64-Jährige wegen gefälschter Zeugenaussage zu drei Jahren Haft verurteilt

(Minghui.org) Am 21. Dezember 2022 besuchten zwei Justizbeamte eine Praktizierende und gaben ein gegen sie verhängtes Urteil bekannt. Wegen ihres Glaubens an Falun Dafa war sie zu drei Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe von 10.000 Yuan (rund 1.350 Euro) verurteilt worden.

Die Praktizierende weigerte sich, das unrechtmäßig verhängte Urteil anzuerkennen. Sie kündigte an, auf jeden Fall binnen der vorgesehenen Frist von zehn Tagen Berufung einzulegen und zu versuchen, alle an ihrem Fall Beteiligten für die Verfolgung zur Rechenschaft zu ziehen.

Jiang Guixiu lebt in der Stadt Zhaoyuan in der Provinz Shandong. Die 64-Jährige war am 17. Mai 2022 zu Hause verhaftet worden. Auch ihr Mann, der selbst kein Falun Dafa praktiziert, wurde auf die Polizeiwache gebracht und verhört.

Die Polizei verleitete Jiangs Mann dazu, Informationen über seine Frau und Falun Dafa preiszugeben, die später als Beweismittel gegen sie verwendet wurden. Jiang wurde gezwungen, eine Garantieerklärung zu unterschreiben. Die beiden mussten jeweils 2.000 Yuan (etwa 270 Euro) an die Polizei zahlen und wurden im Anschluss auf Kaution freigelassen.

Am 21. Juli teilte die Staatsanwaltschaft Zhaoyuan Jiangs Mann telefonisch mit, dass die Polizei ihren Fall vorgelegt habe. Ab dem 20. August rief die Staatsanwaltschaft regelmäßig bei Jiang an, um sie und ihre Familie unter Druck zu setzen.

Am 24. August wurde Jiang von der Staatsanwaltschaft vorgeladen. Sie versuchte, der Staatsanwältin Gao Cheng´e zu erklären, was es mit Falun Dafa auf sich hat, aber diese hörte nicht zu.

Als Jiangs Familie am 1. November bei Gao anrief und sich nach dem Fall erkundigte, teilte diese mit, dass bereits Anklage erhoben und die Akte an das Gericht Zhaoyuan weitergeleitet worden sei.

Am 2. November rief das Gericht bei Jiangs Familie an und forderte sie auf, die Anklageschrift drei Tage später abzuholen. Als Jiang dem nachkam, teilte ihr das Gericht mit, dass eine Anhörung für den 24. November anberaumt worden sei.

In der Anhörung beantragte Jiangs Anwalt Freispruch. Lediglich Jiangs Cousin durfte an der Sitzung teilnehmen. Der Antrag ihres Mannes wurde mit der Begründung abgelehnt, dass er als Zeuge benannt sei.

Jiang bemerkte, dass die Staatsanwältin Gao den Inhalt der Zeugenaussage ihres Mannes um Teile ergänzt hatte, die nicht in den Prozessunterlagen enthalten waren. Ihr Anwalt verlangte die Vorlage der Videoaufnahme von dem Verhör bei der Polizei, um die Aussage zu prüfen. Die Staatsanwältin teilte jedoch mit, dass ihr dieses nicht vorliege.

Jiangs Mann bat darum, als Zeuge aussagen zu dürfen. Der Vorsitzende Richter Yang lehnte dies ab. „Es ist für niemanden gut, wenn er vor Gericht aussagt“, erklärte er. Daraufhin vertagte er die Sitzung.

Der Richter warf Jiang vor, dass sie vor Gericht ein schlechtes Bild während der Anhörung abgegeben habe – vor allem, weil sie ihm von Falun Dafa erzählen wollte. Er plante eine zweite Anhörung für Mitte Dezember, sagte diese aber später ab. Stattdessen gab er am 21. Dezember direkt das Urteil bekannt und verhängte gegen Jiang drei Jahre Haft.