Berufung einer 73-Jährigen rechtswidrig zurückgewiesen (Provinz Guangdong)

(Minghui.org) Am 30. April 2021 wies ein Obergericht die Berufung einer 73-jährigen Falun-Dafa-Praktizierenden zurück. Die Haftstrafe von drei Jahren aus dem Urteil erster Instanz ist damit rechtskräftig.

Luo Ji lebt in der Stadt Maoming, Provinz Guangdong. Tage vor der Berufungsverhandlung hatte die Haftanstalt Nr. 1 in Maoming ihren Sohn angerufen. Man teilte ihm mit, dass seine 73-jährige Mutter krank sei und nicht aufstehen könne. Während die Haftanstalt der Familie einen Besuch untersagt hatte, machte sie bei dem Sohn eine Ausnahme. Er drängte die Haftanstalt, seiner Mutter zu erlauben, die Falun-Dafa-Übungen zu praktizieren. Diese hatten ihr während der vergangenen 20 Jahre eine gute Gesundheit gesichert.

Luos Zustand besserte sich nach dem Besuch ihres Sohnes. Trotzdem ist ihre Familie in Sorge, weil die Haftstrafe weiterhin besteht.

Verhaftet und verurteilt

Mitte Juni 2020 war Luo erstmalig verhaftet worden. Jemand hatte sie angezeigt, weil sie Informationsmaterialien über Falun Dafa verteilt hatte. Beamte der Polizeiwache Gongguan durchsuchten ihre Tasche – und fanden eine Falun-Dafa-Broschüre.

Der Leiter des örtlichen Büros 610 [2], Zhou Wen, verhörte die Praktizierende auf der Polizeiwache. Als er sie sah, meinte er: „Sie schon wieder.“ Nach dem Verhör durchsuchten Polizisten Luos Wohnung, fanden aber keine weiteren Materialien über Falun Dafa. Die Praktizierende wurde gegen Mitternacht freigelassen.

Am 10. August 2020 wurde sie erneut verhaftet, weil sie auf einem Bauernmarkt Informationen über Falun Dafa verteilt hatte. Am nächsten Tag kam sie wieder frei, wurde jedoch unter Hausarrest gestellt.

Die Polizei übergab den Fall am 27. Oktober an die Bezirksstaatsanwaltschaft Maonan. Staatsanwalt Luo Guangsen erhob Anklage und gab den Fall am 11. November an das Gericht ab. Luo wurde beschuldigt, „Wiederholungstäterin“ zu sein, weil laut Gericht im Juni 2020 eine zehntägige Haftstrafe gegen sie verhängt worden war.

Luo argumentierte, dass sie im Juni zwar verhaftet und ihre Wohnung durchsucht worden sei. Allerdings habe sie sich nicht in Haft befunden, sondern sei am selben Tag freigelassen worden.

Am 24. November 2020 fand Luos Anhörung vor dem Bezirksgericht Maonan statt. Der Richter ordnete an, sie im Anschluss wieder in Gewahrsam zu nehmen. Die örtliche Haftanstalt weigerte sich jedoch, Luo aufzunehmen. Grund hierfür waren Bluthochdruck (218/140 mmgHg) und eine Herzerkrankung. Der Richter stellte die Praktizierende am 8. Dezember für weitere sechs Monate unter Hausarrest.

Am 8. Januar fand eine weitere Anhörung statt. Einen Monat später, am 5. Februar, brachten Justizbeamte Luo zum Gericht. Sie wurde zu drei Jahren Haft und einer Geldstrafe von 10.000 Yuan (etwa 1.300 Euro) verurteilt. Dabei bezog sich das Gericht auf eine Inhaftierung im Juni 2020, die nicht stattgefunden hatte. Die beteiligten Richter waren Tan Wei, Zhou Jinfeng und Wu Bijie. Die Staatsanwaltschaft wurde durch Luo und Lu Miaoling vertreten.

Für das Berufungsverfahren vor dem Mittleren Volksgericht Maoming beauftragte Luos Familie einen neuen Verteidiger. Dieser argumentierte, dass die zehntägige Administrativhaft gegen seine Mandantin im Juni 2020 nie vollstreckt worden sei. Daher dürfe sie nicht als Anlass für die letzte Anklageerhebung genommen werden. Der Anwalt teilte auch mit, dass es keine rechtliche Grundlage dafür gebe, Luo aufgrund der verteilten Materialien der Behinderung der Epidemie-Prävention und -Kontrolle zu beschuldigen. In Anbetracht der schwerwiegenden Rechtsverletzung forderte er vom Berufungsgericht, Luos Fall neu zu verhandeln und sie freizusprechen.

Am 30. April 2021 wies das Gericht die Berufung zurück. Der Vorsitzende Richter Zhang Chi und die Beisitzer Lin Jingbu und Zou Huiqiu gaben ihre Entscheidung per Videokonferenz bekannt. Die Haftstrafe von drei Jahren ist damit rechtskräftig.

Trotz ihres schlechten Zustandes wurde Luo nach der Verurteilung in der Haftanstalt Nr.1 Maoming festgehalten. Es ist nicht bekannt, ob sie zum Zeitpunkt der Berichterstattung schon ins Gefängnis verlegt worden ist.

Verantwortliche der Verfolgung:

Zhou Wen, Leiter des Büro 610 und der Sicherheitsabteilung: +86-13702867772Zhou Liangyun, stellvertretender Leiter des Polizeiwache Hedong: +86-13702868678Li Zhihong, Beamter der Polizeiwache Hedong: +86-13828699020Wu Zhenhua, Beamter der Polizeiwache Gongguan: +86-13727812211Chen Yunlong, Beamter der Poliziwache Gongguan: +86-13580022192Luo Guangsen, Staatsanwalt der Bezirksstaatsanwaltschaft Maonan: +86-13509929038Lu Miaoling; Staatsanwalt der Bezirksstaatsanwaltschaft Maonan: +86-15820170109Zhou Jinfeng, Richter am Bezirksgericht Maonan: +86-18806697375Wu Bijie, Richter am Bezirksgericht Maonan: +86-13790935071Zhang Chi, Richter am Mittleren Volksgericht Maoming: +86-13929726997

(Weitere Kontaktinformationen sind im chinesischen Originalbericht enthalten.)

Früherer Bericht:

72-Jährige wegen ihrem Glauben an Falun Dafa vor GerichtGuangdong Woman Appeals Wrongful Sentence, Experiencing Medical Condition in CustodyTwo Senior Women Arrested as Police Break into their Homes in Maoming City, Guandong Province


[1] Falun Dafa, auch Falun Gong genannt, ist eine buddhistische Selbstkultivierungsmethode. Sie wurde von Meister Li Hongzhi im Jahr 1992 in China eingeführt und hat sich rasant verbreitet. Viele Menschen konnten durch die Angleichung an die Prinzipien dieser Praktik – Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht – ihre Moral und ihre Gesundheit verbessern. Praktizierende dieses Kultivierungsweges werden seit dem 20. Juli 1999 auf Geheiß des damaligen Parteichefs Jiang Zemin in China verfolgt. Er ist der Hauptverantwortliche für die Verbrechen gegen die Menschlichkeit an Falun-Dafa-Praktizierenden.

[2] Das Büro 610 ist eine außergesetzliche Behörde, die die Verfolgung von Falun-Dafa-Praktizierenden durchführt. Sie ist befugt, gesetzliche Anordnungen zu übergehen und ohne den Rechtsweg einzuhalten Falun-Dafa-Praktizierende zu verhaften.