Staatsanwalt gibt Fall drei Mal zurück: Dennoch werden diese sechs Falun-Dafa-Praktizierende angeklagt

(Minghui.org) Sechs Praktizierende haben am 21. und 22. Mai 2019 vor dem Gericht in Shulan gestanden, weil sie ihren Glauben an Falun Dafa [1] nicht aufgeben.

Die sechs Praktizierenden aus Shulan, Provinz Jilin wurden anlässlich einer Massenverhaftung von zwölf Personen am Abend des 18. Juli 2018 aus ihren Wohnungen geholt. Sechs von ihnen wurden nach der Verhaftung wieder freigelassen. Wang Zhigang, Xu Hongyu, Li Fengling, Li Fengjuan, Sun Zhongwei und Qu Xiumin blieben in Haft.

Das Verfahren wurde im Vorfeld des Prozesses und während des Prozesses nicht ordnungsgemäß durchgeführt. Nachdem der Staatsanwalt die Fälle wegen unzureichender Beweise drei Mal an die Polizei zurückgegeben hatte, erhob die Staatsanwaltschaft Shulan Anklage.

Nach chinesischem Strafrecht kann der Staatsanwalt einen Fall höchstens zwei Mal an die Polizei zurückgeben, um zusätzliche Beweise zu erhalten. Wenn dem Staatsanwalt die Beweise immer noch nicht ausreichen, muss die Anklage fallen gelassen werden. Der Verdächtige ist dann freizulassen.

Erst beim vierten Versuch Weiterleitung ans Gericht

Im Fall der sechs Praktizierenden erhob der Staatsanwalt formell Anklage. Die Fälle wurden erst nach dem vierten Versuch der Polizei an das Gericht weitergeleitet.

Vor der Anhörung versuchten Beauftragte des Büros 610 [2] und des Gerichts, die Anwälte der Praktizierenden daran zu hindern, sie zu vertreten und zu verteidigen. Sie setzten die Anwälte unter Druck, den Fall fallen zu lassen. Doch die Anwälte setzten sich durch.

An der Verhandlung durften nur zwei Familienmitglieder pro Praktizierenden teilnehmen. Familienmitglieder, die selbst Falun Dafa praktizieren, durften nicht in den Gerichtssaal.

Wang blieb während der Anhörung gefesselt und zitterte die ganze Zeit unkontrolliert.

Die Anwälte plädierten für die Praktizierenden auf nicht schuldig. Der Richter unterbrach ihre Verteidigungsrede häufig.

Die Praktizierenden sagten auch zu ihrer eigenen Verteidigung aus. Sie dankten Falun Dafa, dass es ihnen ermöglicht habe, bessere Ehemänner, Ehefrauen, Sohn oder Tochter zu sein, sowie ihren Charakter verbessert habe.

Xu hob hervor, dass Falun Dafa der Gesellschaft zugute komme, indem es die Gesundheit und den Charakter der Menschen verbessere. Er selbst begann Falun Dafa zu praktizieren, nachdem er die Veränderungen bei seiner kränklichen Mutter gesehen hatte. Bald nachdem sie zu praktizieren begonnen hatte, wurde sie gesund. Er sprach auch darüber, wie er und mehrere andere einheimische Praktizierende nach Schneestürmen die Straße für die Dorfbewohner freimachten und mit ihrem eigenen Geld die Straßen und Brücken in ihrem Dorf reparierten.

Xu führte an, dass jeder Mensch Glaubensfreiheit habe und es eine persönliche Entscheidung sei, Falun Dafa zu praktizieren. Niemand sollte wegen seines Glaubens verfolgt werden.

Sowohl Wang als auch Xu sagten aus, dass die Polizei sie unter Gewalt verhört und sie gezwungen habe, ein „Geständnis“ abzulegen. Der Richter lehnte ihren Antrag ab, die von der Überwachungskamera während des Verhörs aufgenommenen Videos zu zeigen.

Frühere Berichte:

Massenverhaftung im Juli 2018 – sechs der Falun-Dafa-Praktizierenden immer noch in HaftShulan, Provinz Jilin: 12 Falun-Dafa-Praktizierende in einer Nacht verhaftet


[1] Falun Dafa, auch Falun Gong genannt, ist eine buddhistische Selbstkultivierungsmethode. Sie wurde von Meister Li Hongzhi im Jahr 1992 in China eingeführt und verbreitete sich rasant. Viele Menschen konnten durch die Angleichung an die Prinzipien dieser Praktik – Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht – ihre Moral und ihre Gesundheit verbessern. Praktizierende dieses Kultivierungsweges werden seit 1999 in China verfolgt.

[2] Das „Büro 610“ wurde nach dem Datum seiner Gründung am 10. Juni 1999 benannt. Es ist eine über dem Gesetz stehende Sondereinheit der Polizei, die von der zentralen Führung der Kommunistischen Partei mit der Ausrottung von Falun Gong beauftragt wurde. Es ist mit der Stasi der ehemaligen DDR und der Gestapo des dritten Reiches vergleichbar.