80-Jährige legt Berufung gegen rechtswidrige Haftstrafe ein

(Minghui.org) Eine 80-Jährige wurde zu eineinhalb Jahren Haft wegen ihres Glaubens an Falun Dafa verurteilt. Dagegen hat sie Berufung eingelegt. Sie hat nicht nur die Aufhebung des rechtswidrigen Urteils beantragt, sondern auch eine Strafverfolgung aller darin verwickelten Beamten.

Am 11. Oktober 2020 war Wang Fengying auf einem Bauernmarkt festgenommen worden. Die Polizei verdächtigte sie, Kalender mit Informationen über Falun Dafa zu verteilen. Die Beamten nahmen ihr die Wohnungsschlüssel ab und durchsuchten am Nachmittag der Verhaftung die Zimmer. Eine Liste der beschlagnahmten Gegenstände wurde Wang nicht vorgelegt. Anschließend wurde sie gegen Kaution freigelassen.

Als ihre einjährige Kaution am 11. Oktober 2021 ablief, ging Wang zur Polizeiwache Jinniu und verlangte die förmliche Aufhebung der Kautionsbedingungen. Die Polizei bearbeitete die Papiere erst im Dezember und stellte Wang unmittelbar danach unter Hausarrest. Auf der Mitteilung, die Wang erhalten hatte, war jedoch als Ablaufdatum der Kaution der 11. Oktober angegeben.

Inzwischen leitete die Polizei Wangs Fall an die Staatsanwaltschaft des Bezirks Xishan weiter. Das Bezirksgericht Xishan teilte ihr am 7. März mit, dass Anklage erhoben wurde und sie nun vor Gericht gestellt werde. Dabei hatte Wang die Staatsanwaltschaft zuvor ausdrücklich aufgefordert, das Verfahren einzustellen.

Wang schrieb auch an den Vorsitzenden Richter Pu Huijun, damit er die Anklage fallenließ. Eine Möglichkeit, ihn direkt zu sprechen, bot sich ihr nicht – nicht telefonisch und auch nicht, als sie das Gericht aufsuchte. Als Wang ihre Unterlagen bei Gericht einreichte, mit denen sie Gerechtigkeit forderte, verhielt sich der Justizbeamte Wu Run ihr gegenüber stets ablehnend. Er beschuldigte die Praktizierende sogar, für Falun Dafa zu werben, und drohte ihr mit einer hohen Haftstrafe.

Am 7. April 2022 erhielt Wang eine Vorladung für einen Gerichtstermin am 12. April. Am 8. April teilte ihr die Anwältin Yang telefonisch mit, dass der Richter sie mit ihrer Verteidigung beauftragt habe.

Die Praktizierende verlangte zunächst, sich mit der Anwältin zu treffen. Sie wollte sichergehen, dass diese Freispruch beantragt. Yang und ein Mann namens Han trafen sich darauf am Nachmittag mit Wang. Beide weigerten sich, ihren Vor- und Nachnamen zu nennen.

Wang erklärte den zwei Personen, dass sie gegen kein Gesetz verstoßen habe, bloß weil sie Falun Dafa praktiziere. Sie forderte die Beantragung eines Freispruchs und übergab die von ihr vorbereiteten Unterlagen, wonach keine Rechtsgrundlage für die Verfolgung besteht. Die Anwältin und ihre Begleitung sollten sich die Dokumente durchlesen. Anschließend bat Wang um ein weiteres Treffen einen Tag vor dem Gerichtstermin, dann würde sie entscheiden, ob sie der Pflichtverteidigung zustimme. Yang war einverstanden.

Seit dem frühen Morgen des 11. April wartete Wang auf den zugesicherten Anruf der Anwältin. Diese meldete sich erst um 16:30 Uhr. In dem Telefonat befragte Yang die Praktizierende, ob sie in den vergangenen Tagen irgendwo hingereist sei und ob sie die Unterlagen für einen negativen Corona-Test vorlegen könne. Als Wang dies bestätigte, verabschiedete sich Yang. Man treffe sich am nächsten Tag vor Gericht, sagte sie. Die Frage, ob sie Freispruch für Wang beantragen würde, wurde von Yang nicht thematisiert.

Bevor die Anwältin auflegte, wollte Wang wissen, ob sie die ihr übergebenen Unterlagen gelesen habe. Es sei ihr nicht möglich, Freispruch zu beantragen, erwiderte Yang.

Daraufhin lehnte Wang die Verteidigung durch Yang ab. Die Anwältin war verärgert. Es sei in Ordnung, dass sie die Praktizierende vertreten, meinte sie. Aber sie müsse in ihrer Kanzlei noch Dokumente ausfüllen. Dafür sei nun aber keine Zeit mehr, da das Büro schließe, erklärte sie.

Nach diesem Telefonat beschwerte sich Wang beim Gericht über die Anwältin. Als Yang sie kurz darauf erneut anrief, erzählte sie ihr von der Beschwerde, woraufhin die Anwältin etwas freundlicher wurde.

Trotz Wangs Ablehnung erschien die Anwältin am nächsten Tag zur Anhörung. Wang machte gegenüber dem Gericht klar, dass sie diese Pflichtverteidigung nicht wünsche. Daraufhin verließ Yang den Gerichtssaal.

Im weiteren Verlauf der Anhörung legte der Staatsanwalt keinerlei Beweise vor. Es erschien auch kein Zeuge. Wang verteidigte sich allein, wobei sie häufig vom Richter unterbrochen wurde.

Am 24. April erhielt Wang das Urteil: eineinhalb Jahre Haft und eine Geldstrafe von 5.000 Yuan (rund 700 Euro). Die Gerichtsentscheidung war auf den 13. April datiert, einen Tag nach der Anhörung.

Berufung

Wang legte Berufung beim Mittleren Gericht Kunming ein. Sie beantragte die Aufhebung des Urteils und die Rückgabe der beschlagnahmten Gegenstände. Außerdem forderte sie die Strafverfolgung der Personen, die für den Schuldspruch verantwortlich sind. Sie hätten gegen das Gesetz verstoßen, so Wang.

In dem vom Bezirksgericht Xishan gefällten Urteil nahm der Richter auf drei Dokumente Bezug: die von der Polizeibehörde Kunming festgelegten Materialien zur Förderung von Sekten, eine Liste über derartige Materialien sowie ein Schreiben der Polizeibehörde Kunming, wonach die bei Wang beschlagnahmten Falun Dafa bezogenen Materialien als derartige Nachweise eingestuft wurden.

Da Wang selbst keinerlei Zugang zu diesen Dokumenten hatte, forderte sie eine Kopie. Sie fragte nach, wie die Polizeibehörde dazu komme, Falun-Dafa-Materialien derart einzustufen. Außerdem wollte sie wissen, wie sie die Strafverfolgung untergraben habe – eine übliche Anschuldigung, mit der Falun-Dafa-Praktizierende verfolgt werden, nur weil sie Falun Dafa bezogene Materialien besitzen.

Die Praktizierende verwies darauf, dass sie früher an einem Dutzend schwerer Krankheiten gelitten hatte, darunter rheumatoide Arthritis, Bluthochdruck, Herzprobleme und Hepatitis A. Alle Krankheiten seien verschwunden, nachdem sie mit Falun Dafa begonnen hatte. Doch als das kommunistische Regime 1999 die Verfolgung eingeleitet hatte, habe sie kurzzeitig aufgehört zu praktizieren. Kurze Zeit später traten nicht nur die früheren Erkrankungen auf, sondern auch weitere Beschwerden wie eine Schilddrüsenüberfunktion und Depressionen.

„Falun Gong ist das Fundament meines Lebens und meiner Gesundheit. Ich bin bereits 80 Jahre alt. Nur weil ich Falun Gong praktiziere und dessen Prinzipien Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht befolge, hat mich das Bezirksgericht Xishan zu eineinhalb Jahren verurteilt. Wenn sich mein Zustand im Gefängnis verschlechtert und mein Leben in Gefahr ist, wer wäre dann dafür verantwortlich? Ich bin mir nicht sicher, ob der Richter Pu Huijun die Verantwortung übernimmt.

Ich fordere von allen, die mit meinem Fall zu tun haben, dass sie die bei mir beschlagnahmten Materialien über Falun Gong lesen. Mögen sie selbst entscheiden, ob ihnen das nützt oder schadet“, so Wang.

Kontaktinformationen zu den Tätern:

Yang Yue, Präsident des Bezirksgerichts XishanPu Huijun, Vorsitzender Richter des Bezirksgerichts Xishan: +86-871-68178675Li Hui, Leiter der Polizeiabteilung des Bezirks Xishan: +86-871-68181929Ye Bingsheng, Beamter, Polizeiwache Jinniu: +86-13577099381Zi Liqiong, Staatsanwalt, Staatsanwaltschaft des Bezirks Xishan: +86-871-68573809, +86-871-68573803Pu Huijun, Richter, Bezirksgericht Xishan: +86-871-68178675

Früherer Bericht:

Mutig: Über 80-Jährige fordert Behörden auf, ihr Verfahren einzustellen