Verspätete Meldung: Zwei Rentnerinnen zu Gefängnisstrafen verurteilt
(Minghui.org) Manche Meldungen erreichen Minghui.org aufgrund der Internetzensur der KP Chinas verspätet. Dies ist ein solcher Bericht. Erst vor kurzem wurde bekannt, dass zwei Rentnerinnen aus der Stadt Kunming in der Provinz Yunnan zu Freiheitsstrafen verurteilt wurden, weil sie Falun Dafa praktizieren.
Die 56-jährige Ji Wei wurde zu drei Jahren verurteilt, die 64-jährige Zhou Ying zu einem Jahr. Ji befindet sich derzeit im zweiten Frauengefängnis der Provinz Yunnan. Zhous Haftzeit sollte im November 2023 abgelaufen sein. Es ist ungewiss, ob sie tatsächlich wie geplant freigekommen ist. Möglicherweise befindet sie sich nach wie vor im selben Gefängnis wie Ji.
Festnahme und verheimlichte Verurteilung
Die beiden Frauen waren am 3. Oktober 2022 um 16 Uhr verhaftet worden, als sie an einer Kreuzung mit Passanten über Falun Dafa sprachen. Die Festnahme erfolgte kurz nachdem Ji aus einer einjährigen Haftstrafe freigekommen war, der ebenfalls Falun Dafa zugrunde lag.
Bei den zwei Beamten, welche die Verhaftung durchführten, handelte es sich um Polizisten aus Taijiaha. Einer von ihnen trug den Nachnamen Sun. Außerdem waren weitere 14 Polizisten derselben Polizeiwache im Einsatz, um die Wohnungen der beiden Frauen nacheinander zu durchsuchen. Sie beschlagnahmten Jis Falun-Dafa-Bücher, ihr Mobiltelefon sowie ein Musikabspielgerät. Welche Gegenstände aus Zhous Wohnung mitgenommen wurden, ist nicht bekannt.
Auf der Polizeiwache wurden Ji und Zhou verhört. Über Nacht sperrten die Polizisten sie in den Keller. Da sie bei ihrer Festnahme nur T-Shirts trugen und von der Polizei keine Decken erhielten, mussten sie frieren.
Am nächsten Morgen ließ die Polizei die beiden Praktizierenden ärztlich untersuchen. Bei beiden wurde Bluthochdruck festgestellt. Trotzdem veranlasste die Polizei, dass Ji ins Frauengefängnis der Stadt Kunming eingewiesen wurde. Gegen Zhou verhängten die Beamten zunächst 12 Tage Verwaltungshaft. Aus unbekannten Gründen änderte die Polizei die Strafe jedoch kurz darauf in einen Hausarrest. Am 4. Oktober 2022 um 21 Uhr übergaben die Beamten sie an die Polizeiwache Shuguang, die für ihr Wohnviertel zuständig ist.
Polizisten und Mitarbeiter des Nachbarschaftskomitees belästigten Zhou während des Hausarrests mehrmals persönlich und telefonisch; sie warnten sie, die Wohnung zu verlassen. Am 17. November 2022 wurde sie erneut in Gewahrsam genommen. Zehn Tage befand sie sich aufgrund der Corona-Maßnahmen zunächst in einem Hotel in Quarantäne, bevor sie wieder ins Frauengefängnis Kunming gebracht wurde.
Wie erst vor kurzem bekannt wurde, verhängte das Bezirksgericht Xishan später gegen Ji eine dreijährige Haftstrafe und gegen Zhou ein Jahr Haft. Die beiden Frauen wurden ins zweite Frauengefängnis der Provinz Yunnan überführt. Die Haftzeit von Zhou hätte im November 2023 ablaufen sollen. Doch bislang wurde ihre Freilassung noch nicht bestätigt. Möglicherweise ist sie noch immer inhaftiert.
Ji befindet sich derzeit unter strenger Überwachung in der neunten Abteilung des Gefängnisses. Wie gemeldet wurde, wird sie mit unterschiedlichen Methoden misshandelt.
Folter im Gefängnis
Das zweite Frauengefängnis der Provinz Yunnan hat in der zweiten Jahreshälfte 2019 eine Zelle für strenge Überwachung errichtet, um überzeugte Falun-Dafa-Praktizierende zu zwingen, ihren Glauben aufzugeben. Wie Augenzeugen mitteilten, gibt es zwei Stufen der Überwachung.
In der ersten Stufe müssen Praktizierende täglich von 5:40 Uhr bis Mitternacht auf einem kleinen Hocker sitzen. Sie dürfen sich weder das Gesicht waschen, noch die Zähne putzen. Ihnen wird lediglich eine halbe Schüssel Wasser gewährt, die sie vom Waschraum holen und mit in die Zellen nehmen müssen, um sich dort zu waschen.
In der zweiten Stufe wurde die Zeit des Sitzens auf eine Zeit von 5:40 bis 21:30 Uhr heruntergesetzt. Zähneputzen und Gesicht waschen war im Waschraum erlaubt.
In beiden Stufen gibt es jedoch nur vier Toilettenpausen pro Tag sowie eine begrenzte Duschzeit von einmal sieben Minute pro Woche. Für das Waschen von Kleidung war keine zusätzliche Zeit vorgesehen. Dies musste während der wöchentlichen Dusche erfolgen.
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