Todesmeldung: Insgesamt über 17 Jahre Haft – zuletzt mit Leber- und Brustkrebs entlassen

(Minghui.org) Am 13. April ist die Falun-Dafa-Praktizierende Zhong Junfang im Alter von 68 Jahren gestorben. Sie war am 14. Februar 2020 nach achteinhalb Jahren Haft wegen ihres Glaubens an Falun Dafa [1] freigelassen worden. Damals wog sie nur noch die Hälfte und war bereits an Leber- und Brustkrebs erkrankt. 

Mit Zhongs Tod wächst die Liste von Falun-Dafa-Praktizierenden, die infolge der Verfolgung durch das chinesische kommunistische Regime ums Leben gekommen sind.

Zhong lebte im Kreis Qianwei in der Provinz Sichuan. Wegen ihres Glaubens wurde sie einmal zu Zwangsarbeit und dreimal zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Sie verbrachte insgesamt 17,5 Jahre in Haft.

Zwei Jahre Haft im Zwangsarbeitslager Nanmusi

Die erste Verhaftung fand im Jahr 2000 statt. Zhong wurde damals zu zwei Jahren Zwangsarbeit verurteilt und  während der Haft gefoltert und gedemütigt. Über lange Zeit ließ man sie nicht schlafen.

Sobald Zhong etwas tun wollte, musste sie immer um Erlaubnis bitten. Einmal wollte sie auf die Toilette gehen und fragte einen Wärter. Ihre Bitte wurde abgelehnt. Als sie trotzdem aufstand und in Richtung Toilette ging, beschuldigten die Wärter Dai und Meng Yaling die Praktizierende, dass sie versucht habe zu fliehen. Daraufhin  wurde sie nach draußen gezerrt und gezwungen zu rennen. Sie sah sich gezwungen, in die Hose zu urinieren. Danach steckten die Wärter Zhong für über zehn Tage in Isolationshaft. In dieser Zeit durfte sie nicht nach draußen. Jede Mahlzeit bestand aus einem Gericht mit nur 50 Gramm Kohlenhydraten.

Zwei Haftstrafen zu je dreieinhalb Jahren

Im Februar 2003 nahm man sie erneut fest. Später verurteilte das Gericht sie zu dreieinhalb Jahren Haft. Bis August 2006 befand sich Zhong im Frauengefängnis Chengdu.

Nach ihrer Freilassung hörten die Behörden ihr Telefon ab. Weil sie nach Peking reisen und für ihr Recht auf Falun Dafa eintreten wollte, verhafteten Polizisten sie erneut. Abermals verurteilte das Gericht sie zu dreieinhalb Jahre Frauengefängnis Chengdu, wo sie in Abteilung 2 interniert war.

Weil Zhong ihren Glauben nicht aufgeben wollte, wurde sie von Wärtern und Gefangenen schikaniert. Beispielsweise untersagten ihr die Wärter, im Gefängnis Essen mit ihrer Geldkarte zu kaufen, so dass sie oft hungern musste. Als Praktizierende hatte sie auch weniger Bewegungsfreiheit als die anderen Insassen.

Nach dem Erdbeben von Wenchuan – dem großen Erdbeben in der Provinz Sichuan am 12. Mai 2008 – gab es eine Erdbebenübung im Gefängnis. Aus Protest gegen die illegale Inhaftierung weigerte sich Zhong, die Gefängnisuniform zu tragen. Daraufhin nahmen ihr die Wärter alle Kleidungsstücke bis auf die Unterwäsche weg. Um an der Übung teilnehmen zu können, hüllte sie sich dann in ein Bettlaken. Das setzte sie bis November 2008 fort. Während dieser Zeit stachelten die Wärter die Gefangenen auf, Zhong zu beleidigen und Druck auf sie auszuüben, damit sie die Gefängnisuniform doch anzog.

Sobald die Häftlinge Zhong bei den Falun-Dafa-Übungen erwischten, wurde sie gequält. Oft wurden die Insassen dafür belohnt und dazu aufgehetzt, Praktizierende zu überwachen und zu foltern. Als die Gefangene Zhang Zhongyi die Praktizierende bei den Übungen sah, prügelte sie auf sie ein. Danach war Zhongs Körper mit blauen Flecken übersät.

Einmal bemerkte ein Wärter, dass sie die Falun-Dafa-Übungen nach Mitternacht machte. Er ließ Zhong in sein Büro schleppen, wo sie gefesselt und an ein Fenstergitter gehängt wurde. Die ganze Nacht war sie der eisigen Winterkälte ausgesetzt. Am nächsten Tag fesselte man sie an das Gelände auf dem Flur im zweiten Stock.

Folter-Zeichnung: am Fenstergitter aufgehängt

Zhong trat daraufhin in Hungerstreik aus Protest gegen die Folter. Die Wärter ließen sie in die Gefängnisklinik bringen, wo sie zwangsernährt wurde. Ihr Zustand war derart kritisch, dass sie bis zu ihrer Freilassung in der Klinik blieb.

Trotz dieser Umstände schrieb die Praktizierende Briefe an die Wärter und Beamten im Gefängnis. Sie erklärte ihnen, was es mit Falun Dafa auf sich hat, und infomierte über die Verbrechen der Verfolgung. Später untersagten die Wärter den Gefangenen, der Praktizierenden Stifte oder Papier zu geben.

Achteinhalb Jahre Gefängnis

Die letzte Verhaftung war am 10. August 2011. Zhong hatte kurz zuvor ihre Wohnung verkauft. Die Beamten beschlagnahmten die über 100.000 Yuan (rund 13.000 Euro), die sie für die Wohnung bekommen hatte. Das Geld wurde ihr nie zurückgezahlt.

Am 22. April 2012 verurteilte das Gericht die Praktizierende zu achteinhalb Jahren Haft. Im Frauengefängnis Chengdu wurden die Gefangenen von den Wärtern aufgestachelt, Zhong zu schlagen. Die Häftlinge mischten ihr auch unbekannte Medikamente ins Essen und nahmen ihr im Winter die Bettdecke weg, sodass sie fror. Als sie aus Protest gegen die Verfolgung in Hungerstreik ging, wurde sie zwangsernährt.

Aufgrund der Folter litt Zhong unter Bluthochdruck und hatte daher ständig Nasenbluten. Die Gefängnisleitung weigerte sich, die Praktizierende zur medizinischen Behandlung freizulassen. Es hieß: „Sie atmet noch – also können wir sie nicht entlassen.“

Bei ihrer Entlassung wog Zhong weniger als 35 Kilogramm. Die Polizei brachte sie in ein verlassenes Seniorenheim in einen Vorort, ohne die Familie darüber zu informieren. Als die Angehörigen zur Polizeiwache gingen und nach der Praktizierenden suchten, stellten sich die Beamten unwissend. Erst auf beharrliches Nachfragen der Familie teilten die Polizisten der Familie schließlich den Aufenthaltsort mit.

Die Familie fuhr zu dem Seniorenheim und holte Zhong ab. Weil sie ihre Wohnung vor der Haft verkauft hatte, blieb sie bei ihrer Nichte. Kurze Zeit später setzte das Büro 610 [2] Zhongs Bruder unter Druck. Er sollte das Haus verkaufen, in dem seine Tochter mit Zhong wohnte.

Später mietete sich die Praktizierende eine Wohnung, in der sie allein lebte. Sie wurde weiterhin von der Polizei überwacht und durfte die Region nicht ohne Anweisung verlassen. Die Behörden kürzten Zhongs Rente von 3.000 Yuan (rund 400 Euro) auf 600 Yuan (rund 80 Euo). Als sie sich bei verschiedenen Regierungsbehörden deswegen beschwerte, wurde sie bei der Polizei angezeigt. Jedes Mal hielt man sie stundenlang in Handschellen in Gewahrsam – das längste Mal für 33 Stunden.

Am 25. Dezember 2020 durchsuchten Polizisten Zhongs Wohnung. Sie beschlagnahmten ihre Falun-Dafa-Bücher und andere Habseligkeiten. Sowohl Zhong als auch ihre Nichte Huang Fangqing blieben für einige Stunden im Gewahrsam.

Die Hausdurchsuchung blieb nicht ohne Folgen: Zhongs Zustand verschlimmerte sich weiter. Sie starb vier Monate später am 13. April 2021.

Frühere Berichte:

Alarmierender Zustand – nach jahrelanger Folter in der Haft ist Praktizierende geistig verwirrt und völlig ausgemergelt

Drei Praktizierende aus dem Landkreis Jianwei, Stadt Leshan, zu langen Gefängnisstrafen verurteilt

Frau Zhong Junfang, Herr Yu Faquan und andere im Landkreis Jianwei, Provinz Sichuan, verhaftet

Falun-Gong-Praktizierende im Gefängnis nach Hungerstreik in kritischem Zustand


[1] Falun Dafa, auch Falun Gong genannt, ist eine buddhistische Selbstkultivierungsmethode. Sie wurde von Meister Li Hongzhi im Jahr 1992 in China eingeführt und hat sich rasant verbreitet. Viele Menschen konnten durch die Angleichung an die Prinzipien dieser Praktik – Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht – ihre Moral und ihre Gesundheit verbessern. Praktizierende dieses Kultivierungsweges werden seit dem 20. Juli 1999 auf Geheiß des damaligen Parteichefs Jiang Zemin in China verfolgt. Er ist der Hauptverantwortliche für die Verbrechen gegen die Menschlichkeit an Falun-Dafa-Praktizierenden.

[2] Das Büro 610 ist eine außergesetzliche Behörde, die die Verfolgung von Falun-Dafa-Praktizierenden durchführt. Sie ist befugt, gesetzliche Anordnungen zu übergehen und ohne den Rechtsweg einzuhalten Falun-Dafa-Praktizierende zu verhaften.