Innere Mongolei: 61-Jährige stirbt nach jahrelanger Folter
(Minghui.org) Am 15. September 2023 starb Li Ping nur acht Tage vor ihrem 61. Geburtstag an den Folgen der Verfolgung. Sie hatte während ihrer fünfjährigen Haftstrafe wegen ihres Glaubens an Falun Dafa unendliches Leid, Folter, Zwangsmedikation und psychische Qualen ertragen müssen.
Li lebte in der Stadt Holingol in der Inneren Mongolei. Im Jahr 1997 hatte sie begonnen, Falun Dafa zu praktizieren. Kurz darauf verschwanden alle ihre körperlichen Beschwerden, unter denen sie jahrelang gelitten hatte. Aus Dankbarkeit dafür, dass Falun Dafa ihr ein neues Leben geschenkt hatte, blieb sie ihrem Glauben treu, als das kommunistische Regime Chinas am 20. Juli 1999 die Verfolgung begann. Zahllose Schikanen musste sie seither über sich ergehen lassen. Zweimal wurde ihre Wohnung durchsucht, zweimal war sie in einer Gehirnwäsche-Einrichtung inhaftiert. Zudem verbüßte sie 2,5 Jahre in einem Zwangsarbeitslager, bevor sie im Jahr 2015 zu 5 Jahren Haft verurteilt wurde.
Letzte Festnahme und Inhaftierung
Am Morgen des 12. August 2014 wurde Li am Eingang ihres Wohnhauses von Polizisten aufgehalten und festgenommen. Die Beamten verhörten sie in einem kleinen dunklen Raum im Keller der örtlichen Polizeiwache. Li beantwortete die Fragen jedoch nicht.
Am Nachmittag durchsuchten Polizisten ihre Wohnung und beschlagnahmten ihre Falun-Dafa-Bücher, einen Computer, zwei Drucker, über 7.000 Yuan (etwa 900 Euro) Bargeld sowie andere Gegenstände.
Später am Tag wurde sie in die lokale Haftanstalt überführt und über Winter dort festgehalten. Mehrfach wurde Li verhört, aber sie gab keine Informationen preis. Aus Protest gegen die Verfolgung trat sie fünf Tage in Hungerstreik. Zur Strafe sperrten die Wärter sie in einen kalten Raum. Eine Gefangene wurde zu ihrer Überwachung eingeteilt.
Der Leiter der Abteilung für Staatssicherheit, Li Bu, versuchte, die Praktizierende zu zwingen, mit ihm zusammenzuarbeiten. Für eine Fernsehsendung sollte sie Falun Dafa verleumden. Li weigerte sich.
Fünf Jahre Haft
In der Zeit von Dezember 2014 bis Mai 2015 stand Li achtmal vor dem Gericht Holingol, bevor sie zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt wurde. Neun Tage befand sie sich im Hungerstreik, bevor sie in das Gefängnis überführt wurde. Der Direktor des Gefängnisses befahl den Wärtern, Li für einen Tag an das „Totenbett“ zu fesseln – einer Foltermethode, mit der Falun-Dafa-Praktizierende zur Aufgabe ihres Glaubens gezwungen werden sollen.
Folternachstellung: „Totenbett“
Am 18. Oktober 2015 wurde Li in das Frauengefängnis Hohhot verlegt, wobei ihre Hände und Füße aneinander gekettet waren. Zunächst teilte die Gefängnisleitung sie einer Abteilung für standhafte Falun-Dafa-Praktizierende zu, die besonders brutal behandelt wurden, damit sie ihrem Glauben abschwören. Eine Gefangene war für ihre Überwachung zuständig. Ein Jahr befand sich Li in dieser Abteilung. Trotzdem ging sie keinerlei Kompromisse ein und blieb Falun Dafa treu. Sie weigerte sich auch, im Gefängnis zu arbeiten, weil sie gegen kein Gesetz verstoßen hatte und sich daher nicht als Kriminelle betrachtete. Später fand Li heraus, dass die Wärter den Gefangenen befohlen hatten, ihr unbekannte Medikamente unter das Essen zu mischen. Als sie sich daraufhin weigerte, die Mahlzeiten zu sich zu nehmen, spritzten die Wärter ihr toxische Medikamente.
Als Li sich einmal mit einer anderen inhaftierten Praktizierenden auf dem Flur unterhielt, wurde sie von einem Wärter entdeckt und beschimpft. Später durchsuchte der Wärter Lis Gepäck. Dabei stieß er auf Notizen, die sie zur Dokumentation ihrer Verfolgung geschrieben hatte, und nahm diese an sich.
Zwei Tage vor ihrer Freilassung beobachtete ein Wärter, wie Li die Falun-Dafa-Übungen praktizierte. Zur Strafe musste sie neun Stunden lang auf einem kleinen Hocker im Flur ausharren.
Früherer Berichte:
Trotz schwerer Blutarmut: 67-Jährige und ihr Mann verhaftet - Familie in Sorge
Die dritte Verhandlung beim gleichen Gericht endet wie die ersten zwei
Ein Gerichtsverfahren, das nie hätte stattfinden dürfen
***
Copyright © 2024 Minghui.org. Alle Rechte vorbehalten.