15 Jahre Haft wegen seines Glaubens – Leidensweg eines 44-Jährigen

(Minghui.org) Als die Kommunistische Partei Chinas im Juli 1999 die Verfolgung von Falun Dafa begann, war Zhao Liang gerade erst 21 Jahre alt. Wie zahlreiche andere Praktizierende weigerte sich auch der aus Huludao in der Provinz Liaoning stammende junge Mann, seinen Glauben aufzugeben. Aus diesem Grund sperrten Beamte ihn von 2000 bis 2004 für insgesamt viereinhalb Jahre in ein Zwangsarbeitslager. Zhao hielt jedoch auch angesichts der Verfolgung an seinem Glauben fest. 2008 verurteilte ein Richter ihn zu zehn Jahren Gefängnis. Im Laufe der Jahre wurde er brutal gefoltert.

Zhao hatte sehr von Falun Dafa profitiert. Nachdem die Familie seine positiven Veränderungen miterlebt hatte, begannen auch seine Eltern sowie sein älterer Bruder mit seiner Frau und deren Tochter zu praktizieren. 

Innerhalb der Familie wurde der heute 44-jährige Zhao am brutalsten verfolgt. Es folgt ein Einblick in die seit 2008 erlittene Folter und das Leid, das er erdulden musste.

Verhaftung

Am 25. Februar 2008 brach ein Dutzend Beamte der Polizeibehörde des Bezirks Lianshan und der Polizeiwache Gangtun um 6:00 Uhr morgens in Zhaos Wohnung ein, um ihn zu verhaften. Als seine Nichte – eine Mittelschülerin – versuchte, die Polizei aufzuhalten, legten die Beamten ihr rücklings Handschellen an. Die Beamten drohten auch ihr mit Gewahrsam.

Die bei Zhao lebende Mutter fiel vor lauter Angst in Ohnmacht und erlitt Krampfanfälle. Nach seiner Verhaftung durchsuchten die bleibenden Beamten die Wohnung, ohne einen Haftbefehl vorzulegen. Sie beschlagnahmten Falun-Dafa-Bücher, Broschüren, DVDs, Laptops, Drucker, eine Digitalkamera, Musikabspielgeräte, eine Festplatte und viel Büromaterial, das für das Drucken von Informationsmaterialien über Falun Dafa gedacht gewesen war.

Folter in der Haftanstalt Huludao

Die Beamten brachten Zhao zur Polizeiwache Gangtun. Im Anschluss wurde er in die Haftanstalt Huludao überführt. Der Wärter Liu Junke, der den Praktizierenden vier Jahre zuvor gefoltert hatte, erkannte ihn wieder. Er bat darum, Zhao seiner Aufsicht zu unterstellen. Als dies erfolgt war, beauftragte Liu Häftlinge damit, Zhao jeden Tag zu verprügeln und ihm mit Schuhen ins Gesicht und auf die Hände zu schlagen.

Infolge dessen liefen Zhaos Handrücken dunkel an und waren geschwollen. Dann banden die Gefangenen ihm die Finger zusammen und schoben eine Zahnbürste zwischen den Fingern hin und her, bis die Hände bluteten. Auch schlafen durfte der Praktizierende nicht.

Aus Protest gegen die Verfolgung trat Zhao in Hungerstreik. Er folgte weder dem Aufruf zum Appell noch dem Befehl, eine Gefängnisuniform zu tragen. Daraufhin brachten Liu und zwei andere den Praktizierenden in einen alten Bus, der weit entfernt und ohne Überwachungskameras geparkt war. Sie ohrfeigten ihn, bis sein Mund stark blutete.

Ein paar Tage später wurde ein Arzt damit beauftragt, Zhao einer Zwangsernährung zu unterziehen. Gefangene fesselten ihn an einen eisernen Stuhl und hielten ihm den Kopf nach hinten. Dann wurde ihm ein Schlauch bis zum Magen eingeführt, was qualvolle Schmerzen verursachte. Zweimal pro Tag wurde Zhao zwangsernährt. Einmal verlangte der damalige Gefängnisleiter Wei Guozhong, dass die Insassen Luo ein paar Flaschen Bier einflößen sollten. Er sagte: „Da Falun Dafa nicht erlaubt, Alkohol zu trinken, werde ich dich mit Alkohol zwangsernähren.“

Im April 2008 wurde die Haftanstalt vorübergehend mit dem Gefängnis Suizhong zusammengelegt. Auch Zhao wurde dorthin überführt und drei Monate zwangsernährt. Ende Mai 2008 verurteilte der Richter Wei Aijun vom Bezirksgericht Lianshan den Praktizierenden schließlich zu zehn Jahren Gefängnis. Seine Familie wurde nicht über das Verfahren informiert. Von dem Urteil erfuhren sie erst im Nachhinein.

Zhao legte beim Mittleren Gericht Huludao Berufung ein. Seine Familie beauftragte zwei Anwälte mit seiner Verteidigung. Der Praktizierende beantragte Freispruch und erklärte, dass er weiterhin an seinem Glauben an Falun Dafa festhalte. Die Behörden setzten seine Anwälte unter großen Druck. Letztlich sah sich einer von ihnen gezwungen, ein Schuldanerkenntnis für Zhao zu beantragen statt seine Freilassung zu erwirken. Der für das Berufungsverfahren zuständige Richter Gao Ensi hielt das erstinstanzliche Urteil aufrecht. Im Juni 2008 wurde Zhao ins Gefängnis Jinzhou überführt.

Kein Besuch, kein Schlaf – Folter im Gefängnis Panjin

Nach einem Monat wurde Zhao ins Gefängnis nach Panjin verlegt. Telefonate mit Angehörigen waren dort verboten. Nach Aussage eines Gefangenen, der den Wärtern bei der Verfolgung half, gab es eine Anweisung von oben: Wenn Falun-Dafa-Praktizierende sich weigerten, auf Falun Dafa zu verzichten, durften sie nicht telefonieren. Zhao wurde es auch verboten, Dinge des täglichen Bedarfs und zusätzliche Lebensmittel im Gefängnisladen zu kaufen. So musste er sich ausschließlich von der mangelhaften Kost ernähren, die er bekam.

Im November 2014 verschärfte das Gefängnis die Folter, um standhafte Praktizierende „umzuerziehen“. Auch Zhao war betroffen. Ein Dutzend Wärter brachten ihn in einen geschlossenen Raum und fesselten ihn an einen eisernen Stuhl. Pausenlos musste er Videos ansehen, die Falun Dafa verleumdeten, wobei seine Peiniger ihn zwangen, die ganze Zeit über die Augen offen zu halten. Aus Protest gegen die Folter trat er in den Hungerstreik. Nach sechs Tagen endete die Folter. Zhao hatte fast jegliche Orientierung verloren und befand sich in einer Art Dämmerzustand. Als man ihn von dem Stuhl befreite, waren seine Beine derart geschwollen, dass er nicht gehen konnte.

Von Anfang 2015 bis zu seiner Freilassung am 24. Juni 2017 musste Zhao in einem Ausbeuterbetrieb die Innenseiten von Fußbällen nähen.