Pensionierte Lehrerin per Videokonferenz vor Gericht gestellt, Familienbesuch acht Monate verweigert

(Minghui.org) Eine 68-jährige pensionierte Lehrerin wartet nach einer Gerichtsverhandlung per Videokonferenz im März 2019 auf das Urteil.  

Die Falun-Dafa-Praktizierende Zhang Shumin wohnt in der Stadt Laizhou, Provinz Shandong. Jemand meldete sie der Polizei, weil sie mit anderen über Falun Dafa [1] gesprochen hatte. Daraufhin wurde sie verhaftet, am 7. November 2018. Die Polizei sperrte sie 15 Tage lang in die Haftanstalt der Stadt Laizhou. Am 22. November überführte man sie in die Haftanstalt Yantai. Die Haftanstalt verwehrte ihr jegliche Familienbesuche. Man nahm nicht einmal die Kleidung an, die ihre Tochter für Zhang geschickt hatte.

Am 19. März 2019 fand die Verhandlung per Videokonferenz durch das Gericht Laizhou in der Haftanstalt statt. Zhang verteidigte sich selbst und brachte vor, dass sie gegen kein Gesetz verstoße, wenn sie an ihrem Glauben festhalte. Der Richter schwieg die meiste Zeit.

Zhangs Familienangehörige waren bei der Verhandlung in Laizhou anwesend, mehr als 160 Kilometer von der Haftanstalt Yantai entfernt. Gegen Ende der Verhandlung durften sie sich dem Bildschirm für die Konferenz nähern, damit Zhang sie besser sehen konnte. Bis zur Abfassung dieses Berichtes durften sie Zhang nicht persönlich besuchen.

Zhang wartet in der Haftanstalt auf das Urteil.


[1] Falun Dafa, auch Falun Gong genannt, ist eine buddhistische Selbstkultivierungsmethode. Sie wurde von Meister Li Hongzhi im Jahr 1992 in China eingeführt und hat sich rasant verbreitet. Viele Menschen konnten durch die Angleichung an die Prinzipien dieser Praktik – Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht – ihre Moral und ihre Gesundheit verbessern. Praktizierende dieses Kultivierungsweges werden seit dem 20. Juli 1999 auf Geheiß des damaligen Parteichefs Jiang Zemin in China verfolgt. Er ist der Hauptverantwortliche für die Verbrechen gegen die Menschlichkeit an Falun-Dafa-Praktizierenden.