Frau aus Sichuan aufgrund erfundener Beweise zu zwei Jahren Haft verurteilt

(Minghui.org) Eine Einwohnerin der Stadt Chengdu in der Provinz Sichuan wurde am 18. Dezember 2019 zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt, weil sie Falun Dafa [1] praktiziert.

Über die 54-jährige Huang Xiangling wurde zudem eine Geldstrafe von 5.000 Yuan (ca. 650 EUR) verhängt. Sie hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.

Der Staatsanwalt Zhang Lijuan beschuldigte Huang, „den Gesetzesvollzug mit einer Sektenorganisation zu untergraben“. Das ist ein standardmäßig von den Behörden erhobener Anklagepunkt, um Falun-Dafa-Praktizierende zu verleumden.

Zu den Beweisen der Anklage gegen sie gehörten Falun-Dafa-Bücher, Audiokassetten und Hunderte von Informationsmaterialien über Falun Dafa. Diese Beweismittel hat die Polizei angeblich aus Huangs Wohnung beschlagnahmt.

Huangs Anwalt wies darauf hin, das chinesische Strafgesetz schreibe vor, dass das Strafverfolgungspersonal bei der Verhaftung der Verdächtigen oder bei der Durchsuchung ihrer Wohnungen den Vorgang vollständig mit Videoaufnahmen belegen müssten. Die Polizeibeamten sagten jedoch aus, in Huangs Fall keine solche Aufnahmen gemacht zu haben. Darüber hinaus hatte es die Polizei versäumt, eine Liste der beschlagnahmten Gegenstände Huang vorzulegen, damit sie sie hätte unterschreiben können. Bei der Hausdurchsuchung sei sie auch nicht anwesend gewesen. Der Staatsanwalt gab auch an, dass die Polizei in ihrer Handtasche mehrere Falun-Dafa-DVDs mit Informationen und Geldscheine mit Nachrichten über die Verfolgung gefunden habe. 

Huang entgegnete, dass keiner der genannten Gegenstände ihr gehöre. Sie habe gesehen, wie die Polizei die Gegenstände in den Verhörraum des Polizeireviers gebracht und sie fotografiert habe.

Ihr Anwalt sagte, dass keiner der angeblichen Beweise der Staatsanwaltschaft zulässig sei, da die Polizei die Vorschriften für das rechtliche Verfahren und die Beweisführung ernsthaft verletzt habe.

Der Anwalt brachte auch das Argument vor, dass Huang das Recht auf Glaubens- und Meinungsfreiheit habe. Sie habe das Recht, ihren Glauben zu praktizieren und ihren Charakter und ihre Gesundheit zu verbessern. Sie habe niemandem Schaden zugefügt, geschweige denn den Gesetzesvollzug untergraben.

Huang befragte den Staatsanwalt mehrmals, gegen welches Gesetz sie angeblich verstoßen habe, erhielt aber keine Antwort.

Der Staatsanwalt beschuldigte Huang, eine Wiederholungstäterin zu sein, sie habe 2008 drei Jahre im Gefängnis verbracht, weil sie Falun Dafa praktiziert habe. Er schlug vor, sie dieses Mal wieder zu mindestens drei Jahren zu verurteilen.

Huangs Anwalt dagegen forderte ihren Freispruch.

Richter Fu Hua verurteilte nach einer kurzen Unterbrechung Huang zu zwei Jahren Haft.

Vor der Gerichtsverhandlung im Krankenhaus

Huang wurde am 21. November 2018 an ihrem Arbeitsplatz verhaftet. Am nächsten Tag wurde sie in Strafhaft [2] genommen. Ihre Verhaftung wurde am 27. Dezember 2018 von der Staatsanwaltschaft Xindu genehmigt.

Huangs Anwalt wollte sie am Tag vor ihrer Anhörung in der Haftanstalt der Stadt Chengdu besuchen und erfuhr, dass sie ins Krankenhaus eingeliefert worden war.

Im Krankenhaus erzählte sie ihm, dass sie vier Tage lang im Hungerstreik gewesen sei und jetzt intravenös ernährt werde.

Huang wurde am nächsten Morgen aus dem Krankenhaus verlegt, um vor Gericht zu erscheinen. Der Arzt nahm ihre Fußfesseln während des Prozesses nicht ab.

Ihr Ehemann, der eine Behinderung am Bein hat und deswegen gerade operiert worden war, war bei ihrem Prozess zugegen.

Frühere Berichte:

Two Women Detained for Five Months and Counting for Raising Awareness about Their Persecuted Faith

Ms. Huang Xiangling Illegally Detained by the Chengdu City 610 Office After Being Falsely Imprisoned for Three Years


[1] Falun Dafa, auch Falun Gong genannt, ist eine buddhistische Selbstkultivierungsmethode. Sie wurde von Meister Li Hongzhi im Jahr 1992 in China eingeführt und hat sich rasant verbreitet. Viele Menschen konnten durch die Angleichung an die Prinzipien dieser Praktik – Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht – ihre Moral und ihre Gesundheit verbessern. Praktizierende dieses Kultivierungsweges werden seit dem 20. Juli 1999 auf Geheiß des damaligen Parteichefs Jiang Zemin in China verfolgt. Er ist der Hauptverantwortliche für die Verbrechen gegen die Menschlichkeit an Falun-Dafa-Praktizierenden.

[2] Die chinesischen Behörden unterscheiden zwei Formen der Haft: Die Administrativhaft und die Strafhaft. Im Gegensatz zur Administrativhaft sind die Belange der Strafhaft gesetzlich geregelt und unterliegen den Justizbehörden.