Drei Frauen zu vorgegebenen Haftstrafen verurteilt – Familien nicht über Ergebnisse der Berufung informiert

(Minghui.org) Drei Bürgerinnen der Stadt Xinji in der Provinz Hebei wurden am 17. August 2020 in das Frauengefängnis Shijiazhuang gebracht, um dort wegen ihres Glaubens an Falun Dafa [1] eine Haftstrafe abzusitzen.

Die Frauen Li Yuemian, Zheng Yanmei und Bian Yanjuan waren am Nachmittag des 12. April 2019 verhaftet worden. Jemand hatte die Drei angezeigt, als sie Informationsmaterialien über Falun Dafa verteilten.

Die Polizei nahm sie am nächsten Tag im Untersuchungsgefängnis Hengshui in Strafhaft, die Staatsanwaltschaft genehmigte ihre Festnahme am 30. April. Die über 200 Stück Falun-Dafa-Materialien, darunter DVDs, Broschüren und Plakate, wurden als Beweismittel der Anklage gegen sie verwendet.

Die Polizei legte ihren Fall zunächst der Staatsanwaltschaft der Stadt Shenzhou vor, übergab ihn jedoch später an die Staatsanwaltschaft Anping, nachdem die Staatsanwaltschaft Shenzhou den Fall wegen unzureichender Beweise zurückgegeben hatte.

Zwei Gerichtsverhandlungen –Urteile standen vorher schon fest

Die Praktizierenden erschienen zweimal gemeinsam vor Gericht, zuerst am 8. November 2019 und dann am 8. Januar 2020. Der Richter verkündete ihre Urteile im März 2020: Bian wurde zu zwei Jahren und drei Monaten mit einer Geldstrafe von 10.000 Yuan (1.300 Euro) verurteilt; Zheng erhielt zwei Jahre und zwei Monate und eine Geldstrafe von 9.000 Yuan (1.170 Euro) und Li wurde zu zwei Jahren und einer Geldstrafe von 8.000 Yuan (1.040 Euro) verurteilt. Die Praktizierenden stellten fest, dass die Urteile auf den 26. Dezember 2019 datiert waren, also noch vor dem Termin ihrer zweiten Gerichtsverhandlung.

Sie legten im April 2020 beim Mittleren Gericht der Stadt Hengshui Berufung ein. Der Richter des Berufungsgerichts teilte ihren Familien mit, dass er sie vor der Anhörung benachrichtigen werde. Er versprach, das endgültige Urteil in drei Monaten zu fällen.

Keine Information über das Berufungsverfahren

Am 14. August erfuhren die Familien der Praktizierenden von einem Gefängniswärter, dass sie in der darauffolgenden Woche in das Gefängnis verlegt werden würden. Aber das genaue Datum wurde ihnen nicht mitgeteilt. Der Wärter enthüllte auch, dass die Fälle der Praktizierenden am 18. Juni 2020 abgeschlossen worden seien, aber keine der Familien der Praktizierenden hatte eine Mitteilung des Berufungsgerichts erhalten.

Da den Familien und Anwälten der drei Praktizierenden bisher Besuche bei ihnen verweigert wurden, müssen die Ergebnisse ihrer Berufungsverfahren noch in Erfahrung gebracht werden.


[1] Falun Dafa, auch Falun Gong genannt, ist eine buddhistische Selbstkultivierungsmethode. Sie wurde von Meister Li Hongzhi im Jahr 1992 in China eingeführt und hat sich rasant verbreitet. Viele Menschen konnten durch die Angleichung an die Prinzipien dieser Praktik – Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht – ihre Moral und ihre Gesundheit verbessern. Praktizierende dieses Kultivierungsweges werden seit dem 20. Juli 1999 auf Geheiß des damaligen Parteichefs Jiang Zemin in China verfolgt. Er ist der Hauptverantwortliche für die Verbrechen gegen die Menschlichkeit an Falun-Dafa-Praktizierenden.