Haftstrafe droht wegen der Verteilung von Informationen über Falun Dafa

(Minghui.org) Am 14. Juni 2022 stand eine 55-Jährige vor Gericht, weil sie Informationen über ihren Glauben an Falun Dafa verteilt hatte und dafür angezeigt worden war.

Yu Lanfang lebt in der Stadt Weifang, Provinz Shandong. In den letzten Jahren wohnte sie bei ihrer Tochter in der Stadt Suzhou, Provinz Jiangsu, um ihr bei der Kinderbetreuung zu helfen. Am 28. Januar 2021 um 6:30 Uhr brachen Polizisten in die Wohnung ein und verhafteten Yu. Sie beschlagnahmten ihre Falun-Dafa-Bücher sowie ihr Mobiltelefon.

Die Polizei gab an, dass jemand Yu angezeigt habe, weil sie in ihrem Wohngebiet Informationsmaterialien über Falun Dafa verteilt habe. Auf Überwachungsvideos sei zu sehen, dass Yu in der Region unterwegs gewesen sei.

Nach 36 Tagen Gewahrsam wurde Yu am 4. März 2021 auf Kaution freigelassen. Die Polizei legte ihren Fall später der Staatsanwaltschaft des Bezirks Wujiang vor, die daraufhin Anklage erhob und den Fall an das örtliche Gericht abgab.

Am 14. Juni 2022 fand die Anhörung vor dem Bezirksgericht Wujiang in Suzhou statt. Daran nahm Yus Verteidiger, Zhang Chuanli, der Vorsitzende Richter Liu Lipeng, der Staatsanwalt Huang Xiufeng sowie zwei Richter, ein Protokollführer und vier Justizbeamte teil.

Yus Tochter durfte zwar zunächst in den Gerichtssaal, wurde aber mitten in der Verhandlung vom Vorsitzenden Richter hinausgewiesen. Da sie Zeugin der Anklage sei, dürfe sie nicht an der Verhandlung teilnehmen, hieß es zur Begründung. Yus Schwiegersohn wurde systematisch am Gerichtseingang aufgehalten, weil die Justizbeamten wussten, dass auch er als Zeuge der Anklage aufgeführt wurde.

Gewalttätige Verhaftung

Zu Beginn der Anhörung wollte der Vorsitzende Richter von Yu wissen, ob sie schon einmal von der Polizei verfolgt worden sei.

„Alles, was ich erleiden musste, ist gesetzwidrig. Ich praktiziere Falun Dafa, weil meine Krankheiten geheilt wurden“, erwiderte sie. „Sie dürfen nur mit ‚Ja‘ oder ‚Nein‘ antworten“, ermahnte sie der Richter. Yu fuhr fort: „Als ich im Jahr 2000 verhaftet wurde, weil ich nach Peking gefahren war, um mich für Falun Dafa einzusetzen, wurde ich von der örtlichen Polizei mit Gummiknüppeln verprügelt. Meine Beine waren mit blauen Flecken übersät.“

Sofort fiel der Richter der Praktizierenden ins Wort. „Danach habe ich Sie nicht gefragt. Ich frage Sie, ob Sie wegen Störung der sozialen Ordnung festgenommen wurden.“ – „Es ist die Polizei, die gegen das Gesetz verstoßen hat. Ich habe nichts Falsches getan“, so Yu Antwort.

Dann berichtete sie von den Misshandlungen, die sie während ihrer letzten Haft erleiden musste. „Am 28. Januar 2021 brachen fünf Beamte der Polizeiwache Fengqiao gegen 6 Uhr morgens in die Wohnung meiner Tochter ein. Keiner von ihnen trug eine Polizeiuniform. Sie legten mir Handschellen an und brachten mich auf die Polizeiwache. Ein Beamter verdrehte mir den Arm, drückte mich gegen die Wand und machte ein Foto von mir.

Sie fesselten mich mit Handschellen an einen eisernen Stuhl – mehr als 30 Stunden lang. Der Stuhl war so kalt. Dadurch [durch das lange Sitzen] schwollen meine Beine an. Ich durfte weder schlafen noch aufstehen, um meine Beine ein bisschen zu bewegen. Als man mich am 29. Januar gegen 15 Uhr endlich aus dem Stuhl befreite, waren meine Beine und Füße derart geschwollen, dass ich kaum noch gehen konnte. Ich musste mich an der Wand abstützen und kam nur sehr langsam zur Toilette. Trotz der körperlichen Qualen befahl mir die Polizei ständig, dass ich mit ihr kooperiere.

Eines Abends kamen zwei Beamte und verlangten von mir, einen Zettel zu unterschreiben. Sie sagten, das würde mein Strafmaß erhöhen. Ich schüttelte den Kopf und weigerte mich zu unterschreiben. Einer von ihnen drohte mir mit Gefängnisstrafe. Wegen der physischen und psychischen Belastungen litt ich unter Kopfschmerzen, Schwindel, Tinnitus, Übelkeit, Herzklopfen und Engegefühl in der Brust.

Mein 12-jähriger Enkel war schockiert, als er die Verhaftung miterleben musste. Drei Tage lang hatte er Fieber. Ich machte mir Sorgen um ihn und konnte nichts essen. Daraufhin drohte ein Beamter, mich einer Zwangsernährung zu unterziehen. Jedes Mal, wenn ich daran dachte, dass sie mir einen Schlauch in den Magen einführen würden, bekam ich große Angst.“

In der Verhandlung beschuldigte der Staatsanwalt Huang die Praktizierende, Materialien über Falun Dafa verteilt zu haben. Sie wies den Vorwurf zurück und argumentierte, dass kein Gesetz Falun Dafa als Straftat oder Sekte einstufe. Daraufhin wurde sie erneut vom Vorsitzenden Richter unterbrochen.

Als der Staatsanwalt von Yu wissen wollte, warum sie Materialien über Falun Dafa verteilt hatte, antwortete sie: „Die Menschen sollen die Fakten verstehen und wissen, was der beste Weg ist, um sich unter der autoritären Herrschaft des kommunistischen Regimes zu schützen.“ So etwas dürfe sie nicht vor Gericht vortragen, unterbrach sie der Richter.

Dann wollte das Gericht eine Bestätigung von der Praktizierenden, dass die in der Wohnung der Tochter beschlagnahmten Materialien ihr gehörten. „Das sind alles meine persönlichen Sachen“, sagte Yu. „Es ist völlig legal, dass ich diese Dinge besitze. Das chinesische Amt für Publikationen hat das Verbot von Literatur über Falun Dafa im März 2011 aufgehoben.“

„Ich habe sie gebeten, nur mit ‚Ja‘ oder ‚Nein‘ zu antworten“, erinnerte der Richter.

Die Verteidigung

Der Staatsanwalt stützte die Anklage auf ein Rechtsgutachten des Obersten Volksgerichts und der Obersten Volksstaatsanwaltschaft aus dem Jahr 2017. Danach wird Artikel 300 Strafgesetz so gedeutet, dass jeder, der mit Hilfe einer Sekte die Strafverfolgung untergräbt, im höchstmöglich zulässigen gesetzlichen Maßstab verfolgt werden soll.

Yus Anwalt stellte sich auf den Standpunkt, dass das Rechtsgutachten nicht verbindlich sei. Die beiden genannten Behörden seien keine gesetzgebenden Organe in China. Daher dürfe das Rechtsgutachten niemals als Grundlage für die Strafverfolgung herangezogen werden.

Der Verteidiger befragte auch seine Mandantin, warum sie Falun Dafa praktizierte. Yu antwortete, dass sie früher unter vielen Krankheiten gelitten habe, aber keine Behandlung zu einer Besserung geführt habe. Kurz nachdem sie mit Falun Dafa begonnen hätte, sei sie genesen. Seither lebe sie nach den Dafa-Prinzipien Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht, um ein guter Mensch zu sein. Dafür werde sie vom Staat verfolgt.

„Werben Sie nicht mehr für Falun Dafa. Das haben Sie schon oft gesagt. Wir alle wissen das“, sagte der Richter.

Yu schilderte weiter, dass sie nach Beginn der Verfolgung von der örtlichen Polizei verhaftet und brutal verprügelt worden war. Zudem hielt man sie in einer Gehirnwäsche-Einrichtung fest und konfrontierte sie mit ständigen Schikanen. Wegen des immensen Drucks habe sie eine Zeit lang kein Falun Dafa praktiziert, wodurch sich ihr Zustand wieder verschlechtert habe. Als sie gezwungen worden sei, Falun Dafa zu diffamieren, habe sie unter seelischen Qualen gelitten, die zu Depressionen geführt hätten. Erst nachdem sie sich entschlossen habe, wieder mit dem Praktizieren zu beginnen, seien alle Symptome verschwunden.

Der Anwalt sprach zu dem Richter: „Meine Mandantin ist eine ganz normale Bürgerin, die lediglich ihren Glauben praktiziert und sich gesund erhalten will. Welches Gesetz wurde dadurch untergraben, dass sie Falun Dafa praktizierte und Informationen darüber verbreitete? Und wie? Ich beantrage Freispruch!“

In ihrer abschließenden Erklärung sagte Yu, dass Falun Dafa in all den Jahren Unrecht widerfahren sei. Wenn noch mehr Menschen Falun Dafa praktizieren würden, wäre die Gesellschaft (die Welt) ein viel besserer Ort. Dann würden auch die Strafverfolgungsbehörden sich nicht mit so vielen Verbrechern beschäftigen müssen.

„Wenn Sie mich verurteilen, nur weil ich eine Broschüre über Falun Dafa verteilt habe, damit die Menschen die wahren Umstände wissen, wäre das absolut unangemessen. Ich hoffe, dass Sie alle Ihr Gewissen prüfen. Sie alle wissen, worum es bei Falun Dafa geht und dass wir Praktizierende nichts Falsches getan haben. Ich beantrage Freispruch.“

Nach der Anhörung sagte der Vorsitzende Richter zu Yu, dass er sie verurteilen müsse, da gegen sie zuvor eine Bewährungsstrafe verhängt worden sei. Diese sah er als zu milde Strafe an. Gleichzeitig deutete er an, dass nicht er das Urteil fälle. Das Komitee für Politik und Recht habe das Strafmaß festgelegt.

„Ich glaube, Sie können sich noch immer dafür entscheiden, ob Sie lieber ihrem Gewissen folgen anstatt einem falschen Befehl“, sagte Yu daraufhin zu dem Richter.

Frühere Verfolgung

Vor der letzten Festnahme war Yu in den vergangenen 20 Jahren mehrfach wegen ihres Glaubens an Falun Dafa verfolgt worden.

Im Jahr 2000 war sie erstmals abgeführt worden, weil sie sich für ihr Recht auf Falun Dafa einsetzte. Daraufhin wurde sie von der Polizei festgenommen und verprügelt.

Als sie am 14. Juni 2006 auf Geschäftsreise in Nanjing, Provinz Jiangsu, war, wurde sie im Hotel verhaftet. Die Polizei hatte bemerkt, dass Yu Falun-Dafa-Bücher und –Materialien bei sich hatte. Zur Strafe wurde sie mit einem Jahr Zwangsarbeitslager Judong belegt.

Am 22. Februar 2016 nahmen Polizisten die Praktizierende in ihrem eigenen Laden fest. Das Gericht der hochtechnologischen Industrieentwicklungszone verurteilte sie zu drei Jahren Haft, die für vier Jahre auf Bewährung ausgesetzt wurde, sowie einer Geldstrafe von 5.000 Yuan (etwa 730 Euro).

Angaben zu den Tätern:

Liu Lipeng , Richter am Bezirksgericht Wujiang: +86-512-63983975Huang Xiufeng, Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft des Bezirks Wujiang: +86-512-63969043Huang Haipeng, Beamter der Polizeiwacher Fengqiao: +86-512-65362718Jiang Dawei, Beamter der Polizeiwache Fengqiao