(Minghui.org) Eine 58-jährige Frau in der Stadt Shenyang, Provinz Liaoning verlor am 24. Oktober 2023 ihr Berufungsverfahren gegen eine vierjährige Gefängnisstrafe wegen ihres Glaubens an Falun Gong.
Wang Xiuying schwört, sich weiterhin für die Durchsetzung ihres Rechts zu bemühen. Sie sagte, dass sie sich wegen der Ausübung ihres verfassungsmäßigen Rechts auf Glaubensfreiheit außerdem das Recht vorbehalte, die an ihrer Strafverfolgung beteiligten Täter zu verklagen. Da der Berufungsrichter erklärte, die Entscheidung sei endgültig, reichte sie bei Minghui.org eine Widerlegung der gegen sie gerichteten Aussagen im Urteil ein.
Wang wurde am 12. Februar 2023 verhaftet, nachdem ein Lebensmittellieferant sie angezeigt hatte, weil sie ihm vor einem Supermarkt von Falun Gong erzählt hatte. Der Beamte Zhang Shicheng von der Polizeiwache Chengdonghu im Bezirk Yuhong war für ihren Fall zuständig.
Am nächsten Tag kam Wang gegen Kaution frei, weil die Haftanstalt ihre Aufnahme wegen ihres hohen Blutdrucks abgelehnt hatte. Am 7. Juli wurde sie aber wieder in Gewahrsam genommen und befindet sich seitdem im ersten Untersuchungsgefängnis der Stadt Shenyang.
Staatsanwalt Piao Yunjing von der Staatsanwaltschaft des Bezirks Yuhong erhob am 28. Juni Anklage gegen Wang; am 16. August stand sie vor Gericht. Nachdem Richter Ge Lidan vom Bezirksgericht Yuhong sie am 24. August zu vier Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe von 5.000 Yuan (etwa 710 Euro) verurteilt hatte, legte sie beim Mittleren Gericht der Stadt Shenyang Berufung ein. Diese wurde jedoch am 24. Oktober von Richter Liu Dayong abgelehnt.
Während ihrer Festnahme und Strafverfolgung verstießen die Polizei (insbesondere der Beamte Zhang), Staatsanwalt Piao und Richter Ge wiederholt gegen gesetzliche Verfahren.
Der Beamte Zhang misshandelte Wang einmal, als sie sich weigerte, sich einer für die Inhaftierung erforderlichen körperlichen Untersuchung zu unterziehen. Er packte sie am Hals und an den Schultern und drückte sie zu Boden, damit die Krankenschwestern sie untersuchen konnten. Dadurch wurde sie verletzt und blutete. Außerdem schikanierte er sie dreimal zu Hause, während sie auf Kaution auf freiem Fuß war. Einmal schrie er sie sogar an: „Du verdammte alte Frau! Warum fährst du nicht zur Hölle? Warum lebst du noch und es geht dir auch noch gut?“
Staatsanwalt Piao weigerte sich, das Verfahren gegen Wang abzuweisen und sagte, dass der einzige Weg, einer Strafverfolgung zu entgehen, darin bestehe, die Verbindung zu Falun Gong abzubrechen. Wang stellte den Antrag, Piao aus ihrem Fall auszuschließen, erhielt jedoch nie eine Antwort von der Staatsanwaltschaft. Piao rächte sich auch an Wang, indem er die Polizei dazu drängte, sie wieder in Gewahrsam zu nehmen, als sie wegen ihres schlechten Gesundheitszustands auf Kaution freigelassen wurde.
Richter Ge erlaubte Wangs Mann trotz seiner wiederholten Anträge nicht, als ihr nicht-anwaltlicher Verteidiger zu fungieren. Der Sohn des Paares, der außerhalb der Stadt arbeitet, kehrte nach Shenyang zurück und schaffte es, Ges Zustimmung zu erhalten, als ihr Familienverteidiger zu fungieren. Allerdings durfte er Staatsanwalt Piao während der Gerichtsverhandlung nicht befragen. Ge beendete die Anhörung, noch bevor er den ersten Satz seiner Verteidigungserklärung zu Ende gelesen hatte. Der vom Gericht bestellte Anwalt, dessen Beauftragung Wang abgelehnt hatte, plädierte auf Ges Anweisung hin für sie auf schuldig.
Nachdem Wang beim Mittleren Gericht der Stadt Shenyang Berufung eingelegt hatte, reichte ihr Sohn, der erneut als nicht-anwaltlicher Familienverteidiger fungierte, eine Reihe von Dokumente beim Vorsitzenden Richter Liu Dayong ein, darunter:
- Antrag auf Überprüfung der Fallakte;- Antrag auf Besuch bei der Berufungsklägerin;- Antrag auf öffentliche Anhörung;- Antrag auf Änderung der Zwangsmaßnahmen (damit Wang während ihrer Berufung gegen Kaution freigelassen werden kann);- Antrag auf Rückgabe beschlagnahmter Gegenstände in Wangs Wohnung nach ihrer Verhaftung;- Antrag auf Ausschluss illegaler Beweise (mit der Bitte an das Berufungsgericht, Beweise der Staatsanwaltschaft auszuschließen, die im Prozess zur Verurteilung von Wang verwendet wurden);- Antrag auf Beschaffung von Unschuldsbeweisen (mit der Forderung an das Berufungsgericht, die von Wang und ihrem Verteidiger eingereichten Beweise ihrer Unschuld zuzulassen);– Anweisung Nr. 50 des staatlichen Hauptamts für Presse, Publikationen, Radio, Film und Fernsehen vom 1. März 2011, die das Verbot von Falun-Dafa-Büchern aufhob;- Erklärung von Wangs Ehemann, Zhang Hongtao, um die „Zeugenaussage“ zu widerrufen, zu der er während des Polizeiverhörs genötigt wurde und die später als Beweismittel zur Verurteilung seiner Frau verwendet wurde;- Ergänzende Materialien, die zeigen, wie Berufungsgerichte in anderen Teilen des Landes ungerechtfertigte Verurteilungen gegen Falun-Dafa-Praktizierende widerrufen haben.
Richter Liu erlaubte Wangs Sohn jedoch nur, ihre Akte durchzusehen und sich mit ihr in der Haftanstalt zu treffen. Er lehnte alle anderen Anträge ab und wiederholte, dass es keine öffentliche Anhörung des Berufungsverfahrens geben werde, obwohl er laut Gesetz den Anträgen der Berufungskläger auf eine öffentliche Anhörung hätte nachkommen müssen. Er forderte Wangs Sohn auf, eine schriftliche Verteidigungserklärung einzureichen.
Wangs Sohn reichte die Erklärung am 23. Oktober ein; am nächsten Tag verkündete Liu die Entscheidung, die Verurteilung von Wang aufrechtzuerhalten.
Nachdem Richter Liu am 24. Oktober Wangs unrechtmäßige Verurteilung wegen ihres Glaubens an Falun Gong bestätigt hatte, widerlegten sie und ihr Familienverteidiger seine Aussagen gegen sie.
Richter Liu schrieb in seinem Urteil: „Das erstinstanzliche Gericht kam nach Prüfung während der [Wangs] Gerichtsverhandlung zu dem Schluss, dass die von der Polizei vorgelegten Beweise, darunter Aussagen von Chen Kai [dem Lebensmittellieferanten, der Wang angezeigt hatte] und Liu Yuxi [der behauptete, Zeuge gewesen zu sein, wie Wang mit Chen über Falun Gong gesprochen hatte], eine Entscheidung zur Beschlagnahmung von [Wangs] persönliche Gegenstände, die Beschreibung der mutmaßlichen Verbrechen, Fotos und andere relevante Aufzeichnungen zulässig sind.“
Widerlegung: Richter Ge vom erstinstanzlichen Gericht hat die von der Polizei vorgelegten Beweise während der Anhörung von Wang nie geprüft. Weder Chen noch Liu waren anwesend, um ins Kreuzverhör genommen zu werden.
Richter Liu schrieb: „Die Berufungsklägerin Wang Xiuying gab als Grund für ihre Berufung an: ‚Falun Gong ist keine Sekte. Es hat nie die Durchführung des Gesetzes untergraben oder ein Verbrechen begangen.‘“
Widerlegung: Wang schrieb in ihrer Berufung: „Falun Gong hat keine Organisation und ist keine Sekte. Es hat nie die Durchführung des Gesetzes untergraben oder ein Verbrechen begangen. Wir Praktizierenden von Falun Gong folgen den Prinzipien Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht und brechen keine Gesetze, indem wir uns bemühen, gute Menschen zu sein.“ Während Richter Liu einige ihrer Worte zitierte, ließ er den letzten Satz weg, der betonte, dass Praktizierende kein Gesetz brechen, indem sie sich bemühen, gute Menschen zu sein.
Richter Liu schrieb: „Bezüglich des Antrags der Berufungsklägerin, rechtswidrige Beweise [zu ihrer Verurteilung] auszuschließen, überprüfte das Berufungsgericht die Fallakte und stellte fest, dass die Polizei alle Beweise in Übereinstimmung mit dem Gesetz gesammelt und authentifiziert hat und dass die Beweise ordnungsgemäß waren und sowohl im Hauptverfahren als auch im Berufungsverfahren zulässig.“
Widerlegung: Die Behörde für Staatssicherheit der Stadt Shenyang stellte eine Bescheinigung zur Authentifizierung der von der Polizei vorgelegten Beweise aus, welche die beschlagnahmten Gegenstände in Wangs Wohnung im Zusammenhang mit Falun Gong als Sektenpropaganda darstellten. Zum einen ist es gesetzlich nur unabhängigen, externen forensischen Einrichtungen gestattet, Beweise der Strafverfolgung zu prüfen und zu authentifizieren. Die Behörde für Staatssicherheit ist Teil der Polizeibehörde der Stadt Shenyang, welche die Polizeistation Chengdonghu beaufsichtigt, die Wang ja verhaftet hat.
Darüber hinaus führte Staatsanwalt Piao im Prozess als Rechtsgrundlage eine vom Obersten Volksgerichtshof und der Obersten Volksstaatsanwaltschaft im November 1999 erlassene gesetzliche Auslegung von Artikel 300 des Strafgesetzes an. Die Auslegung sieht vor, dass jeder, der Falun Gong praktiziert oder fördert, strafrechtlich im größtmöglichen Umfang verfolgt werden muss. Eine neue gesetzliche Auslegung, die die Fassung von 1999 ersetzte, trat am 1. Februar 2017 in Kraft. Die neue Auslegung erwähnte Falun Gong nicht und betonte, dass jede Anklage gegen jeden, der sich an einer Sekte beteiligt, auf einer soliden rechtlichen Grundlage beruhen muss. Da in China kein Gesetz erlassen wurde, das Falun Gong als Sekte einstuft, fehlte der Verurteilung von Wang auf der Grundlage der gesetzlichen Auslegung die Rechtsgrundlage.
Außerdem wurden die Beweise gegen Wang rechtswidrig von der Polizei beschlagnahmt und keiner der Beweise war jemals im Kreuzverhör und in der Gerichtsverhandlung beglaubigt worden. Daher hätten die Beweise im Prozess niemals zulässig sein dürfen.
Richter Liu schrieb: „Zu der Aussage der Berufungsklägerin, dass Falun Gong keine Sekte sei und dass ihr Praktizieren von Falun Gong nicht gegen das Gesetz verstoße, stellte das Berufungsgericht fest, dass die Regierung Falun Gong als Sekte eingestuft hat. Der Berufungsklägerin fehlte somit die Rechtsgrundlage für die Einreichung einer Berufung. Darüber hinaus beteiligte sich die Berufungsklägerin auch nach ihrer Verurteilung weiterhin an Propagandaaktivitäten der Falun-Dafa-Sekte. Das Berufungsgericht stellte fest, dass das erstinstanzliche Gericht die einschlägigen Gesetze korrekt angewendet und eine korrekte Entscheidung getroffen hat. Daher lehnte das Berufungsgericht es ab, die Berufungsgründe und Verteidigungsmeinungen der Berufungsklägerin zu akzeptieren.“
Widerlegung: Wie oben erwähnt, fehlte dem erstinstanzlichen Gericht die Rechtsgrundlage für die Verurteilung von Wang. Noch wichtiger ist, dass angesichts des Prinzips der Trennung von Kirche und Staat keine Regierung, einschließlich der Kommunistischen Partei Chinas, in der Lage ist, festzustellen, ob ein Glaubenssystem eine Sekte ist oder nicht. Die Verfassung der Kommunistischen Partei Chinas schützt das Recht der Bürger auf Glaubensfreiheit. Dass Wang Falun Gong praktiziert und den Menschen von ihrer Praxis erzählte, hat niemandem und auch nicht der Gesellschaft im Allgemeinen Schaden zugefügt, geschweige denn den Gesetzesvollzug beeinträchtigt.
Wang und ihr Verteidiger kamen zu dem Schluss, dass Richter Liu mit der Ablehnung ihrer Berufung den Tatbestand der Amtspflichtverletzung erfüllt habe.
Ungerechtfertigte Verurteilung: 58-Jährige wegen ihres Glaubens zu vier Jahren Haft verurteilt