Justizbehörde blockiert Anwalt – Praktizierende zu drei Jahren Haft verurteilt

(Minghui.org) Am 31. Dezember 2021 wurde eine 50-jährige Frau zu drei Jahren Haft verurteilt, weil sie Falun Dafa praktiziert. Die Behörden hinderten ihren Anwalt mehrfach daran, sie zu besuchen und zu vertreten.

Jing Fengwei, die aus dem Kreis Liuhe in der Stadt Tonghua stammt, lebt derzeit in Changchun, Provinz Jilin. Im Jahr 2005 begann sie, Falun Dafa zu praktizieren, sodass sie von einer ernsthaften Schilddrüsenüberfunktion geheilt wurde.

Am 15. Juli 2021 wurde Jing wegen ihres Glaubens an Falun Dafa festgenommen, die Verhaftung am 26. Juli genehmigt. Die Polizei reichte den Fall am 22. September bei der Staatsanwaltschaft des Kreises Liuhe ein. Der Staatsanwalt erhob am 18. Oktober Anklage gegen sie und leitete ihren Fall an das Bezirksgericht Liuhe weiter.

Jings Anwalt und ihre Familie beantragten mehrfach Akteneinsicht, aber der Vorsitzende Richter Lu Xu lehnte dies ab. Er weigerte sich auch, die Vollmacht von Jings Anwalt anzuerkennen, und gab vor, keinen Einfluss auf die Entscheidung zu haben, ob Jings Anwalt sie vor Gericht vertreten könne. Als Jings Familie versuchte, die Rechte der Praktizierenden zu vertreten, wurde sie bedroht.

Am 17. November 2021 fand eine geheim gehaltene Anhörung vor dem Kreisgericht statt. Weder Jings Verteidiger noch ihr Familienbeistand wurden darüber informiert.

Das Untersuchungsgefängnis Changliu, in dem Jing inhaftiert ist, verweigerte dem Anwalt auch das Besuchsrecht. Dabei arbeitete das Gefängnis eng mit der Justizbehörde der Stadt Tonghua zusammen. Chen, die Direktorin der Justizbehörde, wurde beauftragt, alle Besuchsanträge zu prüfen und darüber zu entscheiden. Mit Verweis auf die Corona-Pandemie waren statt Besuchen höchstens Video-Anrufe möglich – wenn überhaupt.

Seit Jings Anhörung am 17. November 2021 versuchte ihr Anwalt mehrfach, seine Mandantin zu besuchen. Chen lehnte die Anträge jedoch immer wieder aufs Neue ab.

Als der Anwalt am 6. Dezember bei Chen anrief und um einen Besuch bat, wurde ihm gesagt, dass er sich einer 14-tägigen Quarantäne unterziehen müsse, da er aus Peking anreise. Der Verteidiger erkundigte sich daraufhin bei dem für die Pandemiemaßnahmen zuständigen Nachbarschaftskomitee. Dort erhielt er die Auskunft, dass er einen negativen PCR-Test vorlegen könne und sich damit eine Quarantäne erspare. Als der Anwalt die Direktorin daraufhin erneut anrief, gab diese vor, dass alle Besuchstermine von Mittwoch bis Freitag bereits vergeben worden seien.

Kurz darauf riefen Jings Angehörige bei Chen an, ohne ihre Identität preiszugeben. Auf die Frage nach freien Besuchsterminen teilte diese mit, dass am Donnerstag noch viele Termine frei seien. Als der Anwalt kurze Zeit später mit Chen telefonierte, hieß es, dass nach dem letzten Telefonat mit ihm ein Anwalt einen bereits zugesicherten Termin abgesagt habe. Dieser sei jedoch inzwischen wieder vergeben. Wenn der Anwalt einen Termin buchen wolle, müsse er sich in der nächsten Woche melden, sagte Chen. Der Anwalt versuchte es in der Folgewoche mehrfach, erreichte die Direktorin aber nicht.

Am 22. Dezember wurde einem anderen Anwalt, der Jing schließlich vertreten sollte, ein Besuchstermin am Freitag, den 24. Dezember, gewährt. Einen Tag später teilte Chen dem Anwalt mit, dass sie zunächst eine Genehmigung des Komitees für Politik und Recht einholen müsse. Als der Anwalt wie vereinbart am 24. Dezember ins Untersuchungsgefängnis kam, verweigerten die Wärter ihm den Zutritt. Chen sei nicht im Büro, hieß es zur Begründung.

Per SMS wandte sich der Anwalt an Chen. Sie teilte ihm mit, dass sein Besuch erst vom Mittleren Gericht der Stadt Tonghua genehmigt werden müsse. Auf den Einwand, dass das Gericht seiner Mandantin den Besuch des Anwalts nicht verweigern dürfe, antwortete Chen, dass sie keine Befugnis habe, den Besuch zu genehmigen. Da der Anwalt nicht weiterkam, rief er den Richter Wang Junhong und den Justizbeamten Guo vom Mittleren Gericht Tonghua an. Beide erklärten sich jedoch nicht zuständig,

Erneut griff der Anwalt zum Telefon und rief Chen an. Wenn er eine Besuchsgenehmigung der Haftanstalt bekommen würde, würde sie ihn nicht aufhalten, so die Direktorin. Viermal wählte er die Nummer des Untersuchungsgefängnisses. Schließlich erlaubte ein Wärter, dass der Anwalt 20 Minuten mit Jing sprechen dürfe. Er solle schnellstmöglich die erforderlichen Formalitäten in der Justizbehörde erledigen.

Der Anwalt informierte Chen von seinem erteilten Besuchsrecht. Die Direktorin meinte jedoch, dass sie dies erst prüfen müsse. Sie vermutete, dass der Wärter den Besuch genehmigt hatte, ohne zu wissen, zu wem der Anwalt wollte. Einige Minuten später rief der Anwalt erneut beim Untersuchungsgefängnis an und wollte wissen, ob er Jing besuchen dürfe oder nicht. Der Wärter behauptete plötzlich, dass der für das Videogespräch erforderliche Bildschirm kaputt sei. Daher könne der Anwalt nicht mit Jing sprechen. Bei einem weiteren Telefonat wurde dem Anwalt später mitgeteilt, dass er Jing im Besuchsraum treffen könne, falls die Justizbehörde einen Besuch genehmige.

Der Anwalt warf Chen in einem Folgetelefonat vor, dass es gesetzwidrig sei, ihn an einen Besuch seiner Mandantin zu behindern. Chen und auch das Untersuchungsgefängnis gaben jeweils vor, dass sie dem Anwalt das Besuchsrecht einräumen würden – allerdings nur mit Zustimmung der zuständigen Person. So verging ein weiterer Tag, ohne dass der Anwalt mit Jing sprechen konnte.

Am nächsten Tag setzte der Anwalt seine Bemühungen fort. Im Gespräch mit der Direktorin forderte diese plötzlich eine schriftliche Erklärung des Anwalts, dass er selbst kein Falun Dafa praktiziert. Zudem wollte sie wissen, ob er einen ständigen Wohnsitz im Ausland habe und welcher Anwaltskammer er angehöre.

Weil Chen den Anwalt immer wieder am Besuch seiner Mandantin hinderte, reichte er gemeinsam mit Jings Angehörigen bei der Justizbehörde eine Beschwerde ein, jedoch vergebens.

Am 31. Dezember 2021 verurteilte das Gericht die Praktizierende zu drei Jahren Haft. Sie hat Berufung eingelegt. Für ihren Fall ist nun Richter Wang Junhong zuständig.

Beteiligt an der Verfolgung:

Hei Junxian, Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft des Kreises Liuhe: +86-18744047650Lu Xu, Richter am Kreisgericht Liuhe: +86-435-7213686, +86-13844551195, +86-18626595717Chen, Direktorin der Justizbehörde der Stadt Tonghua: +86-15844581999Zhao Shujun, stellvertretender Direktor des Büro 610 der Stadt Tonghua: +86-18543575198Zhang Chengxiang, Sekretär des Komitees für Politik und Recht des Kreises Liuhe: +86-13944556777

(Weitere Kontaktinformationen zu den Tätern finden Sie im chinesischen Originalartikel)