Nach mehreren Inhaftierungen zu weiteren vier Jahren Haft verurteilt

(Minghui.org) Als sie bereits dreimal wegen ihres Glaubens an Falun Dafa inhaftiert worden war, wurde eine Bürgerin der Stadt Baishan, Provinz Jilin fünf Monate nach ihrer letzten Festnahme erneut verurteilt.

Vier Beamte der Polizeibehörde des Bezirks Jingyu brachen am 8. Juni 2021 in Wu Xiuqins Wohnung ein und nahmen sie fest. Sie durchsuchten ihre Wohnung und brachten sie ins Untersuchungsgefängnis der Stadt Baishan. Ein Richter des Stadtgerichts Baishan verurteilte Wu am 18. November 2021 zu vier Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe von 2.000 Yuan (ca. 275 Euro).

Seit Beginn der Verfolgung Zwangsarbeitslager und Folter

Unmittelbar nachdem das kommunistische Regime Chinas im Juli 1999 die Verfolgung von Falun Dafa begonnen hatte, kam Wu in ein Zwangsarbeitslager. 2008 wurde sie ein zweites Mal verhaftet und abermals in ein Zwangsarbeitslager gesperrt. Die dritte Festnahme erfolgte 2011, damals wurde sie zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt.

Wu wurde nur wenige Tage nach Beginn der Verfolgung verhaftet und in das Zwangsarbeitslager für Frauen Heizuizi gebracht. Sie und zwei weitere Praktizierende, Zhu E. und He Hua, wurden von den Wärtern gezielt misshandelt. Sie fesselten den drei Praktizierenden die Hände auf den Rücken und fesselten ihre Beine in der Lotussitzposition. Die Praktizierenden wurden drei Tage lang acht Stunden am Tag in dieser schmerzhaften Position gehalten und durften in dieser Zeit nicht auf die Toilette gehen. Die Wärter schlugen sie jeden Tag. Wus Beine waren mit Blasen übersät und sie konnte danach kaum noch laufen.

Folterillustration: Die Hände der Praktizierenden werden hinter dem Rücken gefesselt und die Beine im Lotussitz überkreuzt, und zwar acht Stunden am Tag

Eines Tages im Dezember 2000 hielten die drei Praktizierenden Wärter davon ab, Flugblätter mit Falun Dafa verleumdenden Inhalten an den Wänden ihrer Zellen anzubringen. Die Wärter zerrten Zhu und He in ein Büro, wo sie auf die Praktizierenden einschlugen und mit einem Elektrostab schockten, was unerträgliche Schmerzen verursachte. Anschließend legten sie den Frauen Handschellen an, klebten ihnen den Mund mit Klebeband zu und hefteten die verleumderischen Flugblätter an ihre Körper.

Eine Wärterin zerrte Wu später in das Büro und entfernte die Flugblätter von den beiden Praktizierenden, als sie diese sah. Ein anderer Wärter brachte Wu aus dem Büro und fesselte sie mit Handschellen an ein Bettgestell, während ein dritter Wärter sie mit einem Elektrostab schockte. Diese Folter dauerte den ganzen Vormittag an.

Nach der Folter wurde Wu in Isolationshaft gesperrt. Die Wärter fesselten ihr die Hände auf den Rücken und zwangen sie, die nächsten zwei Wochen in sitzender Position zu bleiben. Als sie aus der Isolationshaft herauskam, waren ihre Hände und Beine stark geschwollen.

Flucht aus der Heimat, um der Verfolgung zu entgehen

Mehrere Beamte vom Büro 610 des Landkreises Jingyu erwischten Wu am 11. Februar 2003 beim Verteilen von Falun-Dafa-Flugblättern und sperrten sie für acht Tage in eine Haftanstalt. Zwei Tage nach ihrer Rückkehr zu Hause kamen Polizisten und durchsuchten ihre Wohnung. Sie beschloss, von zu Hause zu fliehen, um weiteren Schikanen zu entgehen.

Im Juli 2005 suchten mehrere Polizeibeamte der Polizeibehörde Jinyu in der Stadt Lushuihe, Landkreis Fusong nach Wu. Zu dieser Zeit arbeitete sie als Gelegenheitsarbeiterin und zog ihr 12-jähriges Kind alleine auf.

Zwangsernährung und unbekannte Medikamente bis zum nahen Tod

Beamte des Polizeireviers Sanchazi verhafteten Wu, als sie am 22. April 2008 im Bezirk Jiangyuan Falun-Dafa-Flugblätter verteilte. Am 13. Mai wurde sie von der Polizei willkürlich zu einer weiteren Haftstrafe im Zwangsarbeitslager für Frauen in Heizuizi verurteilt. Die Wärter zogen Wu die Kleidung aus und zwangen sie, die Arbeitslageruniform anzuziehen.

Als Wu sich am 16. März 2009 weigerte, die Uniform zu tragen, fesselte ein Wärter sie mit Handschellen und folterte sie. Zwei Tage später brachte ein anderer Wärter vier Männer herein. Einer von ihnen versetzte ihr Elektroschocks, während ein anderer ihr wiederholt ins Gesicht schlug. Die anderen beiden zogen ihr die Kleidung aus.

Wu trat in Hungerstreik, um gegen die Misshandlungen zu protestieren. Die Wärter legten ihr 40 Tage lang Handschellen an. Während dieser Zeit wurde sie zwangsernährt und bekam unbekannte Medikamente gespritzt. Ein Wärter sprang auf sie und schlug sie, während zwei andere ihr mit Gürteln ins Gesicht schlugen. Anschließend fesselten sie ihre Arme und Beine an ein Bettgestell und injizierten ihr vier Flaschen mit unbekannten Medikamenten. Zwei Ärzte führten wiederholt einen Schlauch in ihren Magen ein, um sie zwangszuernähren. Als ein Arzt bemerkte, dass Wu blass geworden war und unkontrolliert zitterte, deutete er an, dass sie sterben könnte. Daraufhin entfernten die Wärter die Spritzen.

Folternachstellung: Eine Praktizierende wird an ein Bettgestell gefesselt, während ein Arzt ihr unbekannte Medikamente injiziert

Die Leitung des Arbeitslagers weigerte sich, Wu nach Ablauf ihrer Haftzeit am 22. Juli 2009 zu entlassen. Am nächsten Tag schlugen zwei Wärter nachts auf Wu ein und behaupteten, sie würden „die Regierung vertreten“. Sie hielten sie weitere vier Monate fest, bevor sie am 13. November entlassen wurde.

Fünf Jahre lang im Gefängnis gefoltert

Am 7. März 2011 verhafteten Polizisten Wu in ihrer Wohnung und brachten sie in die Haftanstalt des Bezirks Jingyu. Sie wurde zu fünf Jahren Haft verurteilt und im Frauengefängnis von Jilin eingesperrt.

Im Jahr 2015 folterten ein Wärter und ein Drogenabhängiger gemeinsam Wu einen Monat lang. Vom 23. November bis zum 22. Dezember desselben Jahres zogen sie immer wieder an ihrer Kleidung mit dem Vorwand, „ihre Sitzposition zu korrigieren.“ Ihre Kleidung wurde dadurch zerrissen, und das heftige Ziehen und Zwicken führte auch zu blauen Flecken an ihren Schultern und Armen sowie zu Kratzern an ihrem Hals. Eine Zeit lang wurde sie gezwungen, stundenlang zu stehen, und wenn sie müde wurde, durfte sie nur auf dem Betonboden sitzen. An anderen Tagen wurde Wu gezwungen von 5 Uhr morgens bis 21 Uhr abends bewegungslos auf einem winzigen Hocker zu sitzen, außer wenn sie aß oder die Toilette benutzen musste. Wu wurde am 27. Februar 2016 entlassen.

Folterillustration: Stundenlanges regungsloses Sitzen auf einem kleinen Schemel.

Folterillustration: Stundenlanges regungsloses Sitzen auf einem kleinen Schemel

Einer der Täter, der an Wus jüngster Verhaftung beteiligt war, ist Yu Xuejun, ein Hauptmann der Staatssicherheitsabteilung der Polizeibehörde des Bezirks Jingyu. Während seiner fast zehnjährigen Amtszeit hat er mehr als zehn Falun-Dafa-Praktizierende verhaftet. Zwei der Praktizierenden starben an den Folgen der Folter, drei wurden zu Gefängnisstrafen verurteilt, und drei in Zwangsarbeitslagern eingesperrt. Yu durchsuchte mehrfach die Wohnungen von Falun-Dafa-Praktizierenden und beschlagnahmte ihre persönlichen Gegenstände wie Computer, Drucker und Bargeld. Wus Ehemann hielt den ständigen Druck von Yus Schikanen nicht mehr aus und ließ sich von Wu scheiden.

Die beiden Praktizierenden, die nach ihrer Verhaftung durch Yu starben, waren die männlichen Praktizierenden Wang Xuezhu und Zhou Ji'an. Sie starben im Gefängnis, nachdem sie durch Folter körperlich verletzt worden waren und seelische Traumata erlitten hatten.

Wang war mit dem Fahrrad unterwegs, als Yu ihn im April 2008 verhaftete. Ein Richter verurteilte ihn zu vier Jahren Haft. Drei Jahre nach seiner Verhaftung wurde er im Gefängnis Siping zu Tode geprügelt. Er war 41 Jahre alt.

Zhou war zu Hause, als Yu ihn am 2. September 2008 verhaftete. Er wurde zu fünf Jahren Haft verurteilt. Während seiner Haft im Gefängnis Gongzhuling schlugen die Wärter so lange auf ihn ein, bis die Holzknüppel und Ledergürtel, die sie dafür einsetzten, zerbrachen. Seine Füße wurden so schwer verletzt, dass sich seine Zehennägel ablösten. Er erlitt innere Verletzungen, die nie verheilten. Nachdem Zhous Freilassung blieb er lethargisch, hatte keinen Appetit und lebte in ständiger Angst. Er verstarb im Januar 2016 im Alter von 50 Jahren.