Nach 12-jähriger Haft und Folterverletzungen: Frau aus Liaoning erneut heimlich verurteilt

(Minghui.org) In den vergangenen 22 Jahren der Verfolgung von Falun Dafa [1] durch das kommunistische Regime Chinas war Liu Xia zwölf Jahre lang inhaftiert. In dieser Zeit wurde ihr linker Arm durch Folter in der Haft behindert. Im Jahr 2019 wurde sie erneut verhaftet und wegen ihres Glaubens heimlich verurteilt.

Liu Xia bei ihrer Hochzeit im Jahr 1998

Liu Xia, die früher Liu Junlu hieß, begann 1996, Falun Dafa zu praktizieren. Falun Dafa hat ihr zu einer besseren Gesundheit verholfen und ihr Herz geöffnet.

Weil sie trotz der Verfolgung an ihrem Glauben festhielt, wurde sie 2001 verhaftet und zu zwölf Jahren Haft im Frauengefängnis von Liaoning verurteilt. Sie musste anstrengende Zwangsarbeit verrichten. Zudem fesselten die Wärter sie oft, schlugen sie, versetzten ihr Elektroschocks und entzogen ihr den Schlaf.

Einmal verdrehten die Wärter ihr den linken Arm auf den Rücken und verbanden ihn mit ihrem rechten Arm, der über ihre Schulter heruntergezogen worden war. Dann hängten sie sie an Handschellen auf, zogen ihr die Beine auseinander, entkleideten sie und schrieben Botschaften, die Falun Dafa verleumdeten, auf ihren ganzen Körper. Als man sie wieder losließ, war ihr linker Arm bereits behindert.

Nachdem Liu die zwölfjährige Haft und die schreckliche Folter überlebt hatte, wurde sie am 28. Juli 2013 freigelassen. Am 28. Juni 2016 wurde sie allerdings in ihrem Bekleidungsgeschäft von Beamten der Polizeiwache Xigang erneut verhaftet. Sie kam in die Gehirnwäsche-Einrichtung von Dalian, wo sie bis zum 29. Juli eingesperrt war. Während der einmonatigen Haft musste sie sich täglich Propagandavideos ansehen, in denen Falun Dafa verleumdet wurde. Sie musste Erklärungen schreiben, dass sie sich von Falun Dafa lossagt. Als sie wieder zu Hause war, stellte die Polizei sie für sechs Monate unter Hausarrest.

Später reichte die Polizei Lius Fall bei der örtlichen Staatsanwaltschaft ein. Sie wurde am 12. Dezember 2016 angeklagt. Als der Staatsanwalt sie am 5. Januar 2017 zur Beantwortung einiger Fragen vorlud, beschloss sie, ihren Heimatort zu verlassen, um der Verfolgung zu entgehen.

Am 14. Juni 2019 wurde Liu in Shenyang, etwa 400 km von Dalian entfernt, erneut festgenommen, nachdem die Polizei ihren Aufenthaltsort über ihr Mobiltelefon geortet hatte.

Beamte der Polizeiwache Xigang brachten sie in das Untersuchungsgefängnis von Dalian. Das Bezirksgericht Xigang hielt am 13. Februar 2020 eine Anhörung ab und verkündete das Urteil am 4. August. Liu legte Berufung beim Mittleren Gericht der Stadt Dalian ein, das ihr Urteil am 26. September bestätigte.

Da Liu seit ihrer Verhaftung im Jahr 2019 keinen Besuch ihrer Familie empfangen darf, weiß diese immer noch nicht, wie lang ihre Strafe ist. Sie haben auch keine Benachrichtigung vom Gericht erhalten.

Als Lius Familie im März 2021 im Untersuchungsgefängnis Dalian anrief, um eine Bareinzahlung für sie vorzunehmen, sagte der diensthabende Wärter, sie sei nicht mehr dort. Die Angehörigen vermuten, dass sie bereits in das Frauengefängnis von Liaoning gebracht wurde.

Frühere Berichte:

A Family’s Suffering in Nenjiang County, Heilongjiang Province

Ms. Liu Junlu Tortured and Disabled During 12 Years in Prison

Nach acht Jahren der Verfolgung hoffen Herr Wang und seine Frau, dass ihre Kinder noch am Leben sind (Fotos)

Frau Liu Junlu im Frauengefängnis der Provinz Liaoning: Ihr Arm wurde so stark verletzt, dass sie behindert ist


[1] Falun Dafa, auch Falun Gong genannt, ist eine buddhistische Selbstkultivierungsmethode. Sie wurde von Meister Li Hongzhi im Jahr 1992 in China eingeführt und hat sich rasant verbreitet. Viele Menschen konnten durch die Angleichung an die Prinzipien dieser Praktik – Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht – ihre Moral und ihre Gesundheit verbessern. Praktizierende dieses Kultivierungsweges werden seit dem 20. Juli 1999 auf Geheiß des damaligen Parteichefs Jiang Zemin in China verfolgt. Er ist der Hauptverantwortliche für die Verbrechen gegen die Menschheit an Falun-Dafa-Praktizierenden.