Berufung zurückgewiesen – nach 5,5 Jahren Haft muss Praktizierende für weitere fünf Jahre ins Gefängnis

(Minghui.org) Vor kurzem wurde die Berufung einer etwa 60-Jährigen zurückgewiesen. Damit ist das Urteil – fünf Jahre Haft wegen des Praktizierens von Falun Dafa rechtskräftig.

Sun Xia lebt in der Stadt Ning´an in der Provinz Heilongjiang. Sie wurde am 28. Januar 2023 in der Wohnung ihrer Tochter in der Provinzhauptstadt Harbin festgenommen. Jemand hatte sie angezeigt, weil sie in einem Wohngebiet Informationsmaterialien über Falun Dafa verteilt hatte. Die Verhaftung erfolgte durch Beamte der Polizeiwache Hanan, die Sun in die Haftanstalt Harbin brachten. Sie durchsuchten auch die Wohnung von Suns Tochter.

Anfang Mai erhob die Staatsanwaltschaft des Bezirks Daoli Anklage gegen Sun. Ein Monat später lag ihr Fall dem Bezirksgericht Daoli vor. Die Justizbehörde Harbin bot Sun einen Rechtsanwalt auf Kosten der Staatskasse an. Sie lehnte jedoch ab, denn ihr war klar, dass der Anwalt ihre Verurteilung bewirken sollte. Am 14. Juni fand eine virtuelle Anhörung vor dem Gericht statt. Später wurde Sun zu fünf Jahren Haft und einer Geldstrafe von 50.000 Yuan (etwa 6.350 Euro) verurteilt, woraufhin sie Berufung einlegte.

Vor kurzem wurde bekannt, dass das Mittlere Gericht Harbin die Berufung zurückgewiesen hat. Ihr derzeitiger Aufenthaltsort ist nicht bekannt.

Schon früher war Sun verfolgt worden, weil sie an ihrem Glauben festhielt. Schließlich verdankt sie Falun Dafa ihre Gesundheit und ihre glückliche Ehe, die damals beinahe zerbrochen wäre. Vor der letzten Verhaftung hatte Sun fünfeinhalb Jahre im Frauengefängnis der Provinz Heilongjiang verbracht, wo sie brutal gefoltert wurde.

Frühere Verfolgung

Sun litt seit ihrer Jugend an mehreren Krankheiten, darunter rheumatoide Arthritis, Herzkrankheiten, Magenkrankheiten und chronische Kopfschmerzen. Ihr Einkommen reichte aus, um die Grundkosten zu decken. Arztbesuche konnte sie sich nicht leisten. Sun wirkte immer traurig und lustlos.

Alle ihre Symptome verschwanden, nachdem sie mit Falun Dafa begonnen hatte. Auch ihre angespannte Beziehung zu ihrem Mann, der sie oft schlug, verbesserte sich. Sie dachte nicht mehr daran, sich von ihm scheiden zu lassen, und konnte seine guten Eigenschaften erkennen. Zudem kümmerte sich Sun gut um ihre Schwiegermutter, als die alte Frau krank war. Das rührte ihren Mann, der sich zu einem liebevollen Ehemann wandelte.

Aufgrund ihrer positiven Erfahrungen mit Falun Dafa blieb Sun auch nach Beginn der Verfolgung im Jahr 1999 unerschütterlich in ihrem Glauben. Am 1. Juni 2000 wurde sie von dem Polizeibeamten Xu Huibin verhaftet, weil sie zu Hause im Zhuan Falun gelesen hatte. Sie wurde direkt in das Untersuchungsgefängnis von Ning'an gebracht. Als sie am 21. Juni desselben Jahres entlassen werden sollte, erpresste die Polizei 5.000 Yuan (etwa 650 Euro) von ihr.

Am 22. April 2008 wurde Sun zusammen mit drei Praktizierenden verhaftet, als sie Informationsmaterialien über Falun Dafa verteilten. Das Stadtgericht Ning'an verurteilte sie im August 2008 zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Während ihrer Haft im Frauengefängnis der Provinz Heilongjiang (in Harbin) war sie verschiedenen Formen der Folter ausgesetzt. Einmal wurde sie an ein Bett gefesselt und 48 Stunden lang gefoltert, ohne dass sie schlafen durfte. Aus Protest trat sie in Hungerstreik und wurde zwangsernährt. Die Wärter zwangen sie auch zu unbezahlter Arbeit. Ihre Gesundheit wurde durch die Misshandlungen geschädigt.

Drei Jahre nach ihrer Freilassung wurde Sun am 26. März 2016 erneut verhaftet, weil sie mit anderen über Falun Dafa gesprochen hatte.

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