Vier Frauen wegen ihres Glaubens vor Gericht (Provinz Sichuan)

(Minghui.org) Vier Frauen aus der Stadt Luzhou in der Provinz Sichuan standen am 24. November 2020 wegen ihres Glaubens an Falun Dafa [1] vor Gericht.

Die vier Praktizierenden Ao Qizhen, Tang Zuqun, Peng Shaoqun und Zhang Xinglian sind alle über 50 Jahre alt. Sie wurden am 10. September 2019 in ihren jeweiligen Wohnungen verhaftet. Es wurde berichtet, dass die Polizei die Frauen ins Visier nahm, nachdem sie auf Überwachungsaufnahmen gesehen hatten, wie sie Transparente über Falun Dafa aufhängten.

Welchem Mandat folgen die vom Gericht bestellten Anwälte?

Die Anwälte von Tang und Zhang plädierten für ihre Mandantinnen auf schuldig und beantragten mildere Haftstrafen. Peng wurde von einem vom Gericht bestellten Anwalt vertreten, der für sie ebenfalls auf schuldig plädierte.

Während Aos Familie einen Anwalt aus Peking beauftragte, der auf nicht schuldig für sie plädierte, bestellte das Gericht einen zweiten Anwalt für sie, mit der Begründung, dass der Anwalt aus Peking während der Pandemie nicht nach Luzhou reisen dürfe. An der Anhörung am 24. November nahm Aos eigener Anwalt noch teil und verteidigte ihre Unschuld. Gleichzeitig vertrat sie der vom Gericht bestellte Anwalt, der auf schuldig plädiert hatte, genau wie sein Kollege, der Peng vertrat.

Aos Pekinger Anwalt wies darauf hin, dass er bereits am 5. Dezember 2019 bei der Staatsanwaltschaft des Bezirks Jiangyang Berufung eingelegt und gefordert habe, dass der Staatsanwalt das Verfahren gegen seine Mandantin einstelle. Er erklärte, dass es keine rechtliche Grundlage für die Verfolgung von Falun Dafa gebe und dass Aos Glaubens- und Meinungsfreiheit verfassungsmäßig geschützte Rechte seien, die ihr keine Person oder Organisation nehmen dürfe. Seine Mandantin schade niemandem, wenn sie mit anderen über ihren Glauben spreche, erklärte ihr Anwalt weiter. Sie habe lediglich von ihrem Recht Gebrauch gemacht und dürfe daher nicht strafrechtlich verfolgt werden.

Der Staatsanwalt wies diese Rechtsauffassung zurück und klagte Ao an.

Bei der Anhörung vor dem Bezirksgericht Jiangyang wies Aos Pekinger Anwalt darauf hin, dass sich die vom Staatsanwalt vor Gericht vorgelegten Beweise von denen in der Anklageschrift unterscheiden würden. Sie würden aus unklaren Quellen stammen und hätten keinen Beglaubigungsprozess durchlaufen. Der Staatsanwalt gab keine weitere Erklärung dazu ab.

Der Anwalt brachte weiterhin vor, dass der Staatsanwalt auch mit all den zusätzlichen Beweisen, die er vorgelegt habe, nicht nachweisen könne, inwiefern Ao den „Gesetzesvollzug untergraben“ [2] habe. Er betonte erneut, dass die Verfassung die Glaubensfreiheit schütze und es keine rechtliche Grundlage für die Verfolgung gebe.

Der Staatsanwalt widerlegte sein Argument nicht, sprach sich am Ende der Anhörung aber dennoch für eine Haftstrafe gegen Ao aus.

Nun warten die vier Praktizierenden im Untersuchungsgefängnis Naxi, wo sie seit ihrer Verhaftung festgehalten werden, auf ihr Urteil.

Früherer Bericht:

Vier Falun-Dafa-Praktizierende innerhalb von zwei Stunden verhaftet (Provinz Sichuan)


[1] Falun Dafa, auch Falun Gong genannt, ist eine buddhistische Selbstkultivierungsmethode. Sie wurde von Meister Li Hongzhi im Jahr 1992 in China eingeführt und hat sich rasant verbreitet. Viele Menschen konnten durch die Angleichung an die Prinzipien dieser Praktik – Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht – ihre Moral und ihre Gesundheit verbessern. Praktizierende dieses Kultivierungsweges werden seit dem 20. Juli 1999 auf Geheiß des damaligen Parteichefs Jiang Zemin in China verfolgt. Er ist der Hauptverantwortliche für die Verbrechen gegen die Menschlichkeit an Falun-Dafa-Praktizierenden.

[2] Standardmäßig gegen Falun-Dafa-Praktizierende vorgebrachte Anschuldigung, um sie zu kriminalisieren.