Nach unschuldiger Haft muss pensionierte Hochschullehrerin insgesamt rund 66.000 Euro Rentenleistung zurückzahlen

(Minghui.org) Eine Falun-Dafa-Praktizierende aus der Stadt Huaian, Provinz Jiangsu stand wegen zwei Verfahren vor Gericht und hat beide Prozesse verloren. Dadurch ist sie gezwungen, fast eine halbe Million Yuan (rund 66.000 Euro) Rentenleistung an ihren früheren Arbeitgeber und die Sozialversicherungsanstalt zurückzuzahlen. Grund hierfür war, dass die Praktizierende einst wegen ihres Glaubens an Falun Dafa inhaftiert war.

Wang Jingling arbeitete früher bei der Technologischen Hochschule Huaiyin. Sie wurde am 27. Mai 2012 festgenommen, weil sie Informationsmaterialien über Falun Dafa verteilt hatte und angezeigt worden war. Später verurteilte ein Gericht sie zu drei Jahren Haft. Im Jahr 2015 wurde sie freigelassen.

Aussetzung der Rente

In November 2019 rief Guan Yonggang, der stellvertretende Direktor der Personalabteilung der Hochschule, bei Wangs Familie an. Er erklärte, dass Wangs Rente ab Dezember 2019 wegen ihrer Haftstrafe ausgesetzt werde. Zudem forderte er die Rückzahlung von 351.439,45 Yuan (rund 46.300 Euro). Der Betrag umfasst die seit ihrer Verhaftung im Juni 2012 vom Arbeitgeber gezahlte Rente.

Als die Rente im Dezember 2019 tatsächlich einbehalten wurde, suchte Wang die Hochschule auf. Sie hoffte, persönlich mit Guan und dem Direktor der Hochschule sprechen zu können. Ohne Erfolg. Später konnte die Praktizierende das gewünschte Gespräch mit den beiden führen. Sie übergab jedem von ihnen einen Brief, in dem sie ihnen ihre persönlichen Erfahrungen mit Falun Dafa schilderte: Nachdem sie mit dem Praktizieren begonnen hatte, erholte sie sich von einer bei der Arbeit erlittenen Hirnverletzung. Auch die Beziehung zu ihrer Schwiegermutter besserte sich erheblich. Wang erwähnte auch, dass es keine Rechtsgrundlage für die Verfolgung gibt und die Gefängnisstrafe gesetzwidrig verhängt wurde.

Die Schulleitung antwortete, dass die Entscheidung ausschließlich auf die Gefängnisstrafe zurückzuführen sei. Wiederholt wurde Wang aufgefordert, den Rentenbetrag von rund 46.300 Euro zurückzuzahlen, den sie von Juni 2012 bis November 2019 von der Schule erhalten hatte. Ein formelles Dokument erhielt Wang jedoch nicht. Die Hochschule beschränkte die Kommunikation ausschließlich auf Telefongespräche.

Im Jahr 2020, nur vier Tage vor dem chinesischen Neujahr, rief Guan die Praktizierende an. Er äußerte, dass Wang die Schule bei der Auszahlung der Rente betrogen hätte. Für den Fall, dass sie den geforderten Betrag nicht zurückzahlt, drohte er ihr ein Strafverfahren an.

Erster Rechtsstreit

Im Mai 2020 rief Xie Xiaobin, der Anwalt der Hochschule, bei Wang an. Er teilte ihr mit, dass die Schule eine Klage gegen sie eingereicht habe. Das Bezirksgericht Qingjiangpu habe „ihre Wohnung eingefroren“ – was bedeutete, dass sie dort zwar noch wohnen konnte, ihr aber das Recht auf Übertragung des Eigentums entzogen wurde.

Daraufhin wandte sich Wang an das Gericht. Dadurch erfuhr sie, dass in der Klage, welche die Schule im Januar 2020 eingereicht hatte, auch ihr Mann als Beklagter aufgeführt wurde. Begründet wurde dies damit, dass die Rente zum Ehevermögen gehöre und damit auch ihrem Mann zugutekomme. Daher sei er auch für die Rückzahlung mitverantwortlich. Wang wurde klar, dass die Hochschule sehr genau wusste, dass sie keinerlei Vermögenswerte besaß, weil ihre Rente ausgesetzt worden war. Ihr Arbeitgeber hatte es darauf abgesehen, die Rente und Einkünfte ihres Mannes auszuschöpfen.

In ihrer Antragsschrift berief sich die Schule auf eine Bekanntmachung des Ministeriums für Personalwesen aus dem Jahr 2012. Rechtsgrundlage war demnach die „Bekanntmachung über die Behandlung der Löhne und Beschäftigten in Institutionen, die Zwangsmaßnahmen und verwaltungsrechtlichen oder strafrechtlichen Sanktionen unterworfen wurden“.

Wang beauftragte einen eigenen Verteidiger, um ihre Rechte zu schützen.

Als die Beteiligten während der Gerichtsverhandlung am 19. Juni 2020 auf den Richter warteten, sagte der Anwalt der Schule zu Wang: „Sie sollten wissen, dass Sie Ihre Wohnung nicht behalten können, wenn Sie das Geld nicht bald zahlen.“

Während der Anhörung erklärte Wang dem Gericht, dass sie durch das Praktizieren von Falun Dafa sehr profitiert hätte. Es sei auch ihr von der Verfassung geschütztes Recht auf Glaubensfreiheit, Falun Dafa zu praktizieren. Die Behörden dürften auch nicht einfach ihre Rente aussetzen, da sie zu Unrecht wegen ihres Glaubens verurteilt worden sei.

Wangs Mann argumentierte, dass deren Rente ihr Privateigentum sei. Es sei verfassungswidrig, wenn die Behörden ihre Rente willkürlich aussetzen.

Als der Richter Li Hongchang den Anwalt der Hochschule fragte, ob er auf die Argumente von Wang und ihrem Mann eingehen wolle, antwortete er: „Darüber muss ich nachdenken.“

Anfang August verurteilte der Richter Wang zur Rückzahlung der beantragten Summe an ihren Arbeitgeber. In seiner Begründung stützte sich das Gericht auf eine Mitteilung des Ministeriums für Personalwesen vom 23. November 1999. Darin heißt es, dass für „Angestellte der Regierungsbehörden und –institutionen während ihrer Inhaftierung die Rente ausgesetzt werde“.

Wang legte Berufung beim Mittleren Gericht Huaian ein. Ohne mündliche Verhandlung bestätigte der zuständige Richter Li Qianbing die erstinstanzliche Entscheidung.

Zweiter Rechtsstreit

Kurze Zeit später reichte Xie, der Anwalt der Hochschule, beim Bezirksgericht Qingjiangpu eine weitere Klage gegen Wang ein. Diesmal trat er als Vertreter der Sozialversicherungsanstalt für Regierungsbehörden und –institutionen auf. Diese Klage zielte darauf ab, dass die Praktizierende Leistungen für die Zeit von November 2017 bis November 2019 zurückzahlen sollte. Aus der Klage ging nicht hervor, warum genau dieser Zeitraum aufgeführt wurde.

Auch in diesem Rechtsstreit unterlag die Praktizierende.

Unverschuldet zur Rückzahlung einer hohen Summe gezwungen

Da Wang beide Prozesse verloren hatte, wurde sie gezwungen, einen Gesamtbetrag von 496.264,40 Yuan (rund 65.400 Euro) zu zahlen: 351.439,45 Yuan (46.300 Euro) an die Hochschule, 139.666,70 Yuan (18.400 Euro) an die Sozialversicherungsanstalt sowie 5.158,25 Yuan (rund 700 Euro) Anwalts- und Gerichtskosten.

Während Wangs Argumentation vor dem Gericht zeigten die beiden Richter ihr Verständnis. Trotzdem entschieden sowohl Li Chongchang im ersten Rechtsstreit als auch Li Qiangbin im zweiten Verfahren gegen die Praktizierende. Wang sieht hierin eine Beeinflussung des Gerichts durch die Regierung. Es sei traurig, dass die Richter nicht unabhängig entscheiden könnten, sondern nur als Handlanger des kommunistischen Regimes agieren.

Beteiligt an der Verfolgung:

Guan Yonggang, stellvertretender Direktor der Personalabteilung der Technologischen Hochschule Huaiyin: +86-13952398080Xie Xiaobin, Rechtsanwalt der Technologischen Hochschule Huaiyin: +86-13952367321Li Hongchang, Richter, erste Anhörung: +86-517-83589291Li Qianbing, Richter, zweite Anhörung: +86-517-83579466


[1] Falun Dafa, auch Falun Gong genannt, ist eine buddhistische Selbstkultivierungsmethode. Sie wurde von Meister Li Hongzhi im Jahr 1992 in China eingeführt und hat sich rasant verbreitet. Viele Menschen konnten durch die Angleichung an die Prinzipien dieser Praktik – Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht – ihre Moral und ihre Gesundheit verbessern. Praktizierende dieses Kultivierungsweges werden seit dem 20. Juli 1999 auf Geheiß des damaligen Parteichefs Jiang Zemin in China verfolgt. Er ist der Hauptverantwortliche für die Verbrechen gegen die Menschlichkeit an Falun-Dafa-Praktizierenden.