Leiter einer Privatschule droht der Prozess – Petition fordert seine sofortige Freilassung
(Minghui.org) Einem 51-Jährigen droht wegen seines Glaubens an Falun Dafa ein Prozess. Insgesamt 129 Bürger seiner Stadt haben eine Petition unterzeichnet und seine sofortige und bedingungslose Freilassung gefordert.
Am 14. Juli 2023 nahm die Polizei Zhang Xuefu aus der Stadt Sanhe in der Provinz Hebei fest. Sie leitete seinen Fall am 27. September an die örtliche Staatsanwaltschaft weiter. Nach Erhebung der Anklage ging der Fall am 27. Oktober an das Gericht Sanhe. Nun droht Zhang, der in der lokalen Haftanstalt festgehalten wird, ein Strafverfahren.
Zhang unterrichtete früher an der Shengjiatun-Grundschule und an der Mittelschule Nr.14 in Sanhe, bevor er seine eigene Privatschule gründete. Inzwischen hat er diese auf drei Standorte erweitert. Früher war Zhang dominant, impulsiv und chauvinistisch. Das änderte sich, nachdem er im Jahr 2015 mit Falun Dafa begonnen hatte. Er wurde bescheiden, rücksichtsvoll und freundlich. Als während der Pandemie seine Schule geschlossen werden musste, nahm er einen Kredit auf, um seine Angestellten weiter zu bezahlen.
Wie Zhang schilderte, hat ihm Falun Dafa nicht nur ein gütiges Herz geschenkt, sondern auch von Gesichtslähmung geheilt. Aus Dank berichtet er anderen über Falun Dafa und verteilt Informationsmaterialien über diese Kultivierungsmethode. Er informiert die Bevölkerung darüber, dass Falun Dafa nicht so ist, wie es in der Hetzpropaganda des kommunistischen Regimes dargestellt wird.
Im Jahr 2021 schikanierten örtliche Polizisten den Praktizierenden dreimal zu Hause – Anfang März, am 20. April sowie am 8. Dezember – sowie zwei weitere Male Ende August 2022. Die Beamten ermahnten ihn, keine Informationsmaterialien über Falun Dafa mehr zu verteilen. Am 3. Juli 2023 rief ein Beamter ihn an und forderte ihn auf, sich bei der Polizei zu melden. Zhang kam dem nicht nach – und wurde kurz darauf, am 14. Juli, festgenommen.
Jüngste Verhaftung
Zhang lebt im Dorf Cangtou, gelegen in der Gemeinde Yanjiao im Bezirk Dongshi der Stadt Sanhe. Am 14. Juli kurz nach 12 Uhr suchten mehrere Beamte der Yanshunstraße seine Wohnung auf. Da er nicht zu Hause war, übernahm die Polizeiwache Yanjiao den Fall und verhaftete Zhang gegen 16 Uhr an seiner Privatschule im Bezirk Dongshi.
Ohne einen Dienstausweis oder Haftbefehl vorzuzeigen, nahmen die Beamten Zhang fest, was der Praktizierende heftig kritisierte. Der Vize-Polizeidirektor Liu Zepeng, der die Verhaftung leitete, rief daraufhin seinen Vorgesetzten an und bat um weitere Anweisungen. Als Folge schickte dieser einen Beamten zur Polizeibehörde Sanhe, um einen vorläufigen Haftbefehl ausstellen zu lassen. Daraufhin brachten Beamte Zhang zur Polizeiwache Yanjiao.
Die Polizei hatte Zhang überwachen lassen, weil er unter dem Verdacht stand, am 8. Juli 2023 in einem Wohnkomplex in Yanjiao, genauer gesagt der Gemeinde Tianyangcheng, Informationsmaterialien über Falun Dafa verteilt zu haben. Jin Honghai und Yan Tongbo, beides Wachleute in diesem Gebiet, meldeten der Polizei an diesem Tag, dass sie gerade einige Falun-Dafa-Materialien in der Wohnung 2 des Apartmentgebäudes Nr.1 entdeckt hätten.
Bei Durchsicht der Überwachungsvideos bemerkten Beamte, dass Zhangs Auto auf das Gelände des Wohnkomplexes gefahren war und es wieder verlassen hatte. Als nächstes sahen sie sich die Videos im Eingangsbereich der betreffenden Wohnung Nr.2 an und bemerkten dort einen Mann. Das Video war nur wenige Sekunden lang und hatte keine gute Qualität. Dennoch zogen die Beamten daraus den Schluss, dass Zhang die Materialien verteilt haben musste – und zwar nicht nur bei dieser Wohnung, sondern im gesamten Komplex.
Anschließend zeigten Beamte das verzerrte Video dem Parteisekretär des Dorfes Cangtou, Sun Xiaozhong (Tel. +86-13131697361). Sie bedrängten ihn, zu „bestätigen“, dass es sich bei dem gezeigten Mann um Zhang handele – obwohl die Person nicht deutlich erkennbar war.
Zhang schilderte, dass er in der Vergangenheit Informationsmaterialien über Falun Dafa verteilt habe – was völlig legitim sei, da kein Gesetz das Praktizieren von Falun Dafa als Straftat einstufte. An jenem Tag jedoch sei er nicht in dem besagten Wohnkomplex gewesen. Deshalb verweigerte er auch beim Verhör, auf die Fragen zu antworten oder sich „schuldig“ zu bekennen.
Am Abend der Verhaftung am 14. Juli 2023 gegen 21:00 Uhr durchsuchten drei weitere Beamte der Polizeiwache Yanjiao, darunter Zhang Honggiu, die Wohnung des Praktizierenden. Zwar zeigte der Beamte der Familie kurz einen Ausweis und etwas, das ein Durchsuchungsbefehl sein sollte, allerdings konnten die Angehörigen des Praktizierenden sich die Dokumente nicht näher ansehen. Die Beamten durchsuchten alle Zimmer, beschlagnahmten jedoch keinerlei Gegenstände.
Erstem Anwalt wird Besuch bei Zhang verweigert
Etwa 24 Stunden lang wurde Zhang auf der Polizeiwache Yanjiao festgehalten, bevor er am 15. Juli 2023 gegen 16:00 Uhr in die Haftanstalt Sanhe gebracht wurde.
Am 19. Juli erfuhr seine Familie von Zhangs Strafhaft. Am 25. Juli teilte die Staatsanwaltschaft Sanhe den Angehörigen telefonisch mit, dass Zhang einen Anwalt treffen wolle. Unverzüglich engagierten die Angehörigen einen Anwalt, doch diesem wurde ein Besuch in der Haftanstalt am 26. Juli verweigert. Kurz darauf zog sich der Anwalt von dem Fall zurück, woraufhin die Familie einen neuen Anwalt suchte.
Zweiter Anwalt zur Geheimhaltung verpflichtet
Am 27. Juli stellte die Staatsanwaltschaft Sanhe einen förmlichen Haftbefehl gegen Zhang aus. Sein neuer Anwalt wollte ihn noch am selben Tag im Gefängnis besuchen, wurde jedoch abgewiesen. Daraufhin wandte sich der Jurist an die Staatsanwaltschaft, um sein Recht auf ein Treffen mit seinem Mandanten einzufordern. Schließlich willigte die Staatsanwaltschaft ein, dass der Anwalt Zhang am nächsten Tag besuchen könne.
Als der Anwalt sich am 28. Juli wie geplant mit Zhang traf, tauchten mehrere Beamte der Polizeiwache Yanjiao in der Haftanstalt auf. Sie forderten den Anwalt auf, eine Geheimhaltungsvereinbarung zu unterschreiben, wonach nichts aus dem Gespräch mit seinem Mandanten an die Öffentlichkeit geraten solle. Über den Zeitpunkt der Vereinbarung gibt es unterschiedliche Angaben. In einem Bericht hieß es, die Polizei habe den Anwalt vor einem Besuch bei Zhang zur Unterschrift unter die Vereinbarung gedrängt. Ein anderer Bericht hingegen besagt, dass die Polizei gewartet habe, bis er wieder aus der Haftanstalt kam. Aufgrund der Zensur durch das kommunistische Regime Chinas konnte der Sachverhalt noch nicht verifiziert werden.
Letztlich legte der Anwalt aus persönlichen Gründen das Mandat nieder. Am 27. September gab die Polizei Zhangs Fall an die Staatsanwaltschaft Sanhe weiter, die am 27. Oktober die Akten dem örtlichen Gericht vorlegte.
Dritter Anwalt stößt bei Besuch auf Schwierigkeiten
Nachdem der zweite Anwalt den Fall aufgegeben hatte, beauftragte Zhangs Familie einen dritten Verteidiger. Am 3. November suchte dieser Anwalt das Gericht Sanhe auf, um seine Mandatierung anzuzeigen. Außerdem buchte er online einen Besuchstermin bei Zhang um 15:30 Uhr.
Als der Verteidiger am 4. November in die Haftanstalt kam, äußerte der diensthabende Wärter, dass Zhang keinerlei Anwaltsbesuche erlaubt seien. Zur Begründung hieß es, dass bereits zwei Anwälte da gewesen wären – obwohl dies für den ersten Anwalt gar nicht zutraf.“ Der dritte Anwalt argumentierte, dass er den Fall gerade erst übernommen und seinen Mandanten noch nie gesehen habe. Außerdem habe er bereits bei der Buchung des Termins im Internetportal einen Nachweis erbracht, dass Zhangs Familie den ersten beiden Anwälten den Fall entzogen hatte.
Der diensthabende Wärter behauptete, der Nachweis entspreche nicht den Anforderungen der Haftanstalt. Dieser müsse vielmehr auch den Stempel der anderen beiden Anwälte tragen. Der dritte Anwalt hielt dem entgegen, dass jeder seinem Anwalt ohne dessen Zustimmung das Mandat entziehen könne.
Der Wärter gab nicht nach, sodass der Anwalt ihm vorschlug, direkt mit Zhangs Tochter zu sprechen, die vor der Haftanstalt wartete.
Zwar stimmte der Wärter dem zu, aber der Sicherheitsbeamte am Eingang weigerte sich, Zhangs Tochter einzulassen. Nur der Anwalt habe Zutritt, hieß es. Daraufhin lief Zhangs Anwalt wieder in die Haftanstalt, um mit dem diensthabenden Wärter zu sprechen. Dieser gab vor, es sei nicht seine Aufgabe, den diensthabenden Wärter zu rufen. Als der Anwalt wieder hineinging, verwies der diensthabende Wärter ihn wieder zum Sicherheitsbeamten.
Nach einigem Hin und Her erlaubte der Sicherheitsbeamte der Tochter schließlich, Zhang zu besuchen. Der diensthabende Wärter bat sie jedoch vorher darum, den zweiten Anwalt anzurufen, um weitere Informationen über den Fall zu erhalten. Erst danach wurde auch dem dritten Anwalt ein Treffen mit Zhang genehmigt.
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