Gericht droht mit Hausverkauf, um Geldstrafe von 100.000 Yuan einzutreiben

(Minghui.org) Eine 35-jährige Einwohnerin der Stadt Harbin in der Provinz Heilongjiang wurde am 28. Juni 2923 in das Frauengefängnis der Provinz Heilongjiang überstellt. Sie hatte ihre Berufung gegen die Verurteilung zu einer zweijährigen Haftstrafe und Zahlung einer Geldstrafe von 100.000 Yuan (etwa 13.000 Euro) wegen Praktizierens von Falun Dafa verloren.

Wang Jians Eltern erhielten am 26. Oktober 2023 einen Anruf von der Urteilsvollstreckungsabteilung des Kreisgerichts Yilan. Der Anrufer forderte sie auf, die Gerichtsstrafe bis Ende des Monats zu zahlen, andernfalls würde das Haus ihrer Tochter beschlagnahmt und verkauft.

Das Ehepaar sagte, sie hätten das Haus bezahlt, da ihre Tochter es sich nicht leisten könne, das Haus selbst zu kaufen. Der Anrufer erwiderte, dass es nicht die Aufgabe des Gerichts sei herauszufinden, wer den Kauf finanziert habe. Er betonte, dass das Gericht den Verkauf des Hauses erzwingen könne, solange Wang die rechtmäßige Eigentümerin des Hauses sei.

Wangs Vater hatte schon Schwierigkeiten, zusätzliches Geld zu verdienen, um Einzahlungen auf das Gefängniskonto seiner Tochter zu tätigen. Ihre Gerichtsstrafe zahlen zu müssen, setzte ihn noch mehr unter Druck.

Es ist unklar, ob es Wangs Eltern gelungen ist, ihr die Geldstrafe vor Ende Oktober zu zahlen.

Festnahme, Verurteilung und Berufung

Wang Jian, eine stellvertretende Nachrichtentechnikerin der Eisenbahnbehörde in Harbin, wurde am 11. Juli 2022 auf dem Weg zur Arbeit verhaftet. Polizisten beschlagnahmten ihren Laptop, ihren Drucker, ihre Falun-Dafa-Bücher und ihr Mobiltelefon. Die Beamten stammten von der Eisenbahnpolizeibehörde, dem Amt für Staatssicherheit des Landkreises Bin und der Polizeistation der Shengli-Straße.

Wang Chenglong, der für ihren Fall zuständige Polizeibeamte, gab an, dass sie schon lange vor der Verhaftung überwacht worden war.

Wang wurde im Untersuchungsgefängnis 2 der Stadt Harbin inhaftiert. Am 20. Juli genehmigte die Staatsanwaltschaft des Kreises Yilan ihre Verhaftung. Die Polizei reichte ihren Fall am 26. August bei der Staatsanwaltschaft ein, die am 26. September Anklage gegen Wang erhob.

Ihre Eltern beantragten, sie als ihre nicht-anwaltlichen Verteidiger vertreten zu dürfen. Sie erhielten jedoch vom Kreisgericht Yilan erst nach zahlreichen Anträgen die Genehmigung. Dennoch durften sie sie im Untersuchungsgefängnis nicht besuchen. Daher erhielten sie nicht die notwendigen Informationen, um sie bestmöglich zu verteidigen.

Das Kreisgericht von Yilan setzte eine Anhörung für den 2. Dezember 2022 an, sagte sie aber wegen eines lokalen COVID-19-Ausbruchs ab. Der Richter verlegte die Anhörung auf den 6. März 2023. Als die Anhörung schließlich stattfand, erlaubte der Richter ihrem Anwalt und ihren Eltern überhaupt nicht, die Worte „Falun Gong“ zu erwähnen. Wang wurde zu zwei Jahren Haft und drei Tage später zu einer Geldstrafe von 100.000 Yuan verurteilt. Am 18. April legte sie beim Mittleren Gericht der Stadt Harbin Berufung ein.

Wangs Familie erhielt am 25. Mai eine Eilnachricht vom Mittleren Gericht, in der ihnen mitgeteilt wurde, dass das Gericht ihren Antrag auf eine offene Anhörung in ihrer Berufungssache abgelehnt und das ursprüngliche Urteil aufrechterhalten habe.

Nach ihrer Verhaftung im Juli 2022 setzte Wangs Arbeitgeber ihr Gehalt aus und zahlte keine Beiträge mehr zu Sozialleistungen (einschließlich Gruppenversicherung und Rente). Ihre Eltern erhielten Ende Juni 2023 die Mitteilung, dass Wangs Arbeitsverhältnis gekündigt wurde.

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