Ehemalige Krankenschwester nach brutaler Folter zu vier Jahren Haft verurteilt
(Minghui.org) Die 58-jährige Falun-Dafa-Praktizierende Zhou Yanbo wurde im März 2021 wegen ihres Glaubens zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Sie befindet sich derzeit in der Haftanstalt Yaojia.
Zhou aus der Stadt Dalian in der Stadt Liaoning ist von Beruf Krankenschwester und hat früher in einem Krankenhaus in Dalian gearbeitet. Als sie am 17. September 2019 die Praktizierende Sun Guifang besuchte, wurden beide verhaftet. Die Beamten verhörten sie und durchsuchten ihre Wohnungen.
Einen Tag später brachte man Zhou ins Untersuchungsgefängnis Dalian. Kurze Zeit später litt sie unter Herz- und Leberbeschwerden, Nierenversagen und Bluthochdruck. Ihr Zustand war kritisch. Am 12. Oktober wurde sie freigelassen und unter Hausarrest gestellt.
Zu Hause fing Zhou wieder an, die Falun-Dafa-Übungen zu praktizieren, und erholte sich. Das Bezirksgericht Jinzhou schickte an die Praktizierende Vorladungen für den 3. und 7. April 2020, weil sie die Anklageschrift abholen sollte. Sie weigerte sich. Aus diesem Grund kamen Polizisten zu ihr und schikanierten sie. Um eine weitere Verfolgung zu vermeiden, tauchte Zhou unter.
Am 12. November 2020 bemerkten Zivilbeamte Zhou in einem Lebensmittelgeschäft und nahmen sie fest. Sie brachten sie in die Haftanstalt Yaojia. In einem per Video geführten Prozess wurde sie zu vier Jahren Haft verurteilt.
Frühere Festnahmen und Inhaftierungen
Zhou hatte 1996 begonnen, Falun Dafa zu praktizieren. Früher war sie mager und krank gewesen. Nachdem sie zwei Wochen lang Falun Dafa geübt hatte, verschwanden alle ihre Krankheiten.
Wenn Zhou Aufgaben erledigt, richtete sie sich immer nach den Dafa-Prinzipien Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht. Dafür erntete sie viel Lob von Kollegen und Vorgesetzten. Viele Male wurde sie ausgezeichnet, beispielsweise als „hervorragende Mentorin“, „hervorragende Krankenschwester“ und „Arbeiterin des Jahres“.
Ihr Leben änderte sich, als die Kommunistische Partei Chinas im Juli 1999 die Verfolgung von Falun-Dafa-Praktizierenden einleitete. Zhou wurde mehrmals verhaftet und in den Zwangsarbeitslagern Masanjia, Zhangshi und Shenxin brutal gefoltert. Die Beamten vom Krankenhaus redeten vielfach auf die Praktizierende ein. Sie versuchten sie zu zwingen, Falun Dafa aufzugeben.
Am 15. Oktober 2000 reiste Zhou nach Peking, um sich für Falun Dafa einzusetzen. Drei Tage später wurde sie verhaftet. Zwei Tage war sie auf der Polizeiwache Dongba in Gewahrsam. Am 20. Oktober brachten Beamte sie in das Drogen-Rehabilitationszentrum Dalian. Dort wurde sie geschlagen, mit elektrischen Schlagstöcken geschockt und musste lange Zeit im Stehen oder Hocken verbringen. Am 11. November verlegten die Behörden sie in die Haftanstalt Dalian.
Zwei Jahre Zwangsarbeitslager Masanjia
Ohne ordnungsgemäßes Verfahren wurde gegen Zhou am 21. Dezember 2000 eine Strafe von zwei Jahren Zwangsarbeitslager verhängt. Beamte brachten sie in das berüchtigte Zwangsarbeitslager Masanjia.
Dort wurde die Praktizierende von vier Personen umringt, die zwei bis drei Tage ohne Pause auf sie einredeten. Zhou durfte die ganze Zeit über die Augen nicht schließen. Als sie sich in einem verwirrten Zustand befand, forderten die Beteiligten von ihr, eine Garantieerklärung zu schreiben, in der sie ihrem Glauben an Falun Dafa abschwor. Zhou weigerte sich und wurde dafür geschlagen. Sie musste lange Zeit regungslos stehen oder hocken – auch nachts, wenn die anderen schliefen. Nachdem sie einen Tag in der Hocke verbracht hatte, konnte sie nicht mehr gehen.
Die Praktizierende erklärte den Gefangenen, dass es illegal sei, sie so zu behandeln. Daraufhin umkreisten die Häftlinge sie, zogen an ihrem Kragen und drückten sie zu Boden. Dann prügelten sie auf Zhou ein.
Sie musste auch unbezahlte Arbeit verrichten, beispielsweise Pullover stricken. Die Arbeit war anstrengend, Zhou war erschöpft. Ihre Finger waren so stark geschwollen, dass sie sie nicht mehr strecken konnte.
Im Zwangsarbeitslager Masanjia durfte Zhou weder ihre Familie anrufen noch ihnen Briefe schreiben. Ihre Angehörigen wusste auch nichts über ihren Verbleib seit der Verhaftung. Als die Angehörigen endlich informiert wurden, reisten sie am 5. Januar 2001 von Dalian nach Shenyang. Sie wollten Zhou besuchen, wurden jedoch bitter enttäuscht. Es war ihnen nicht erlaubt, sie zu sehen. Aus diesem Grund weinte Zhous Sohn oft, als er wieder zu Hause war.
Haft im Arbeitslager Zhangshi
Am 19. April 2001 wurde Zhou zusammen mit zwei männlichen und weiteren neun weiblichen Praktizierenden ins Zwangsarbeitslager Zhangshi, einem Arbeitslager für Männer, gebracht. Sie hatten sich zuvor geweigert, ihren Glauben aufzugeben und sich „umerziehen“ zu lassen.
Nach ihrer Ankunft lasen zwei Polizisten die Vorschriften vor. Demnach galt, dass „zu Tode geschlagene Falun-Dafa-Praktizierende [die sich weigern, sich umerziehen zu lassen] als Selbstmörder gelten“. Diese Regel stamme von dem ehemaligen Staatschef Jiang Zemin, erklärten die Beamten. Im Anschluss wurden die Praktizierenden in ein Gebäude gebracht.
Folter-Nachstellung: Verbot, die Augen zu schließen
Die Praktizierenden wurden voneinander getrennt und jeder in einen anderen Raum gebracht. Im Raum von Zhou warteten zwei Männer und eine Frau. Sie verboten ihr, die Augen zu schließen. Zhou musste sechs Tage auf dem Boden sitzen und wurde einer intensiven Gehirnwäsche unterzogen. Schlafen durfte sie erst am siebten Tag.
Als Zhou gerade einschlafen wollte, kamen zwei Männer und setzten sich ihr gegenüber. Sie bat die beiden zu gehen. Das wollten sie aber nicht, sondern beharrten darauf, dass sie nicht gehen konnten. Sie hätten die Anweisung, die Praktizierende zu überwachen.
Folter im Arbeitslager Shenxin
Am 10. Mai 2001 verlegten die Behörden Zhou und die Praktizierenden in das Zwangsarbeitslager Shenxin. Erneut standen ihnen weitere Runden intensiver Gehirnwäsche bevor. Zudem mussten sie rennen, Aerobic machen und Unkraut jäten – obwohl sie geschwächt waren. Zu essen bekamen die Praktizierenden Kohlsuppe mit Dreck und halbgegartes Maisbrot mit Schimmel.
Eines Tages wurden die Praktizierenden gezwungen, Videos mit verleumderischer Propaganda gegen Falun Dafa zu sehen. Die stark geschwächte Zhou wankte zum Fernseher – und zog den Stecker. Einige Wärter stürmten in den Raum und zerrten die Praktizierende in eine Isolationszelle.
Die Wärter prügelten auf sie ein und hängten sie an den gefesselten Handgelenken auf. Vier Wärter standen um Zhou herum, verspotteten sie und lachten: „Sie sieht wirklich gut aus.“ Drei Tage später wurde sie für ein Treffen mit dem Leiter des Arbeitslagers aus der Isolationszelle entlassen. In dem Gespräch brachte Zhou ihre Entschlossenheit zum Ausdruck, an ihrem Glauben festzuhalten.
Folterillustration: Aufgehängt und an einen Baum gefesselt
Drei Tage später kam Zhou ins Gefängnis Dabei und wurde dort in einem unterirdischen Krankenhaus festgehalten, wo zum Tode oder lebenslänglich verurteile Kriminelle und Drogenabhängige eingesperrt waren.
Die Wärter untersagten Zhou und den Praktizierenden, die ihren Glauben nicht aufgeben wollten, Familienbesuche. Die Angehörigen durften ihnen auch kein Geld schicken. Aus diesem Grund konnten die Praktizierenden sich auch keine Dinge des täglichen Bedarfs kaufen und waren auf gutherzige Gefangene angewiesen, die sie mit Toilettenpapier und Seife versorgten.
Als Zhous Mann mit dem Sohn die Praktizierende besuchen wollte, erpressten die Wärter von ihm 500 Yuan (rund 60 Euro). Sie gaben vor, dass es Zhou nicht gut gehe und man Essen für sie kaufen wolle.
Als Zhou ins Gefängnis Dabei verlegt wurde, war sie wegen der in Masanjia und Zhangshi erlittenen Folter sehr schwach. Die Wärter im Gefängnis fesselten die Praktizierende in der „Spreizadler-Position“ an ein Bett, weil sie ihren Glauben nicht aufgeben wollte. Aus Protest gegen die Folter traten Zhou und andere Praktizierende in Hungerstreik und wurden von den Wärter zwangsernährt.
Bei der gewaltsamen Zwangsernährung wurden Zhou Haare büschelweise rausgerissen. Sie erbrach Blut. Eine Krankenschwester gab ihr am nächsten Tag nach der Zwangsernährung heimlich Milch. Sie erzählte der Praktizierenden, dass sie ihren Anblick am Vortrag nicht hatte ertragen können. Sie habe lange geweint und nachts nicht einschlafen können, berichtete die Krankenschwester.
Folter-Nachstellung: ans „Totenbett“ gefesselt
Als Zhou den Hungerstreik fortsetzte, versagten Herz und Nieren bei ihr.
Am 10. August 2001 ließen die Behörden die Praktizierende frei. Sie wollten nicht die Verantwortung übernehmen, falls sie in der Haft sterben würde. Da Zhou nicht laufen konnte, trug eine Gefangene sie aus dem unterirdischen Krankenhaus des Gefängnisses. Obwohl es Sommer war, waren Zhous Füße voller Frostbeulen.
Gekündigt
Als es Zhou wieder besser ging, suchte sie das Krankenhaus, in dem sie früher gearbeitet hatte, auf und bat um Wiedereinstellung. Der Krankenhaus-Direktor, Li Xuezhong, erklärte, dass sie vor Aufnahme ihrer Arbeit ihren Glauben aufgeben und ein entsprechendes Schriftstück verfassen müsse.
Zhou versuchte es mehrmals. Manchmal äußerte er, dass sie Li Meng von der Personalabteilung aufsuchen solle, ein anderes Mal sagte er: „Sie gehören nicht mehr zu diesem Krankenhaus; Sie sind entlassen.“
Als Zhou fragte, warum sie nicht informiert worden war, sagte der Direktor, dass es dafür keinen Grund gebe. Es handele sich um eine mündliche Kündigung.
Am 31. Oktober 2001 verteilte Zhou Materialien über die Verfolgung von Falun Dafa und wurde bei der Polizei angezeigt. Abermals wurde sie verhaftet. Die Beamten brachten sie zur Polizeiwache Yongzheng.
Ein Polizist schlug und fesselte sie über Nacht an eine „Tigerbank“, weil sie die Fragen des Beamten nicht beantworten wollte. Durch die Folter schwollen ihre Hände an und wurden blau.
Am nächsten Morgen kamen zwei Zivilbeamte und schlugen Zhou während des Verhörs. Durch die Schläge sah sie Sterne vor Augen. Ihr wurde schwindlig.
Die Beamten brachten Zhou anschließend zur Polizeidienststelle Jingzhou, wo sie erneut verhört und geschlagen wurde. Als die Polizisten sie befragten, antwortete sie nicht. Später schrieben die Beamten eine Aussage auf, die Zhou unterschreiben sollte. Sie lehnte ab.
Einen Tag später brachten die Polizisten die Praktizierende in das Untersuchungsgefängnis Jingzhou, wo sie in Hungerstreik ging. Dafür wurde sie verprügelt und zwangsernährt. Elf Tage später, am 11. November 2001, wurde sie entlassen.
Verfolgt in der Haftanstalt Tieling
Am 8. Oktober 2002 besuchte Zhou einen befreundeten Praktizierenden in der Stadt Tieling in der Provinz Liaoning. Gemeinsam mit ihrem Freund wurde sie mitten in der Nacht bei einer Razzia festgenommen. In derselben Nacht wurden ein Dutzend Praktizierende in ihren Wohnungen verhaftet.
Am nächsten Tag kamen Zhou und andere Praktizierende in die Haftanstalt Tieling. Polizisten beschimpften sie dort über Lautsprecher. Sie folterten Zhou 24 Stunden lang. Die Wärter fesselten sie einen Monat lang in der „Spreizadler-Position“ am Boden. Draußen herrschten minus 30 Grad. Die Wärter öffneten die Fenster und setzten die Praktizierende der Kälte aus, wobei sie nur dünne Kleidung trug. Während sie fror, trampelten mehrere Gefangenen auf Anweisung der Wärter auf ihr herum, um sie am Boden zu halten.
Einen Monat später fesselten die Wärter ihr die Füße an den Hals, sodass sie am Boden kauern musste. Die Blutzirkulation war unterbrochen. Sechs Monate lang hatte Zhou kein Gefühl im rechten Bein.
Der Arzt des Haftanstalt, Qian Dapeng, flößte der Praktizierenden gewaltsam eine hochkonzentrierte Salzlösung ein. Während Zhou an den Boden gefesselt war, ließ Qian die Ernährungssonde einen Monat in ihrer Nase. Erst als sie Magenblutungen hatte, nahm er die Sonde heraus.
In dieser Zeit brachten die Wärter Zhou dreimal zum Zwangsarbeitslager Masanjia. Aufgrund ihres Zustands weigerte sich die Leitung jedes Mal, sie aufzunehmen.
Erneut zeigten sich bei ihr Symptome von Herz- und Nierenversagen. Zhou war dem Tod nahe. Am 9. Dezember 2002 durfte sie die Haftanstalt verlassen. Zuvor erpressten die Beamten 4.000 Yuan (rund 500 Euro) von ihrer Familie.
Zurück im Untersuchungsgefängnis Dalian
Am 11. Januar 2003 war Zhou bei einem Freund zu Besuch – und wurde verhaftet. Zwei Tage und eine Nacht hielten die Beamten sie im Keller der Polizeidienststelle fest. Dann brachten die Polizisten die Praktizierende ins Untersuchungsgefängnis Dalian. 20 Tage lang bekam sie nicht zu essen und zu trinken, so dass sie abmagerte und ihr Körper steif und kalt wurde.
Am 30. Januar 2003, einen Tag vor dem chinesischen Neujahrsfest, wurde sie freigelassen.
Frühere Berichte:
Die Verfolgung von drei Krankenschwestern im Krankenhaus der Dalian Entwicklungszone
Fünf Einwohnern von Liaoning droht Strafverfolgung, weil sie Falun Dafa praktizieren
Former Nurse Recounts 15 Years of Her Shattered Life
[1] Falun Dafa, auch Falun Gong genannt, ist eine buddhistische Selbstkultivierungsmethode. Sie wurde von Meister Li Hongzhi im Jahr 1992 in China eingeführt und hat sich rasant verbreitet. Viele Menschen konnten durch die Angleichung an die Prinzipien dieser Praktik – Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht – ihre Moral und ihre Gesundheit verbessern. Praktizierende dieses Kultivierungsweges werden seit dem 20. Juli 1999 auf Geheiß des damaligen Parteichefs Jiang Zemin in China verfolgt. Er ist der Hauptverantwortliche für die Verbrechen gegen die Menschlichkeit an Falun-Dafa-Praktizierenden.
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