71-Jährige zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt

(Minghui.org) Vor kurzem wurde eine 71-Jährige wegen ihres Glaubens an Falun Dafa zu acht Jahren Haft verurteilt.

Han Lihua lebt in der Stadt Daqing, Provinz Heilongjiang. Sie wurde am 22. November 2020 von über 20 Polizisten verhaftet. Am selben Tag kam sie auf Kaution frei. Die Polizei legte ihren Fall später der Staatsanwaltschaft des Bezirks Ranghulu vor. Am 2. August 2022 fand eine gerichtliche Anhörung statt. Vor kurzem verhängte das Gericht gegen Han acht Jahre Gefängnis.

Frühere Verfolgung

Seit Beginn der Verfolgung durch das Kommunistische Regime im Jahr 1999, geriet Han wiederholt ins Visier der Behörden. Sechs Monate verbrachte sie in einer Gehirnwäsche-Einrichtung. Außerdem wurde sie zu drei Jahren Zwangsarbeit verurteilt, die sie jedoch aus gesundheitlichen Gründen nicht antreten musste, sowie zu sieben Jahre Gefängnis.

Erstmals war Han am 16. November 2000 zu Hause festgenommen worden. Fünfeinhalb Monate war sie an vier verschiedenen Orten inhaftiert. Am 18. Januar 2001 wurde sie zu drei Jahren Zwangsarbeit verurteilt. Das Drogen-Rehabilitationszentrum Harbin verweigerte jedoch ihre Aufnahme aus gesundheitlichen Gründen.

Am 25. September 2001 wurde Han erneut verhaftet. Ihr Vorgesetzter hatte sie angezeigt, weil sie mit ihm über Falun Dafa gesprochen hatte. Nach vier Monaten Haft war sie äußerst schwach und erlitt mehrfach einen Zusammenbruch. Schließlich wurde sie von der Polizei freigelassen.

Die nächste Verhaftung erfolgte am 22. April 2003. Sechs Monate lang wurde Han in einer Gehirnwäsche-Einrichtung festgehalten. Die Wärter verlangten, dass sie eine Garantieerklärung unterschreibt. Als sie sich weigerte, steckte man sie in Isolationshaft. Die Wärter ließen Han nicht schlafen und zwangen sie, stundenlang regungslos auf einem kleinen Hocker zu sitzen. Wenn sie sich bewegte, prügelten die Wärter auf sie ein.

Am 4. Mai 2008 wurde Han abermals festgenommen. Die Polizisten beschlagnahmten ihre Falun-Dafa-Bücher, Computer, Drucker und Papierschneider. Auf der Polizeiwache wurde die Praktizierende an einen eisernen Stuhl gefesselt und verhört. Einmal stieß ein Polizist den Stuhl um, während Han darauf saß. Fünf Tage musste sie auf dem Stuhl verharren, dann wurde sie ins Untersuchungsgefängnis Daqing gebracht.

Ende Oktober 2008 wurde Han vom Bezirksgericht Ranghulu zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt. Am 14. Januar 2009 brachten Beamte sie ins Frauengefängnis der Provinz Heilongjiang.

Nach ihrer Freilassung am 4. Oktober 2014 setzte die Sozialbehörde die Rentenzahlungen der Praktizierenden aus. Gleichzeitig wurde sie aufgefordert, 180.000 Yuan (etwa 24.500 Euro) Rente zurückzuzahlen, die sie während der Haft erhalten hatte. Die Behörden argumentierten, dass Rentner keine Leistungen beziehen dürften, wenn sie inhaftiert seien. Dabei beriefen sich die Beamten auf eine Richtlinie des Generalbüros des Ministeriums für Arbeit und soziale Sicherheit aus dem Jahr 2001.

Han entgegnete, dass ihre Inhaftierung auf die Verfolgung zurückzuführen sei. Außerdem gehe aus dem chinesischen Arbeitsgericht nicht hervor, dass Rentner die während ihrer Haft geleisteten Zahlungen zurückerstatten müssen. Es sei ihr auch gar nicht möglich, den Betrag von 180.000 Yuan zurückzuzahlen. Als Folge setzte die Behörde ihre zukünftigen Rentenzahlungen aus.

Beteiligt an der Verfolgung:

Leng Zhiqiang, Richter am Bezirksgericht Ranghulu: +86-459-6585100Feng Guang, Staatsanwalt, der Staatsanwaltschaft des Bezirks Ranghulu: +86-18645990001, +86-13351196789, +86-459-5974201