Richterin im Ruhestand sitzt wegen ihres Glaubens im Gefängnis – Familie darf sie nicht besuchen

(Minghui.org) Wang Huiyuan, 62, wohnt im Kreis Tongcheng in der Provinz Hubei. Polizisten verhafteten sie am 30. August 2017 und durchsuchten ihre Wohnung. Dabei beschlagnahmten sie ihre sieben Mobiltelefone, mit denen sie Bürger anrief und über die Verfolgung von Falun Dafa informierte. Später wurde sie zu sieben Jahren Haft verurteilt. Das Bezirksgericht Chongyang lehnte ihre Berufung ab.

Es ist über vier Jahre her, dass Wang in das Frauengefängnis der Provinz Hubei in Wuhan gebracht wurde. Ihr Ehemann schickte ihr vor fünf Monaten 5.000 Yuan (ca. 700 Euro) mit der Post. Dieses Geld erhielt sie nie. Doch das Rückverfolgungssystem zeigte an, dass das Geld zugestellt worden war. Gleichzeitig setzte das Sozialversicherungsamt des Kreises Tongcheng ihre Rente aus und zwang ihren Mann, die 90.000 Yuan (ca. 12.600 Euro) zurückzuzahlen, die sie zuvor erhalten hatte. Die Gefängniswärter verweigern ihrer Familie nun jegliche Besuche. Begründet wird die Ablehnung mit der Pandemie.

Überblick über frühere Verhaftungen

Wang litt in ihrer Jugend an schwerer Hepatitis. Jahre später erlitt sie einen Rückfall der Krankheit, wodurch sie fast ihr Leben verloren hätte. Sie musste sieben Mal wegen Eierstocktumoren, einem perforierten Blinddarm und Magenproblemen operiert werden. Außerdem erlitt sie bei einem Autounfall eine Knochenfraktur.

Gerade als sie am Ende ihre Kräfte war, kam Wang mit Falun Dafa in Berührung. Nachdem sie mit der Praxis begonnen hatte, verbesserte sich ihre Gesundheit erheblich. Doch bald geriet sie in die Mühlen der Verfolgung durch das kommunistische Regime, weil sie Falun Dafa nicht aufgab.

Am 20. Juli 1999, dem Tag, an dem die Verfolgung begann, wurde Wang auf dem Bahnhof von Wuhan angehalten, als sie in einen Zug nach Peking einsteigen wollte. Dort wollte sie sich für das Recht auf die Ausübung von Falun Dafa einsetzen. Am nächsten Tag wurde sie in das Untersuchungsgefängnis des Landkreises Tongcheng gebracht und dort 155 Tage lang festgehalten. Während ihrer Haft wurde sie ihres Amtes enthoben und bekam ihr Gehalt gekürzt.

Am 27. Dezember 1999, drei Tage nach ihrer Entlassung aus der Haftanstalt, wurde Wang erneut verhaftet. Mitarbeiter des Büro 610 im Kreis Tongcheng brachten sie in die Gehirnwäsche-Einrichtung in Huangyuanling. Erst 30 Tage später kam sie wieder frei.

Im September 2000 stellten die Behörden Wang unter Beobachtung. Auch ihr Ehemann war der Verfolgung ausgesetzt, sein Gehalt wurde ihm mehr als einen Monat gesperrt. Es bedurfte großer Anstrengungen, um die Aufhebung der Sperre zu erreichen.

Wang wurde am 13. Mai 2002 in den Forstbetrieb Huanglongshan gebracht und dort insgesamt zehn Tage lang festgehalten.

Am 23. Juni 2004 wurden Wang und eine weitere Praktizierende von Beamten der Staatssicherheitsabteilung des Kreises Tongcheng verhaftet und eine Woche lang festgehalten.

Wang wurde am 9. September 2004 erneut festgenommen und in das Untersuchungsgefängnis des Landkreises Tongcheng gebracht. Am 15. Oktober sollte sie in das Arbeitslager Shayang gebracht werden, was sie jedoch wegen ihres Gesundheitszustands nicht aufnahm. Sie wurde zurück in die Haftanstalt gebracht und 63 Tage lang festgehalten. Ein Polizist erpresste ihren Ehemann um 3.000 Yuan (ca. 420 Euro).

Von Juni 2004 bis Juni 2006 wurde Wang von ihrem Arbeitgeber suspendiert und verlor ihr Gehalt. Ihr finanzieller Verlust belief sich auf insgesamt etwa 50.000 Yuan (ca. 7.000 Euro).

Am 24. Januar 2006 nahmen Mitarbeiter vom Büro 610 des Kreises Tongcheng und der Staatssicherheitsabteilung Wang zu Hause fest. Sie wurde in die Gehirnwäsche-Einrichtung in Wuhan gebracht und 37 Tage lang festgehalten. Durch die Verfolgung wurde ihr Sehvermögen so stark beeinträchtigt, dass sie kaum noch Gegenstände sehen konnte.

Vom 25. Juni bis zum 30. Dezember 2006 stellte Wangs Arbeitgeber ihr Gehalt ein und gab ihr nur 400 Yuan (ca. 56 Euro) pro Monat für ihren Lebensunterhalt.

Wang wurde am 13. Mai 2007 festgenommen und zehn Tage lang inhaftiert.