Todesmeldung: 61-Jährige stirbt nach jahrelanger Haft und Schikanen

(Minghui.org) Am 25. Dezember 2022 starb eine 61-Jährige nach wiederholten Schikanen, die sie wegen ihres Glaubens an Falun Dafa erdulden musste. Mehrfach war sie festgenommen worden, zweimal sperrte man sie ins Zwangsarbeitslager und einmal ins Gefängnis.

Wang Huilan lebte in der Stadt Nanjing, Provinz Jiangsu. Früher litt sie unter einer Autoimmunerkrankung, dem Sjögren-Syndrom. Aufgrund der damit verbundenen Gelenkschmerzen konnte sie nicht mehr arbeiten und war auch im Alltag auf Hilfe angewiesen. Gerade als sie am Tiefpunkt ihres Lebens angekommen war und keine Hoffnung auf Besserung mehr hatte, lernte sie Falun Dafa kennen. Sie begann zu praktizieren und erholte sich wieder.

Nach Beginn der Verfolgung reiste Wang nach Peking, um sich für ihren Glauben einzusetzen. Sie geriet in Konflikt mit den Behörden, die sie auf eine schwarze Liste setzten. Seither war sie ständigen Schikanen ausgesetzt und wurde mehrfach inhaftiert. Durch die Verfolgung wurden auch ihre Eltern traumatisiert und starben nacheinander. Wangs Mann ließ sich unter dem Druck der Behörden scheiden – er wollte nicht in die Verfolgung verwickelt werden.

Folter im Arbeitslager

Im April 2007 wurde Wang ins Frauenzwangsarbeitslager Judong gebracht. Dort befahl der Wärter Sun Ping den Gefangenen, sie zu verprügeln und zu zwingen, stundenlang zu stehen oder zu hocken. Durch die Misshandlungen war Wang am ganzen Körper mit blauen Flecken übersät, Gesicht und Beine geschwollen, an Brust und Unterleib verletzt, sodass sie Blut im Stuhl hatte.

Am 23. April 2007 verabreichte der Arzt des Arbeitslagers namens Chen der Praktizierenden unbekannte Medikamente. Sie verfiel daraufhin in eine Art Delirium und bekam Atemprobleme. Die Gefangenen schlugen sie ungeachtet ihres Zustandes weiter und traten sie. Wegen der ständigen Schläge konnte Wang schließlich nicht mehr alleine gehen. Mund und Nase waren mit Verletzungen übersät.

Zu einer Gefängnisstrafe verurteilt

Im Frühsommer 2015 nahm die Polizei Wang erneut fest. Die Beamten ohrfeigten sie und legten ihr Handschellen und Fußfesseln an. Die Nacht über fesselte man sie an einen Verhörstuhl. Als sie am nächsten Tag auf dem Weg in die örtliche Haftanstalt „Falun Dafa ist gut“ rief, klebten die Polizisten ihr den Mund zu. Da sie die Untersuchung zur Hafttauglichkeit nicht bestand, nahm die Haftanstalt sie nicht auf. So wurde Wang wieder freigelassen.

Am 14. August 2015 nahm man sie zusammen mit vier anderen Praktizierenden fest. Bei ihnen handelte es sich um Ji Jianxia, Xiong Guizhen, Zhang Chaomei und Yue Jinlan. Die Polizei durchsuchte die Wohnungen der fünf Frauen und beschlagnahmte ihre Falun-Dafa-Bücher, Informationsmaterialien, Drucker und Computer. Drei Tage später wurde eine sechste Praktizierende namens Pan Hanyu in Gewahrsam genommen.

Die sechs Frauen kamen in Strafhaft. Am 9. September 2015 genehmigte die Staatsanwaltschaft des Bezirks Xuanwu ihre Festnahme. Kurze Zeit später wurden Wang und Yue wegen ihrer schlechten körperlichen Verfassung freigelassen. Die anderen vier Frauen blieben in der Haftanstalt Nanjing.

Am 31. Mai 2016 fand eine Anhörung der sechs Praktizierenden vor dem Bezirksgericht Xuanwu statt. Ihre Anwälte beantragten Freispruch.

Vor dem Gerichtsgebäude bewachten Hunderte bewaffnete sowie Zivilpolizisten das Objekt. Die Beamten hinderten lokale Falun-Dafa-Praktizierende an einer Teilnahme am Gerichtstermin, sodass sie ihre Unterstützung gegenüber den Angeklagten nicht bekunden konnten. Einige Praktizierende wurden schikaniert oder in ihrer Wohnung verhaftet; gegen ihren Willen wurden ihnen Fingerabdrücke und Blutproben abgenommen.

Sechs Monate später, am 7. Dezember 2016, verurteilte der Richter die sechs Frauen:

Ji zu vier Jahren Haft und 40.000 Yuan (etwa 5.500 Euro) Geldstrafe,Pan zu drei Jahren Haft und 30.000 Yuan (etwa 4.100 Euro) Geldstrafe,Xiong zu drei Jahren Haft und 30.000 Yuan Geldstrafe,Wang zu eineinhalb Jahren Haft und 10.000 Yuan (etwa 1.370 Euro) Geldstrafe undYue zu einem Jahr und drei Monaten Haft und 10.000 Yuan Geldstrafe.

Die Praktizierenden legten Berufung vor dem Mittleren Gericht Nanjing ein, das jedoch die ursprünglichen Urteile bestätigte. Die Anwälte der Praktizierenden wurden darüber nicht informiert.

Kurz darauf wurden Ji, Xiong, Zhang und Pan ins Frauengefängnis Nanjing gebracht. Wang und Yue, die zuvor freigelassen worden waren, kamen Ende Januar 2017, wenige Tage vor dem chinesischen Neujahrsfest wieder in Gewahrsam.

Wang trat aus Protest gegen die Verfolgung in Hungerstreik. Ihr Zustand war kritisch. Das Gefängnis informierte ihre Familie darüber, dass sie jederzeit sterben könnte. Trotzdem verweigerten die Beamten ihre vorzeitige Freilassung. Als Wang nach Ablauf ihrer Haftzeit entlassen wurde, befand sie sich in einer Art Delirium.

Tod nach jahrelanger Verfolgung

Wang wurde letztmalig Mitte März 2020 verhaftet, als sie in der Wohnung einer anderen Praktizierenden die Falun-Dafa-Bücher studierte. Fast zehn Tage wurde sie in einer Gehirnwäsche-Einrichtung eingesperrt. Erst als sie Fieber bekam, ließ man sie frei.

Am 10. Juli 2020 kam Li Jianhua, der Leiter des Büro 610 des Bezirks Xuanwu, zu Wang nach Hause, um die Praktizierende zu schikanieren. Danach tauchte Wang unter, um weiterer Verfolgung zu entgehen. Monatelang blieb sie ihrer Heimat fern.

Im Sommer 2021 wurde Wang harninkontinent und war nicht mehr in der Lage, sich allein zu versorgen. Seit November 2021 litt sie zusätzlich an Stuhlinkontinenz und geistiger Verwirrung. Ihr Bruder brachte sie in ein Pflegeheim. Mit der Zeit verlor Wang auch die Fähigkeit zu sprechen. Sie starb am 25. Dezember 2022.