Angeklagt wegen „Beeinflussung eines Jugendlichen“

(Minghui.org) Am 15. September 2022 stand die betagte Wu Caihua aus der Stadt Pingliang, Provinz Gansu wegen ihres Glaubens an Falun Dafa vor Gericht. Als ihr Anwalt unangenehme Fragen stellte, vertagte der Richter plötzlich die Sitzung.

Wu war am 9. März 2022 verhaftet worden. Jemand hatte sie beim Sicherheitsdienst des Nachbarschaftskomitees angezeigt, weil sie mit Studenten über Falun Dafa gesprochen hatte. Fünf Beamte durchsuchten daraufhin ihre Wohnung, ohne einen Durchsuchungsbefehl vorzulegen.

Die Beamten nahmen Wu mit zur Polizeiwache des Bezirks Kondong, wo sie im Keller vier Stunden lang auf einem eisernen Stuhl festgehalten und verhört wurde. Zwar wurde Wu am selben Tag wieder freigelassen, aber schon vier Tage später sollte sie erneut bei der Polizei erscheinen und eine Geldstrafe von 20.000 Yuan (etwa 2.800 Euro) zahlen. Falls sie den Betrag nicht zahle, würde man sie ins Gefängnis werfen, hieß es.

Später gab die Polizei den Fall an die Staatsanwaltschaft weiter. Der Staatsanwalt erhob Anklage wegen „Beeinflussung eines Jugendlichen“.

Während der gerichtlichen Anhörung am 15. September befragte Wus Verteidiger den Staatsanwalt, ob seine Mandantin dem Studenten körperliches oder geistiges Leid zugefügt habe. Daraufhin warf der Staatsanwalt Wu vor, dass sie Mitglied einer „Sekte“ sei. Wu wies diesen Vorwurf zurück und berief sich auf den Umstand, dass kein Gesetz in China Falun Dafa als Straftat eingestuft oder als Sekte bezeichnet habe.

Wu erklärte weiter, dass sich durch das Praktizieren sowohl ihre Gesundheit als auch ihr Charakter verbessert habe. Dem Vorwurf, es handle sich um eine Sekte, hielt sie entgegen, dass es bei Falun Dafa keinerlei Mitgliedschaften gebe. Außerdem stehe es jedem frei, ob er praktiziere oder nicht.

Der Staatsanwalt verwies darauf, dass die Polizei 74 Exemplare von Falun-Dafa-Broschüren in Wus Wohnung beschlagnahmt habe. Erneut widersprach die Praktizierende. Es habe sich nur um vier Broschüren gehandelt. Außerdem führte sie an, dass keiner der Polizisten bei der Durchsuchung eine Polizeiuniform getragen habe. Sie hätten weder ihre Dienstmarken noch einen Durchsuchungsbefehl vorgezeigt. Außerdem sei ihr keine Liste mit den beschlagnahmten Gegenständen vorgelegt worden.

Bezüglich der nicht vorhandenen 70 Broschüren fragte Wus Verteidiger den Staatsanwalt, ob er die Menge mit der Polizei abgeglichen habe. Er verneinte. Als der Anwalt wissen wollte, woher die Zahl 74 stamme, äußerten sich weder Staatsanwalt noch Polizisten dazu.

Trotz fehlender stichhaltiger Beweise beschuldigte der Staatsanwalt Wu, eine Straftat begangen zu haben. Als der Anwalt darauf drängte, die konkrete Vorschrift zu erfahren, konnte der Staatsanwalt nichts erwidern.

Nach kurzem Schweigen vertagte der Richter die Anhörung. Das Urteil werde zu einem späteren Zeitpunkt verkündet, sagte er. Wu durfte noch am selben Tag in ihre Wohnung zurück.