Der „Null-Fälle-Kampagne“ der KP Chinas nicht nachgeben

(Minghui.org) Im Jahr 2020 begann die Kommunistische Partei Chinas (KPCh) die landesweit groß angelegte „Null-Fälle-Kampagne“. Diese hat zum Ziel, alle Falun-Dafa-Praktizierenden, die auf der schwarzen Liste des Regimes stehen, dazu zu zwingen, sich von Falun Dafa abzuwenden. In den Städten Anshan und Haicheng in der Provinz Liaoning haben die Polizei und die Verwaltungsbehörden Praktizierende wiederholt durch Telefonanrufe und persönliches Nachstellen schikaniert. Sie drohen den Familienangehörigen der Praktizierenden mit der Kündigung ihrer Arbeit oder mit dem Ausschluss ihrer Kinder aus den Schulen. So wollen sie Druck ausüben, damit die Falun-Dafa-Praktizierenden die drei Erklärungen [1] unterschreiben und ihrem Glauben entsagen. Manche, deren aufrichtiger Wille nicht stark genug war, haben dann unterschrieben und sich damit selbst verleugnet. Und die Verfolgung durch die „Null-Fälle-Kampagne“ setzt sich unvermindert fort.

Nachdem die KPCh am 20. Juli 1999 begonnen hatte, Falun Dafa zu verfolgen, ersann sie alle möglichen Methoden, um die Praktizierenden zur Aufgabe ihres Glaubens zu bewegen und sie zu nötigen, die drei Erklärungen zu unterschreiben. Damals waren viele Praktizierende von der plötzlichen Verfolgung überwältigt und unterschrieben – entgegen ihrem Willen. Jetzt, über 20 Jahre später in der Endphase der Fa-Berichtigung, setzt die KPCh die Praktizierenden erneut unter Druck, Erklärungen zu unterzeichnen und sich von Falun Dafa loszusagen.

Die KPCh gibt dabei vor, dass sie die Namen der Praktizierenden von den schwarzen Listen entfernen und sie künftig in Ruhe lassen würde. So sollen die Praktizierenden hereingelegt und dazu bewegt werden, die drei Erklärungen zu unterschreiben. Die sehr offensichtliche Absicht dahinter ist, den Glauben der Falun-Dafa-Praktizierenden von Grund auf zu zerstören. Die alten Mächte nutzen die sogenannte finale Prüfung, um Jünger auszusieben.

Die Liste der ernsthaften Erklärungen auf Minghui zerreißt einem das Herz – zeigt sie doch, wie viele Praktizierende nachgegeben und die drei Erklärungen unterschrieben haben.

Zu Beginn der Verfolgung war das nachvollziehbar, denn wir waren noch nicht so reif in unserer Kultivierung, hatten noch viele Dinge, an denen wir festhielten und unsere aufrichtigen Gedanken waren noch nicht so stark und standhaft. Seitdem hat uns der Meister die Gelegenheit gegeben, es wieder gut zu machen. Aber bis heute sind wir durch die schwierigste Zeit hindurch gekommen. Wenn wir immer noch keine aufrichtigen Gedanken bewahren können und unsere Kultivierung erneut kompromittieren, indem wir die drei Erklärungen unterschreiben, wie können wir uns selbst noch als wahre Dafa-Jünger bezeichnen. Haben wir dann nicht all die Bemühungen des Meisters, uns zu retten, enttäuscht?

Möglicherweise erkennen die Praktizierenden, welche die drei Erklärungen unterschrieben haben, nicht, dass diese Erklärungen Falun Dafa verleumden und respektlos gegenüber unserem Meister sind.

Ich verspürte den Wunsch, diesen kurzen Artikel zu schreiben, um an die Praktizierenden zu appellieren, aufrichtige Gedanken zu bewahren, der Verfolgung zu widerstehen und die Menschen weiterhin über die Situation in China aufzuklären. Lasst uns den letzten Versuch der KPCh, uns herunterzuziehen, klar durchschauen. Unterschreibt die Erklärungen nicht aus Angst. Auch wenn uns die Angst innerlich manchmal schwanken lässt, müssen wir die Entschlossenheit in uns tragen, standhaft zu bleiben und die Angst loszulassen. Ich bin der Auffassung, dass die sogenannte „Null-Fälle-Kampagne“ nicht länger existieren wird, wenn wir bestimmt und klar genug sind. Der Meister und die Fa-Berichtigung werden es nicht zulassen – die Kraft des Fa [2] ist grenzenlos.


[1] Die drei Erklärungen sind a. eine Reuerklärung (bereuen, dass sie Falun Gong praktiziert haben, b. das Versprechen, Falun Gong nicht mehr zu praktizieren und c. keinen Kontakt mehr zu anderen Praktizierenden aufzunehmen und nicht mehr in Peking für Falun Gong zu petitionieren.

[2] Das kosmische Gesetz