Argentinien: Anwalt für Klage gegen Ex-Parteichef Jiang Zemin gratuliert zum Welt-Falun-Dafa-Tag

(Minghui.org) Der 13. Mai 2020 war der Welt-Falun-Dafa-Tag und der 28. Jahrestag der Einführung von Falun Dafa in die Öffentlichkeit. Es war auch der Geburtstag von Meister Li Hongzhi, dem Gründer der Praktik.

Dr. Alejandro G. Cowes, Anwalt der Kläger im argentinischen Prozess gegen den ehemaligen chinesischen Kommunistischen Parteichef Jiang Zemin und den ehemaligen Leiter des Büros 610 Luo Gan, schickte am 16. Mai 2020 anlässlich des Welt-Falun-Dafa-Tages ein Gratulationsschreiben, in dem er seine Wertschätzung für die Falun-Dafa-Praktizierenden ausdrückte.

Der Rechtsanwalt Alejandro G. Cowes verfasste einen Brief anlässlich des 28. Jahrestages der öffentlichen Einführung von Falun Dafa.

„In den vergangenen Tagen habe ich viele Grüße aus der ganzen Welt zum Welt-Falun-Dafa-Tag gelesen“, erklärte Dr. Cowes. „Auch ich möchte Herrn Li Hongzhi zu seinem Geburtstag alles Gute wünschen und zu diesen arbeitsreichen 28 Jahren der Lehre der universellen Prinzipien Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht gratulieren.

Ich bin Anwalt der Kläger in der argentinischen Strafanzeige, die die Verfolgung und den Völkermord an Falun-Dafa-Praktizierenden durch das chinesische kommunistische Regime und seine Komplizen untersucht. Ich möchte meine große Bewunderung für den friedlichen Widerstand der Falun-Dafa-Praktizierenden in Festlandchina bekunden, die diese Prinzipien hochhalten. Ich drücke auch meine Wertschätzung und Dankbarkeit dafür aus, dass solche Lehren in der ganzen Welt verbreitet werden können. Sie beeinflussten mich sehr in meinem Rechtsberuf.

Ich hoffe, meinen Teil dazu beitragen zu können, dass diese verbrecherische und völlig ungerechte Verfolgung bald ein Ende findet und dass Falun Dafa in ganz China, wie auch in der ganzen Welt, eher früher als später frei praktiziert werden kann.“

Hintergrund

Am 13. Dezember 2005 reichte der Falun-Dafa-Verein von Argentinien (FDAA) eine Klage gegen Luo Gan wegen Folter und Völkermord ein. Luo Gan war damals Mitglied des Ständigen Ausschusses der Kommunistischen Partei Chinas und Leiter des Büros 610. Der FDAA reichte die Klage während eines Besuchs von Luo Gan in Argentinien ein.

Dr. Cowes war der eine der beiden Anwälte, die die ursprüngliche Klage eingereicht hatten. Er und der andere Anwalt, Adolfo Casabal Elia, vertraten die Praktizierenden in der Klage unentgeltlich.

Der Richter, Octavio Araoz de Lamadrid vom Bundesgericht Nr. 9, nahm den Fall an. Nachdem er erfahren hatte, dass der ehemalige chinesische Parteichef Jiang Zemin die Verfolgung von Falun Dafa [1] in China angeordnet hatte, fügte er Jiang als Angeklagten hinzu.

Vier Jahre später, am 17. Dezember 2009, erließ Richter Lamadrid eine nationale und internationale Verfügung. In dieser forderte er Interpol auf, die Angeklagten Jiang und Luo zu verhaften, wenn sie nach Argentinien oder in Länder reisen, die Auslieferungsverträge mit Argentinien haben.

Nach der Entscheidung des Gerichts ergriff die chinesische Botschaft in Argentinien rasch Maßnahmen und übte Druck auf Mitglieder des argentinischen Außenministeriums, gewählte Amtsträger und Gerichtsbeamte aus. Richter Lamadrid wurde zum Rücktritt gezwungen. Der Richter, der Lamadrid ersetzte, hob die internationalen Haftbefehle gegen Jiang und Luo auf und schloss den Fall an seinem ersten Tag im Amt unter Berufung auf fehlende Beweise.

Der FDAA legte Widerspruch beim Bundesberufungsgericht ein, doch das Gericht lehnte den Fall im Dezember 2010 nach dem Grundsatz „ne bis in idem“ [2] ab. Das Gericht erklärte, dass kein anderes Gericht denselben Fall verhandeln dürfe, wenn der Internationale Strafgerichtshof den Fall gegen dieselben Angeklagten entscheiden würde. Ein ähnlicher Fall über Verletzungen der Menschenrechte gegen Falun-Dafa-Praktizierende wurde in Spanien angestrengt, sodass das argentinische Berufungsgericht entschied, dass hier das Prinzip „ne bis in idem“ gelte.

Der FDAA legte daraufhin beim Obersten Strafgericht Argentiniens Widerspruch ein und verwies darauf, dass politischer Druck das untere Gericht veranlasst habe, ihren Fall abzulehnen. Des Weiteren gab der FDAA an, dass der Grundsatz „ne bis in idem“ nicht angewendet werden dürfe, solange die Angeklagten noch nicht offiziell verurteilt worden seien.

Der Oberste Strafgerichtshof Argentiniens gab am 17. April 2013 seine Entscheidung zur Wiederaufnahme des Verfahrens bekannt.


[1] Falun Dafa, auch Falun Dafa genannt, ist eine buddhistische Selbstkultivierungsmethode. Sie wurde von Meister Li Hongzhi im Jahr 1992 in China eingeführt und hat sich rasant verbreitet. Viele Menschen konnten durch die Angleichung an die Prinzipien dieser Praktik – Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht – ihre Moral und ihre Gesundheit verbessern. Praktizierende dieses Kultivierungsweges werden seit dem 20. Juli 1999 auf Geheiß des damaligen Parteichefs Jiang Zemin in China verfolgt. Er ist der Hauptverantwortliche für die Verbrechen gegen die Menschlichkeit an Falun-Dafa-Praktizierenden.

[2] Ne bis in idem – „Nicht zweimal in derselben Sache“ – beschreibt das Verbot der Doppelbestrafung.