Foltermethoden im Untersuchungsgefängnis von Jiayu in Chinas Provinz Hubei

(Minghui.org) Seit die Kommunistische Partei Chinas (KPCh) im Juli 1999 mit der Unterdrückung von Falun Dafa begonnen hat, wurde eine große Anzahl von Praktizierenden wegen ihres Glaubens inhaftiert. Einige Praktizierende starben während der Haft an den Folgen der Folter, während andere nach ihrer Freilassung verstarben.

In diesem Bericht möchten wir einige der Hauptmethoden aufzeigen, mit denen Falun-Dafa-Praktizierende im Untersuchungsgefängnis des Kreises Jiayu in der Provinz Hubei in den letzten 23 Jahren gefoltert wurden. Wegen der Zensur und der Internetblockade könnte die tatsächliche Situation noch viel schlimmer sein.

Hauptsächliche Foltermethoden

Zu den typischen Foltermethoden im Untersuchungsgefängnis des Kreises Jiayu gehörten:1. Heftige Schläge2. Zwangsernährung3. Fesselung mit Fußketten und Handschellen über lange Zeit4. Fesselung von mehreren Personen aneinander5. Schlafentzug6. Erzwungene Einnahme von Medikamenten7. Lange Zeit zum Knien gezwungen werden 8. Stehen an einer Wand über lange Zeiträume9. Verlegung in ein anderes Gefängnis – weg von der Familie10. Waterboarding11. Finanzielle Erpressung12. Zwangsarbeit13. Kältefolter14. Propaganda und Gehirnwäsche

1. Heftige Schläge

Im Untersuchungsgefängnis des Kreises Jiayu waren gewaltsame Schläge die häufigste Form der Folter. Einige Wärter und Zellenleiter schlugen Falun-Dafa-Praktizierende selbst oder stifteten andere Häftlinge dazu an.

Eine besondere Art von Schlägen wurde von den Wärtern als „Essen von Dampfbrötchen“ bezeichnet. Das Opfer musste sich an die Wand stellen, wobei ein Becher zwischen seinem Rücken und der Wand platziert wurde. Alle Häftlinge mussten dem Opfer dann Schläge oder Tritte gegen die Brust versetzen. Oftmals floss dem Opfer Blut aus dem Mund.

Eine andere besondere Art von Schlägen wurde als „gebratener Bambus mit Schweinefleisch“ bezeichnet. Diese Foltermethode wurde vor allem bei weiblichen Praktizierenden angewandt. Die Wärter zwangen die Frauen, sich in einer Reihe aufzustellen und in einem Gang niederzuknien. Die Wärter oder Häftlinge peitschten sie dann mit dünnen Bambusstöcken am ganzen Körper aus, insbesondere auf die entblößte Haut. Der Schmerz war unerträglich. Einige Opfer wälzten sich schreiend vor Schmerzen.

Eine dritte Art von Schlägen wurde als „Knödel essen“ bezeichnet. Das Opfer wurde in eine Decke eingewickelt und bekam dann Schläge und Tritte auf die Brust und andere Körperteile.

Zhang Yuwang, ein Einwohner der Stadt Yuyue im Kreis Jiayu, starb im Alter von 63 Jahren an diesen Folterungen. Seine Frau beschrieb, wie sie beide im Oktober 2002 im Untersuchungsgefängnis von Jiayu gefoltert wurden. Seine Frau musste die ganze Nacht regungslos an der Wand stehen, mit beiden Händen an der Seite.

Zhang wurde der Folter „Knödel essen" ausgesetzt. „Die Schmerzen waren unerträglich, und mein Mann war ganz blass“, schrieb seine Frau. „Mein Mann wurde erst zwei Monate später entlassen. Nach seiner Rückkehr nach Hause litt er aufgrund der schweren Verletzungen, die durch die Folter verursacht worden waren, unter ständigen Schmerzen in der Brust und hatte sogar Schwierigkeiten, Hausarbeiten zu erledigen. Sein Gesundheitszustand verschlechterte sich mit der Zeit und er starb 2010.

Mehrere andere Praktizierende starben ebenfalls, nachdem sie im Untersuchungsgefängnis des Kreises Jiayu heftig verprügelt worden waren.

Folter-Nachstellung: Schläge

Die 63-jährige Liu Dehu lebte in der Stadt Jizhouwan im Kreis Jiayu. Während ihrer Inhaftierung im Untersuchungsgefängnis des Kreises Jiayu wurde sie mehrmals brutal zusammengeschlagen und erlitt schwere innere Verletzungen. Sie starb später im Jahr 2013.

Dies ist ihre Aussage:

„Am 13. Januar 2001 wurde ich von der Abteilung für politische Sicherheit im Untersuchungsgefängnis des Kreises Jiayu rechtswidrig verhört. Zhou Wende, ein Polizeibeamter, trat, packte, schlug und beschimpfte mich jedes Mal, wenn er mich verhörte. Er drückte mich zu Boden und zwang mich, mich aufrecht hinzuknien und beide Hände hoch und gerade zu halten. Nachdem ich mehr als eine Stunde lang so gekniet hatte, befahl er mir, aufzustehen, die Füße zusammenzustellen und die Arme gerade auszustrecken, ohne mich zu bewegen. Das ging von morgens bis abends so weiter. Danach verhörten mich acht Personen abwechselnd in der Nacht.“

Liu Changlin, der Leiter der Abteilung für politische Sicherheit, kam im Morgengrauen in das Dienstzimmer und erkundigte sich nach dem Verhör. Als er hörte, wie der diensthabende Beamte berichtete, dass Liu sich geweigert hatte, ihrem Glauben abzuschwören, schrie Liu Changlin: „Ich werde dich töten, wenn du so weitermachst!“ Dann schlug er Liu ins Gesicht und ohrfeigte sie am rechten Auge. Nachdem er die Tür hinter sich geschlossen hatte, schlug er Liu erneut an die Schläfe und versetzte ihr einen Schlag auf das linke Ohr. „Seitdem brummt es ständig in meinem linken Ohr und ich kann nichts mehr hören“, schrieb Liu.

Liu Changlin stieß sie dann mit einem weiteren Schlag zu Boden, trat sie erneut, packte sie an den Haaren und fragte: „Woher kommen die (Falun-Dafa-) Materialien?“ Liu antwortete nicht. Sie war bereits über 60 Jahre alt und musste 28 Stunden lang aufrecht stehen, ohne sich zu bewegen oder zu schlafen. „Als ich später in die Zelle zurückkam, sagten die Insassen, mein Gesicht sehe erschreckend aus, mit rötlichen und bläulichen Blutergüssen“, erinnerte sie sich.

Ein weiteres Beispiel ist Shen Guoyan, 60 Jahre alt. Wegen der Verteilung von Falun-Dafa-Materialien wurde er Ende September 2001 verhaftet. Im Untersuchungsgefängnis des Kreises Jiayu wurde er von den Wärtern und Insassen heftig gefoltert. Sein Körper war geschwollen, er war extrem schwach und stand kurz vor dem Tod. Im Oktober 2002 wurde er nach Hause entlassen, wo er ein Jahr später elendig starb.

Der 42-jährige Xu Xiaochun war Bauer in der Gemeinde Xinjie, Kreis Jiayu. Ende 1999 brachte man ihn dazu, zur Polizeiwache in Xinjie zu gehen. Dort schlug ihm ein Beamter kräftig auf beide Seiten der Rippen, so dass er sofort ohnmächtig wurde. Ähnliches geschah auch am 25. April 2001. Wärter und Häftlinge schlugen ihn heftig und erpressten 3.000 Yuan (ca. 426 Euro) von ihm. Nachdem Xu am 1. Juni 2001 nach Hause zurückgekehrt war, erholte er sich nicht mehr von der Verletzung. Dennoch schikanierten Li Bingshan, Li Yongxiang und Li Bolin sowie andere Beamte der Polizeiwache Shajiashan ihn zu Hause weiter. Schließlich verstarb Xu am Morgen des 13. Dezember 2006 an seinen inneren Verletzungen.

Zhang Yuyan wohnte in der Gemeinde Paizhouwan. Nachdem sie im Mai 2000 nach Peking gereist war, um für Falun Dafa zu appellieren, wurde sie verhaftet und im Untersuchungsgefängnis des Kreises Jiayu festgehalten. Sie wurde brutal gefoltert und erbrach daraufhin Blut. Erst als sie im Sterben lag, wurde sie ins Krankenhaus gebracht. Nachdem sie sich stabilisiert hatte, schickte man sie nach Hause, aber sie wurde weiterhin vom Büro 610 in Paizhouwan schikaniert. Sie nahmen ihr sogar einige ihrer Möbel weg. Zhang starb im März 2002. Sie war 23 Jahre alt.

Der 30-jährige Zhang Hu war ein Einwohner der Stadt Panjiawan. Nachdem er 2011 verhaftet worden war, wurde er sieben Tage lang im Untersuchungsgefängnis des Kreises Jiayu festgehalten und brutal gefoltert. Dies führte zu schweren Verletzungen der inneren Organe. Später erkrankte er außerdem an einer Lebererkrankung und Diabetes. Er starb elendig am 29. Februar 2016.

2. Zwangsernährung

Künstliche Ernährung dient dazu, Leben zu retten. Doch die Zwangsernährung wurde als brutale Foltermethode eingesetzt, um Falun-Dafa-Praktizierende dazu zu bringen, ihrem Glauben abzuschwören. Die Zwangsernährung im Untersuchungsgefängnis des Kreises Jiayu bestand in der Regel aus der Verabreichung von grobem Salz mit wenig Wasser, Maispaste, aufputschenden Medikamenten, hochprozentigem Alkohol, Reinigungsmitteln, Exkrementen und Urin usw...

Folter-Nachstellung: Zwangsernährung

Um die Praktizierenden daran zu hindern, sich der brutalen Zwangsernährung zu widersetzen, wurden fast alle gefesselt. Ihnen wurden die Hände hinter dem Rücken gefesselt, sie wurden mit schweren Fußfesseln angekettet, der Kopf wurde fixiert und während der Zwangsernährung nach hinten gehalten. Um ihnen noch mehr Schmerzen zuzufügen, zogen und steckten die Wärter und Häftlinge den Schlauch absichtlich wiederholt heraus, was oft zu Rissen in der Speiseröhre und im Magen führte. Sie taten dies, um die Praktizierenden zur Aufgabe ihres Glauben an Falun Dafa zu zwingen.

Die oben erwähnte Liu Dehu wurde am 13. Januar 2001 in das Untersuchungsgefängnis des Kreises Jiayu gebracht. Die Gefängniswärter durchsuchten häufig ihre Zelle und beschlagnahmten einmal ein Zhuan Falun von ihr. In ihrem persönlichen Bericht schrieb sie: „Ich trat in den Hungerstreik, um gegen die Verfolgung zu protestieren. Ein paar Tage später begannen die Wärter, an mir die Zwangsernährung vorzunehmen. Wärter und Häftlinge, insgesamt etwa sechs oder sieben, drückten mich auf den Boden und drückten mit ihren Knien auf meine Beine und auf meinen ganzen Körper. Einige hebelten meinen Mund auf und andere nahmen die Zwangsernährung vor. Ein paar Zähne wurden mir dabei herausgerissen und mein Unterkiefer wurde beschädigt. Er ist heute noch deformiert.“

3. Fesselung mit Fußketten und Handschellen über lange Zeit

Folter-Nachstellung: Tragen von Fußfesseln

Zheng Yuling war Angestellte des Handelsbüros der Stadt Chibi. Am Abend des 26. November 2000 wurde sie vom Untersuchungsgefängnis in Chibi zum Untersuchungsgefängnis in Jiayu verlegt. Die Wärter legten ihr 15 Kilogramm schwere Fußfesseln an und fixierten ihre Hände mit Handschellen hinter ihrem Rücken an einer Tür, um sie zu quälen. Dies dauerte drei Tage und drei Nächte.

4. Fesselung von mehreren Personen aneinander

Folter-Darstellung: Handschellen und Fußfesseln zusammengekettet

Wang Guangyuan, 61, war Angestellte des Getreideamtes des Kreises Jiayu. Eines Tages, im Januar 2000, täuschte die Polizei ihr an ihrem Arbeitsplatz vor, dass sie zur Polizeidienststelle gehen müsse. Es handele sich um eine Kleinigkeit, die nur fünf Minuten dauern würde, sagten sie. Als Wang dort ankam, fragte ein Abteilungsleiter namens Liu, ob sie noch Falun Dafa praktiziere. Wang sagte: „Ja, natürlich, denn Falun Dafa und die Prinzipien Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht lehren einen, ein besserer Mensch zu sein.“

„Wegen dieser Worte hielt mich die Polizei 78 Tage lang unrechtmäßig im Untersuchungsgefängnis des Kreises Jiayu fest. Als ich versuchte, Falun-Dafa-Übungen zu machen, legten mir die Wärter Handschellen an und fesselten meine Füße, während sie die Handschellen und Fußfesseln 18 Tage lang mit drei anderen Praktizierenden verbanden“, erinnerte sich Wang.

„Während dieser Tage mussten wir vier gemeinsam essen, schlafen und auf die Toilette gehen, sogar nachts“, schrieb sie. „Weil wir uns bei den Übungen abwechselten, schüttete der Leiter des Untersuchungsgefängnisses namens Zhong Wasser auf den Boden, eine Schüssel nach der anderen, so dass überall Wasser floss...“

5. Schlafentzug

Wenn die Beamten und Wärter Falun-Dafa-Praktizierende zwingen, ihrem Glauben abzuschwören, erhalten sie Prämien. Deswegen hielten sich die Beamten und Wärter eng an die Verfolgungspolitik des Büro 610. Sie entzogen den Praktizierenden zum Beispiel oft für lange Zeit den Schlaf, zusammen mit anderen Arten von körperlicher Folter.

Die oben erwähnte Liu Dehu wurde beispielsweise im Dezember 2000 58 Tage lang im Untersuchungsgefängnis des Kreises Jiayu festgehalten. Während dieser Tage musste sie einmal 28 Stunden am Stück stillstehen.

6. Erzwungene Einnahme von Medikamenten

Die Wärter verabreichten den Praktizierenden manchmal heimlich und ohne ihr Wissen nervenschädigende Medikamente, die gesunde Praktizierende in kranke mit psychischen Störungen und starken Schmerzen verwandelten.

Die 50-jährige Chen Jinxiu stammt aus der Stadt Yuyue. Als sie am 3. März 2008 Falun-Dafa-Materialien aufhängte, wurde sie verhaftet und in das Untersuchungsgefängnis des Kreises Jiayu gebracht. Der Direktor Zhong Mou und die Wärterin Wang Xia forderten sie auf, sich fotografieren zu lassen, aber sie weigerte sich, da sie gegen kein Gesetz verstoßen hatte.

Zhong und Wang zogen Chen daraufhin an den Haaren, während Wang sie mit ihren Stöckelschuhen heftig trat und auf Chens Füßen herumtrampelte. Als Chen später Wang erklärte, was Falun Dafa ist und dass die Verfolgung falsch ist, hörte Wang nicht zu. Stattdessen füllte sie heimlich Drogen in Getränke und lud Chen zum Trinken ein, so dass diese danach wie in Trance benommen war.

Als Wang versuchte, Chen in die Gehirnwäsche-Einrichtung von Wuhan zu bringen, wehrte sich Chen. Wang, Direktor Xie, Ausbilder Li, der Fahrer, Sun Zongwen und Shu Dingjiao schlugen Chen heftig zusammen. Wang und Shu schlugen Chen am schlimmsten. Shu fesselte der Praktizierenden die Hände auf dem Rücken, stopfte ihr schmutzige Socken in den Mund und versiegelte ihn mit Klebeband. Shu schlug sie und schrie: „Es stimmt, dass ich dich geschlagen habe, aber wer kann gegen mich aussagen?“

7. Lange Zeit zum Knien gezwungen

Die Wärter in verschiedenen Hafteinrichtungen in der Provinz Hubei, darunter das Untersuchungsgefängnis in der Stadt Chibi, das Untersuchungsgefängnis in der Stadt Xianning und das Kreisgefängnis in Jiayu, zwangen die Gefangenen oft, sich hinzuknien, um sie zu misshandeln und zu demütigen.

Die oben erwähnte Liu Dehu beschrieb ihre Erfahrung im Untersuchungsgefängnis von Jiayu im Januar 2001 wie folgt: „Zhou Wende, ein Polizeibeamter der Abteilung für politische Sicherheit, trat, packte, schlug und beschimpfte mich jedes Mal, wenn er mich verhörte. Er drückte mich zu Boden und zwang mich, mich aufrecht hinzuknien und beide Hände hoch und gerade zu halten. Nachdem ich mehr als eine Stunde lang so gekniet hatte, forderte er mich auf, aufzustehen, die Füße zusammenzustellen und die Arme gerade auszustrecken, ohne mich zu bewegen.“

8. Stehen an einer Wand über lange Zeiträume

Wenn Wärter oder Häftlinge Praktizierende zwangen, sich an die Wand zu stellen, mussten sie beide Hände an den Seiten des Körpers halten. Sie durften sich nicht bewegen, andere nicht ansehen und nicht sprechen. Auch der Zugang zur Toilette wurde ihnen verwehrt. Manchmal rissen die Insassen auch ein Stück Papier in sechs Streifen und legten einen davon zwischen den Hinterkopf und die Wand, während die anderen fünf zwischen die Gelenke und die Wand gelegt wurden. Alle sechs Streifen mussten an ihrem Platz bleiben, und jede kleine Bewegung des Papiers führte zu Beschimpfungen und Schlägen.

Die oben erwähnte Liu Dehu litt unter dieser Folter. Praktizierende, die auf diese Weise misshandelt wurden, litten oft unter Rückenschmerzen, Schwindelgefühl, geschwollenen Händen und der Unfähigkeit, Dinge zu halten. Ihre Beine waren manchmal stark geschwollen, und ihre Füße waren so geschwollen, dass sie nicht mehr in ihre Schuhe passten. Bei fortgesetzter Misshandlung schwankten die Praktizierenden oft beim Gehen, verloren das Gleichgewicht und stürzten. Manchmal führte dies zu einer Querschnittslähmung der unteren Gliedmaßen.

9. Inhaftierung von Praktizierenden in einer anderen Stadt

Manchmal wurden Praktizierende aus einer Stadt in eine Haftanstalt außerhalb der Stadt gebracht. Dort galten sie als Ortsfremde und waren einer stärkeren Verfolgung ausgesetzt, da die Täter weniger Angst vor Beschwerden von Familienangehörigen der Opfer hatten. Außerdem waren die verfolgten Praktizierenden unter diesen Umständen hilfloser, da es für die Praktizierenden aus ihrer Wohngegend schwierig wurde, sie zu retten.

So wurde beispielsweise Zheng Yuling aus der Stadt Chibi im Untersuchungsgefängnis des Kreises Jiayu festgehalten, Du Mingsheng aus dem Kreis Chongyang im Untersuchungsgefängnis des Kreises Tongcheng, Wu Weihua aus der Stadt Wenquan im Untersuchungsgefängnis des Kreises Tongshan und Xiong Qiulan aus dem Kreis Yuxian im Untersuchungsgefängnis der Stadt Chibi.

10. Waterboarding

Auch Waterboarding wurde zu jeder Jahreszeit, auch im eisigen Winter, gegen Praktizierende eingesetzt. Das Opfer wurde nackt ausgezogen und in ein Bad gelegt. Die Wärter oder Häftlinge verteilten zunächst Seife auf dem gesamten Körper des Opfers. Dann zwangen sie das Opfer, sich an eine Wand zu hocken und den Kopf an die Wand zu legen. Eine Person goss dann langsam, aber kontinuierlich Wasser von oben auf den Kopf des Opfers. Wenn das Wasser an Nase und Mund vorbeifließt, bildet es einen kleinen „Wasserfall“, an dem die Praktizierende leicht ersticken kann. Jeder, der sich wehrte, wurde verprügelt. Einige Praktizierende wurden auf diese Weise mit Wasser aus mehr als zehn Wasserbehältern im eiskalten Winter gefoltert.

11. Monetäre Erpressung

Die Haftanstalt nutzte auch die finanzielle Erpressung als Mittel, um Praktizierende zu verfolgen und die eigenen Taschen zu füllen.

Die 78-jährige Wu Qiaoyun war Rentnerin in der Seidenweberei des Bezirks Jiayu. Im Januar 2000 wurde sie in das Untersuchungsgefängnis von Jiayu gebracht, wo sie über vier Monate lang festgehalten wurde. „Jedes Mal, wenn wir Falun-Dafa-Übungen machten, schütteten uns die Wärter und Insassen eimerweise kaltes Wasser über den Kopf, selbst im Winter“, erinnert sie sich. Bevor man sie freiließ, verhängte man über sie eine Geldstrafe von 1.000 Yuan (ca. 142 Euro). Im September 2000 durchsuchte die Polizei ihre Wohnung und brachte sie erneut in das Untersuchungsgefängnis Jiayu. Dort wurde sie über einen Monat lang festgehalten und erst wieder freigelassen, nachdem ihre Familie gezwungen worden war, 500 Yuan zu zahlen.

Die 49-jährige Yang Zhenli war Angestellte eines Getreideamtes. „Als wir im Juni 2000 draußen Falun-Dafa-Übungen machten, verhaftete uns die Polizei und zerrte uns mit Gesicht und Füßen auf den Boden, um uns in ihren Wagen zu bekommen, so dass wir Prellungen davontrugen“, erinnerte sie sich.

Yang wurde zu einer Geldstrafe von 1.000 Yuan verurteilt, bevor sie aus dem Untersuchungsgefängnis entlassen wurde. Später im selben Jahr (2000) wurde sie erneut verhaftet und 50 Tage lang festgehalten. Sie musste eine Geldstrafe von 4.000 Yuan (ca. 568 Euro) zahlen.

12. Zwangsarbeit

Das Untersuchungsgefängnis des Kreises Jiayu profitierte von inhaftierten Falun-Dafa-Praktizierenden, indem es sie zwang, ohne Bezahlung zu arbeiten. Es gab viele Arten von Zwangsarbeit wie Steinbrucharbeit, Herstellung von Ziegeln und Fliesen, Produktion von Elektronikprodukten, Herstellung von Zinnfolie, Landwirtschaft, Straßenbau und andere Arbeiten.

Xu Changxin war ein Bauer aus der Gemeinde Xinjie im Kreis Jiayu. „Liu Juhong und ich gingen Ende Juli 1999 nach Peking, um uns für Falun Dafa einzusetzen. Wir wurden verhaftet und 15 Tage lang im Untersuchungsgefängnis von Jiayu festgehalten. Während dieser Zeit befahlen uns die Wärter, Steine in den Bergen zu zertrümmern, damit das Gefängnis Geld verdienen konnte“, erinnerte er sich.

„Es war Zwangsarbeit und ich wurde wegen der Hitze ohnmächtig. Aber die Wärter verprügelten mich. Long Tiancheng, der Leiter der Polizeiwache der Stadt Xinjie, beschlagnahmte außerdem unrechtmäßig die Ausweise von uns beiden und hat sie bis heute nicht zurückgegeben.“

13. Kältefolter

Im Untersuchungsgefängnis des Kreises Jiayu übergossen die Wärter in der Winterkälte Praktizierende mit eiskaltem Wasser oder auf dem Boden der Haftzellen, um Praktizierende zu zwingen, ihrem Glauben abzuschwören.

Folter-Nachstellung: Übergießen mit kaltem Wasser

14. Propaganda und Gehirnwäsche

Neben der körperlichen Folter verbreiteten die Wärter auch immer wieder Hasspropaganda, die Falun Dafa diffamierte, um die Praktizierenden zu zwingen, ihren Glauben aufzugeben.

Verstöße gegen die Verfassung und eine Vielzahl von Gesetzen

Mit den oben genannten Handlungen haben Beamte, Wärter und Insassen des Untersuchungsgefängnisses Jiayu gegen zahlreiche Gesetze verstoßen.

1. Verstoß gegen die Verfassung

In Artikel 35 der Verfassung heißt es: „Die Bürger der Volksrepublik China genießen Rede-, Presse-, Versammlungs-, Vereinigungs-, Umzugs und Demonstrationsfreiheit.“

In Artikel 36 heißt es: „Die Bürger der Volksrepublik China genießen Glaubensfreiheit.“Artikel 37 besagt: „Die Freiheit der Person der Bürger der Volksrepublik China ist unverletzlich.“In Artikel 38 heißt es: „Die persönliche Würde der Bürger der Volksrepublik China ist unantastbar. Beleidigungen, Verleumdungen, falsche Anschuldigungen oder falsche Beschuldigungen, die sich gegen die Bürger richten, sind verboten.“

2. Verstöße gegen Strafgesetze

In Artikel 3 des Strafgesetzes heißt es: „Jede Handlung, die durch ausdrückliche gesetzliche Bestimmungen als Verbrechen eingestuft wird, ist nach dem Gesetz zu bestrafen, und jede Handlung, die von keinem Gesetz als Verbrechen eingestuft wird, ist nicht zu bestrafen.“

Falun Dafa steht nicht auf den vom Ministerium für öffentliche Sicherheit und vom Staatsrat veröffentlichten Sektenlisten. Darüber hinaus wurde das Verbot der Veröffentlichung von Falun-Dafa-Büchern durch die Anweisung Nr. 50 des staatlichen Hauptamtes für Presse, Publikationen, Radio, Film und Fernsehen vom 1. März 2011 aufgehoben.

Im Einzelnen verstießen die Wärter gegen die folgenden Artikel des Strafgesetzes.

Artikel 234. „Wer vorsätzlich die Person eines anderen verletzt, wird zu einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren, Strafhaft oder Überwachung verurteilt.“

Artikel 238. „Wer einen anderen rechtswidrig festhält oder ihm auf andere Weise die Freiheit der Person entzieht, wird mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren, mit Strafhaft, mit Überwachung oder mit Entziehung der politischen Rechte bestraft. In Fällen, in denen Schläge oder Demütigungen im Spiel sind, ist eine schwerere Strafe zu verhängen.“

Artikel 243. „Wer Geschichten erfindet, um andere zu belasten oder um zu versuchen, andere einer strafrechtlichen Untersuchung zu unterziehen, wird, wenn der Fall schwerwiegend ist, zu einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder zu Strafhaft oder Überwachung verurteilt. Wer schwerwiegende Folgen verursacht, wird mit drei bis zehn Jahren Gefängnis bestraft.“

Artikel 245. „Wer rechtswidrig bei jemandem eine körperliche Durchsuchung oder eine Durchsuchung der Wohnung eines anderen vornimmt oder rechtswidrig in die Wohnung eines anderen eindringt, wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit Strafhaft bestraft.“

„Justizangestellte, die unter Missbrauch ihrer Befugnisse die im vorstehenden Absatz genannten Straftaten begehen, sind streng zu bestrafen.“

Artikel 246. „Wer andere offen mit Gewalt oder anderen Methoden beleidigt oder Geschichten erfindet, um andere zu verleumden, wird, wenn der Fall schwerwiegend ist, zu einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren verurteilt, unter Strafarrest oder Überwachung gestellt oder seiner politischen Rechte beraubt.“

„Diejenigen, die die oben genannten Straftaten begehen, sind nur dann zu überprüfen, wenn sie verklagt werden, mit Ausnahme von Fällen, die die gesellschaftliche Ordnung oder die Interessen des Staates ernsthaft beeinträchtigen.“

Artikel 251. „Mitarbeiter staatlicher Organe, die rechtswidrig das Recht der Bürger auf religiösen Glauben verletzen oder in die Sitten und Gebräuche von Minderheiten eingreifen, sind, wenn der Fall schwerwiegend ist, zu einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren zu verurteilen oder unter Strafhaft zu stellen.“

Artikel 252. „Wer das Recht der Bürger auf Kommunikationsfreiheit verletzt, indem er Briefe anderer versteckt, zerstört oder unrechtmäßig öffnet, wird, wenn es sich um einen schweren Fall handelt, zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder weniger oder zu Strafhaft verurteilt.“

Artikel 254. „Mitarbeiter staatlicher Organe, die ihre Autorität missbrauchen, indem sie im Namen der Ausübung ihrer dienstlichen Tätigkeit Vergeltung an Anklägern, Bittstellern, Kritikern oder Informanten üben oder ihnen etwas anhängen, werden zu einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder zu Strafhaft verurteilt. In schwerwiegenden Fällen sind sie zu zwei bis sieben Jahren Gefängnis zu verurteilen.“

Artikel 274. „Wer öffentliches oder privates Eigentum durch Erpressung erzwingt, ist, wenn es sich um einen hohen Betrag handelt, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren, mit Strafhaft oder mit Überwachung zu bestrafen; wenn es sich um einen hohen Betrag handelt und die sonstigen Umstände schwerwiegend sind, ist die Strafe nicht unter drei Jahren und nicht über zehn Jahren Freiheitsstrafe zu verhängen.“

3. Verstoß gegen das Staatsanwaltsgesetz

In Artikel 7 des Staatsanwaltsgesetzes heißt es: „Die Staatsanwälte haben folgende Aufgaben:

(1) Untersuchung von Strafsachen, die direkt von der Staatsanwaltschaft angenommen werden, wie gesetzlich vorgesehen;

(2) Prüfung von Anträgen auf Inhaftierung und Strafverfolgung in Strafsachen und Einleitung der öffentlichen Strafverfolgung in diesen Fällen im Namen des Staates;

(3) Einleiten von Rechtsstreitigkeiten im öffentlichen Interesse;

(4) Beaufsichtigung von straf-, zivil- und verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten; und

(5) andere gesetzlich vorgesehene Aufgaben.

Die Staatsanwälte sind für die Entscheidungen verantwortlich, die sie in den Fällen treffen, die in ihren Aufgaben- und Zuständigkeitsbereich fallen.

4. Verstoß gegen die Strafprozessordnung

Gemäß Artikel 52 der Strafprozessordnung haben „ein Verdächtiger oder Angeklagter, der sich in Untersuchungshaft befindet, sowie seine gesetzlichen Vertreter oder nahen Verwandten das Recht, einen Prozessbeistand zu beantragen.“

Artikel 56 der Strafprozessordnung besagt: „Geständnisse von Verdächtigen und Beschuldigten, die durch rechtswidrige Methoden wie Folter erlangt wurden, sowie Aussagen von Zeugen und Opfern, die durch rechtswidrige Methoden wie Gewalt und Drohungen erlangt wurden, sind unzulässig. Wenn die Erhebung von Sach- oder Urkundenbeweisen nicht den gesetzlichen Verfahren entspricht und die Rechtsprechung ernsthaft beeinträchtigen kann, sind Berichtigungen oder angemessene Erklärungen vorzunehmen; können Berichtigungen oder angemessene Erklärungen nicht vorgenommen werden, sind die Beweise nicht zuzulassen.“

„Werden bei Ermittlungen, Überprüfungen im Hinblick auf die Strafverfolgung oder bei Gerichtsverhandlungen Beweise gefunden, die nicht zugelassen werden sollten, so sind diese in Übereinstimmung mit dem Gesetz zurückzuweisen und dürfen nicht als Grundlage für Stellungnahmen der Staatsanwaltschaft, Entscheidungen der Staatsanwaltschaft und Urteile verwendet werden.“

5. Verstoß gegen die Beamtengesetze

Gemäß Artikel 60 des Beamtengesetzes gilt: „Führt ein Beamter eine Entscheidung oder einen Befehl aus, die bzw. der offensichtlich in schwerwiegender Weise gegen das Gesetz verstößt, so trägt er oder sie die im Gesetz festgelegte Verantwortung.“ Die Verfolgung von Falun Dafa entbehrt jeglicher Rechtsgrundlage und ist daher rechtswidrig.

Informationen zu den Tätern im Untersuchungsgefängnis des Kreises Jiayu entnehmen Sie bitte dem chinesischen Text.