Muss ehemalige Ingenieurin nach Arbeitslager, Gehirnwäsche und Folter erneut mit Haft rechnen?
(Minghui.org) Nach zwei Jahrzehnten der Verfolgung steht einer pensionierten Ingenieurin des 14. Forschungsinstituts der Elektronischen Technologie Gruppe Chinas in der Stadt Nanjing, Provinz Jiangsu, wegen ihres Glaubens an Falun Dafa erneut ein Gerichtverfahren bevor.
Seit das kommunistische Regime Chinas im Juli 1999 mit der Verfolgung von Falun Dafa begann, wurde die fast 70-jährige Zhang Aidong ein Dutzend Mal verhaftet.
Sie wurde sieben Mal in Gehirnwäsche-Einrichtungen und fünf Mal im Untersuchungsgefängnis der Stadt Nanjing festgehalten. Außerdem war sie dreimal in einem Arbeitslager inhaftiert und unmenschlicher Folter ausgesetzt. Außer der Inhaftierung und der Folter hatte sie durch die neun Hausdurchsuchungen der Polizei zusätzlich einen finanziellen Verlust von vier Millionen Yuan (ca. 553.894 Euro).
Jüngste Verfolgung
Am 15. Juni 2021 klopften drei Beamte der Polizeiwache Zhujiang an Zhangs Wohungstür. Sie weigerte sich, die Tür zu öffnen. 30 Minuten später gingen sie wieder.
Die Polizisten folgten Zhang, als sie am nächsten Tag hinausging, und nahmen sie auf dem Heimweg fest. Keiner der Beamten zeigte seinen Ausweis vor. Sie nahmen ihr die Schlüssel ab und durchsuchten ihre Wohnung, als niemand zugegen war, und weigerten sich, eine Liste der beschlagnahmten Gegenstände vorzulegen.
Zhang wurde zwar später an diesem Tag wieder freigelassen, doch am nächsten Tag (17. Juni) durchsuchten die Polizisten erneut ihre Wohnung. Ihre Familie verlangte, dass die Polizei ihre Ausweise vorzeigt. Sie legten einen Durchsuchungsbefehl ohne die Unterschrift des Polizeichefs vor.
Zhang wurde bei der zweiten Razzia verhaftet. Sie wurde für fünf Tage inhaftiert und um 5.000 Yuan (ca. 670 Euro) erpresst. Als sie am 21. Juni wieder freigelassen wurde, leitete die Polizei ein Strafverfahren gegen sie ein.
Am 28. September durchsuchten Polizisten Zhangs Wohnung zum dritten Mal, wobei sie immer noch den nicht unterzeichneten Durchsuchungsbefehl vorlegten.
Ma Zhongwen, der Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft des Bezirks Xuanwu, lud Zhang am 22. Oktober vor. Zhang bestritt, dass sie gegen ein Gesetz verstoßen habe. Sie fügte hinzu, dass es keine Rechtsgrundlage für die Verfolgung gebe, und forderte den Staatsanwalt auf, ihr Verfahren einzustellen. Der Staatsanwalt schwieg.
Wochen später erhob der Staatsanwalt Anklage gegen Zhang. Ihr steht nun ein Prozess vor dem Bezirksgericht Xuanwu bevor.
Vergangene Verfolgung
Zhang reiste Mitte Oktober 1999 nach Peking und setzte sich für das Recht auf die Ausübung von Falun Dafa ein. Sie wurde am 3. November verhaftet und über 50 Tage lang auf der Polizeiwache Jiangdong in Nanjing festgehalten.
Während ihrer Inhaftierung versuchten die örtlichen Behörden, sie in eine psychiatrische Klinik einzuweisen, gaben aber aufgrund des starken Protests ihrer Familie nach.
Am 2. März 2000 reiste Zhang erneut nach Peking, wo sie verhaftet und ein weiteres Mal auf das Polizeirevier Jiangdong gebracht wurde. Später wurde sie in das Untersuchungsgefängnis der Stadt Nanjing verlegt und dort einen Monat lang festgehalten. Danach musste sie zwei Wochen lang an einem Gehirnwäscheverfahren, das von ihrem Arbeitgeber organisiert worden war, teilnehmen. Die Behörden verlangten von ihr eine Geldstrafe von mehreren Tausend Yuan und setzten 800 Yuan (ca. 105 Euro) ihres Gehalts aus. Einige Zeit später wurde sie auf unbestimmte Zeit in das Zwangsarbeitslager für Frauen Judong eingewiesen.
Im Jahr 2002 durfte Zhang nicht mehr zur Arbeit gehen und ein Jahr später musste sie gezwungenermaßen in den Ruhestand gehen.
Zhang wurde 2005 verhaftet und am 17. Juni zum zweiten Mal zu drei Jahren Zwangsarbeit im Arbeitslager für Frauen in Judong verurteilt. Die Wärter Zhou Ying und Hong Ying hetzten die Insassinnen Shen Qin und Wang Li auf, damit sie Zhang fast einen Monat lang nicht schlafen ließen, auch durfte sie sich nicht waschen.
Die Häftlinge setzten sich auf sie und schlugen ihr ins Gesicht und auf den Mund. Mehrere ihrer Zähne wurden ihr ausgeschlagen. Als sie wegen der Schmerzen schrie, kamen die Wärter zwar herbei, doch gingen sie sofort wieder, ohne etwas zu sagen.
Häftling Shen sagte zu Zhang: „Ich sage dir, die Kommunistische Partei behandelt dich nicht wie einen Menschen. Du solltest dankbar sein, wenn wir dich zu Tode prügeln, oder wir können dich auch am Leben lassen und dir das Gefühl geben, dass du lieber sterben würdest.“
Shen zwang Zhang, sich auf einen kleinen Schemel zu setzen. Als sie sich weigerte, schlug Häftling Wang ihr mehrere Male ins Gesicht. Sie verlor dadurch das Gehör auf einem Ohr.
Nach 20 Tagen Folter waren Zhangs Haare ergraut. Sie war abgemagert und wie betäubt. Mit ihren 53 Jahren sah sie aus wie jemand um die 80.
Zhang wurde nach ihrer erneuten Verhaftung im September 2009 zum dritten Mal zu einem Jahr Arbeitslager verurteilt.
Kontaktinformationen zu den Tätern:
Chen Yuan, Beamter der Polizeiwache ZhujiangPeng Yonglin, Beamter des Polizeireviers ZhujiangMa Zhongwen, Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft des Bezirks Xuanwu: +86-25-52317611Fang Tian, Richter der Staatsanwaltschaft des Bezirks Xuanwu: +86-25-83185115
Frühere Berichte:
Vor dem 19. Kongress der KP Chinas: Verhaftungswelle in Nanjings 14. Forschungsinstitut
Verfolgung von Intellektuellen in der Stadt Nanjing, Provinz Jiangsu
Frau Zhang Aidong aus der Stadt Nanjing zum siebten Mal verhaftet
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