Vier Praktizierenden droht Prozess – ihre Anwälte fordern Freilassung und Ende der Verfolgungspolitik

(Minghui.org) Wegen ihres Glaubens an Falun Dafa werden vier Praktizierende aus Cangzhou, Provinz Hebei strafrechtlich verfolgt. Ihre Anwälte fordern von den Behörden ihre Freilassung und das Ende der Verfolgungspolitik.

Festnahmen und Hausdurchsuchungen

Am Abend des 11. Januar 2022 machten sich zwölf Polizisten mit vier Zivilfahrzeugen auf den Weg, um vier Praktizierende in Cangzhou zu verhaften. Sie folgten einem Befehl des örtlichen Komitees für Politik und Recht und des Büro 610, zwei mit der Durchsetzung der Verfolgung beauftragte Behörden. Bei den festgenommenen Personen handelte es sich um die drei Frauen Liu Zaiyun, Hu Xiumei und Su Chunfeng sowie einen Mann, Hou Shuyuan.

Am nächsten Morgen verschafften sich die Polizisten Zugang zu Lius Wohnung und durchsuchten alles, ohne dass jemand anwesend war. Als sie die Wohnung verlassen wollten, kam Lius Tochter zufällig nach Hause und wurde Zeugin des Einsatzes. Die Beamten bedrohten sie zunächst und brachten sie schließlich am 13. Januar um 16 Uhr zur Polizeiwache. Erst um 1:00 Uhr nachts durfte sie wieder nach Hause.

Am 12. Januar warteten Beamte vor Sus Wohnung. Als ihr Mann nach Hause kam, stürmten sie ohne Durchsuchungsbefehl in die Zimmer. Sie nahmen den Ausweis der Praktizierenden sowie Führerschein und Autoschlüssel mit. Selbst die Habseligkeiten ihres Kindes wurden durchwühlt.

Sus Mann argumentierte, dass seine Frau gegen kein Gesetz verstoßen habe, indem sie Falun Dafa praktiziert. Ein Polizist antwortete: „Wenn ich sage, dass du schuldig bist, dann bist du schuldig.“ Mit diesen Worten wurde auch Sus Mann abgeführt und für vier Tage eingesperrt.

Polizeiverhör

Als der Praktizierende Hou festgenommen wurde, blieb sein 85-jähriger bettlägeriger Vater allein zurück. Der Leiter der Staatssicherheitsabteilung des Bezirks Xinhua, Gao Fusong, versprach Hou, ihn nach drei Tagen nach Hause zu lassen, damit er sich um seinen Vater kümmern könne. Im Gegenzug sollte er aber kooperieren und Fragen beantworten, wodurch andere Praktizierende belastet würden. Gao setzte Hou auch mit einem Video unter Druck, das seine Schwester zeigte, die am Bett ihres Vaters weinte. Der Praktizierende weigerte sich jedoch, irgendwelche Kompromisse einzugehen.

Folter-Zeichnung: Tigerbank

Gao folterte Hou drei Tage auf der Tigerbank und legte ihm Handschellen an. Erst in der dritten Nacht wurden die Handschellen abgenommen und Hou durfte sich zum Schlafen hinlegen. Aufgrund der Folter nahm Hou stark ab und litt unter Bluthochdruck.

Während dieser Zeit verhörte Gao den Praktizierenden insgesamt sechs Mal. Er wollte ihn dazu zwingen, Liu als Hauptverantwortliche zu belasten. Hou kooperierte jedoch nicht und bekräftigte, dass auch er unschuldig sei.

Gleichzeitig wurden auch die drei Frauen verhört. Su wurde am 14. Januar aufgrund ihres schlechten Zustands auf Kaution freigelassen.

Am 16. Januar brachten Beamte Hou ins Untersuchungsgefängnis Cangzhou. Zwei Tage später wurden auch Liu und Hu dorthin überführt.

Anklageschrift

Am 18. Februar teilte die Staatsanwaltschaft des Bezirks Xinhua den Familien der Praktizierende mit, dass ihre Verhaftungen genehmigt wurden. Der Polizist Gao verlangte von den Angehörigen von Hou und Liu eine Unterschrift unter das Dokument. Eine Kopie des Beschlusses erhielten sie jedoch nicht.

Als die Familien auf das Schriftstück bestanden, entgegnete Gao: „Ich kann euch nichts geben, sonst gebt ihr das an die lokalen Falun-Gong-Praktizierenden weiter, um es bei Minghui.org einzureichen. Das schadet dem Ansehen des Landes.“ Der Polizist gab zu verstehen, dass die Entscheidung „von oben“ gekommen sei und er selbst unter Druck stehe.

Am 15. April rief Gao die Praktizierende Su an und brachte sie zur Staatsanwaltschaft. Dort gab man ihr ein Formular, das sie selbständig ausfüllen sollte. Ungeachtet dieser Anweisung trug Gao ihren Namen in das Dokument ein.

Ein Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft fragte Gao nach dem von diesem verwendeten Stempel. „Das ist ein Fall von Falun Gong“, antwortete der Polizist. Der Mitarbeiter widersprach: „Dieser Stempel ist nicht geeignet. Wir verwenden einen anderen.“ Daraufhin sagte Gao erneut: „Das ist ein Fall von Falun Gong“. Dann flüsterte er dem Mitarbeiter zu: „Das geht nur uns etwas an. Falun-Gong-Fälle gehören nicht zum üblichen Rechtsweg, weil kein Gesetz Falun Gong jemals verboten hat.“

Anwälte fordern Gerechtigkeit

Am 14. Mai reichte der Staatsanwalt Geng Wei die Akten an die Staatsanwaltschaft des Bezriks Yunhe weiter, wo Staatsanwältin Kong Lingxia die Fälle übernahm.

Als einer der Anwälte die Staatsanwältin am 20. Juni anrief, hieß es, sie habe die Akte zurück an die Polizei gegeben und weitere Beweise angefordert. Das genaue Datum wollte sie jedoch nicht nennen. Später fand der Anwalt heraus, dass die Unterlagen am 14. Juni zurückgeschickt worden waren.

Der Anwalt beantragte bei beiden Staatsanwaltschaften, die mit dem Fall befasst waren, die Freilassung der Praktizierenden auf Kaution. Staatsanwalt Geng reagierte nicht. Kong erklärte, sie habe eine Anweisung von ihrem Vorgesetzten angefordert. Seitdem hat der Verteidiger nichts mehr von ihr gehört.

Um weitere Beweise zu sammeln, brachten Polizisten Überwachungsgeräte an den Mofas der Praktizierenden an, die noch zu Hause standen. Außerdem wurden ihre Angehörigen und Kollegen schikaniert.

Am 13. und 14. Juli wandten sich die Anwälte der Praktizierenden an verschiedene Behörden und forderten die Freilassung ihrer Mandanten. Sie verwiesen auf die Verfassung und die dort verankerte Glaubensfreiheit. Außerdem sei niemand zu Schaden gekommen, bloß weil die Praktizierenden Informationsmaterialien über Falun Dafa verteilt hätten, schilderten die Verteidiger. Ihre Mandanten hätten sogar ihr Leben riskiert, nur um andere Menschen über die brutale Verfolgung aufzuklären. Außerdem gebe es keinen Rechtsweg, mit dem Praktizierende ihre Glaubensfreiheit einklagen könnten. Und obwohl die Praktizierenden so viele Qualen durch die Verfolgung erlitten hätten, so seien sie doch immer friedvoll geblieben, berichteten die Anwälte weiter. Sie forderten die Justizbeamten auf, ihrem Gewissen zu folgen und sich nicht der Kommunistischen Partei zu beugen, die gute Menschen verfolgt.

Am nächsten Tag bestätigten Polizei und Staatsanwaltschaft den Eingang des Schriftsatzes der Verteidiger. Bis zum Zeitpunkt der Berichterstattung war nichts darüber bekannt, ob eine Freilassung der Praktizierenden veranlasst wurde.

Angabe zu den Tätern:

Gao Fusong, Beamter der Polizeiwache XinhuaZhang Yong, Ausbilder der Polizeiwache NandajieGeng Wei, Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft des Bezirks XinhuaKong Lingxia, Staatsanwältin der Staatsanwaltschaft des Bezirks Yunhe