Praktizierender unrechtmäßig wegen seines Glaubens zu zwölf Jahren Haft verurteilt (Provinz Yunnan)

(Minghui.org) Dai Penshun, 70, ist ein Einwohner der Stadt Kaiyuan, Provinz Yunnan. Er wurde wegen seines Glaubens an Falun Dafa zweimal zu Gefängnisstrafen verurteilt und einmal in ein Arbeitslager gesperrt, insgesamt für zwölf Jahre.

Dai war Angestellter der Düngemittelfabrik Kaiyuan. Er wurde erstmals im Februar 2001 verhaftet und am 11. August 2001 zu drei Jahren Haft im Gefängnis Nr. 1 in Yunnan verurteilt. Sein Arbeitgeber kündigte ihm nach seiner Festnahme.

Am 11. Februar 2005 durchsuchten Polizisten Dais Wohnung und richteten ein Chaos an. Sie nahmen Dai fest und brachten ihn später zu zwei Jahren Haft in das Zwangsarbeitslager Nr. 2 in Yunnan.

Auch nach seiner Freilassung überwachten die Behörden sein Mobiltelefon und seine Aufenthaltsorte. Seine Familie und seine Verwandten wurden in die Verfolgung verwickelt und ihre Karrieren beeinträchtigt. Wo immer Dai arbeitete, schikanierten örtliche Polizisten seinen Arbeitgeber. Infolgedessen konnte Dai keinen festen Arbeitsplatz finden und zog daher von Ort zu Ort.

Zuletzt wurde er am 5. Mai 2012 verhaftet, als mehr als ein Dutzend Polizeibeamte der Staatssicherheitsabteilung der Polizeibehörde Kaiyuan in seine Wohnung eindrangen und diese durchsuchten. Sie beschlagnahmten seinen Computer, seinen Drucker, seine Falun-Dafa-Bücher und andere persönliche Gegenstände. Dai wurde zur Polizeiwache Xichen gebracht, wo er 14 Stunden lang auf einer Tigerbank gefoltert wurde. Nach einer körperlichen Untersuchung am nächsten Tag brachte man ihn in die Haftanstalt in Kaiyuan.

Es kam zu einer erneuten Verurteilung und Dai musste erneut für sieben Jahre ins Gefängnis, diesmal ins Yunnan Nr. 1. Unmittelbar nach seiner Einlieferung hielt man ihn einen Monat lang in Isolationshaft. Später verlegte man ihn bis zu seiner Entlassung im Jahr 2019 auf verschiedene Stationen.

Innerhalb der nächsten sechs Monate kamen achtmal Beamte der Behörden und schikanierten ihn. Seine Rente wurde ausgesetzt und er wurde aufgefordert, die 18.000 Yuan (ca. 2.484 Euro) zurückzuzahlen, die er bereits erhalten hatte. Die Behörden beriefen sich dabei auf eine neue Regelung, nach der Falun-Dafa-Praktizierende, die wegen ihres Glaubens inhaftiert sind, während ihrer Haftzeit keinen Anspruch auf Rentenleistungen haben, obwohl das chinesische Arbeitsrecht keine solche Bestimmung enthält.