Nach neun Jahren Haft: Frau aus Yunnan muss über 30.000 Euro an Rentenleistungen zurückzahlen

(Minghui.org) Zwei Tage, nachdem die 67-jährige Liang Yun aus der Stadt Qujing in der Provinz Yunnan ihre vierjährige Haftstrafe abgesessen hatte, erhielt sie am 5. Mai 2021 einen Anruf von ihrem früheren Arbeitsgeber. Der Anrufer forderte sie auf, zum Sozialversicherungsamt der Stadt Qujing zu gehen, um dort ein Dokument zu unterschreiben, mit dem ihre ausgesetzte Rente wieder in Kraft gesetzt werden sollte.

Liang hatte keine Ahnung, dass ihre Rente ausgesetzt worden war. Am nächsten Tag ging sie zum Sozialversicherungsamt. Direktor Yang Honggang zeigte ihr ein Dokument, aus dem hervorging, dass sie die Rentenleistungen, die ihr während ihrer letzten vierjährigen Haftstrafe (April 2017 bis 3. Mai 2021) und einer vorangegangenen fünfjährigen Haftstrafe (zwischen 2000 und 2005) gewährt wurden, zurückzahlen muss, bevor neue Rentenzahlungen gewährt werden könnten. Yang behauptete, dass sie nach einer neuen Richtlinie keinen Anspruch auf Rentenleistungen habe, solange sie im Gefängnis sitze.

Yang teilte Liang ferner mit, dass ihre Rente zwischen Juli 2019 und Mai 2021 bereits ausgesetzt worden sei. Die verbleibenden Rentenleistungen während ihrer beiden Haftzeiten, die die Sozialversicherungsanstalt zurückfordern wolle, beliefen sich somit auf 230.000 Yuan (etwa 31.370 Euro).

Yang drohte ihr, sie bei der Polizei anzuzeigen, wenn sie das Geld nicht innerhalb von zehn Tagen abliefere. Liangs Ehemann, der sie begleitete, war wie versteinert. Er zitterte und war nicht in der Lage, ein Wort zu sagen.

Liang wusste um den psychischen Druck, den ihre Familie infolge der Verfolgung ihres Glaubens erlitten hatte. Sie wollte nicht, dass ihre Angehörigen sich Sorgen machten, dass sie der Polizei gemeldet und erneut verhaftet werden könnte. Sie erklärte sich bereit, zunächst 90.000 Yuan (etwa 12.275 Euro) zurückzugeben. Yang war jedoch der Meinung, dass dies nicht genug sei, und ordnete an, dass sie mindestens die Hälfte des Rückforderungsbetrags zurückzahlen müsse.

Liangs Familie gelang es, sich 120.000 Yuan (etwa 16.367 Euro) zu leihen, um sie bei der Sozialversicherungsanstalt einzureichen. Yang verlangte dann von Liang die Unterzeichnung einer Vereinbarung, wonach der Restbetrag von ihren künftigen Rentenzahlungen abgezogen werden sollte. Nach mehreren Verhandlungsrunden erklärte sich Yang bereit, ihr jeden Monat 800 Yuan (etwa 109 Euro) zur Deckung ihrer Lebenshaltungskosten zu geben, während der verbleibende Teil ihrer Rente zur Begleichung der „Schulden“ verwendet werden sollte.

Yang fügte folgenden Satz hinzu: „Sollte die Rentnerin sterben, bevor sie die Schulden abbezahlt hat, muss der Restbetrag von der Beerdigungskostenbeihilfe und den Hinterbliebenenleistungen abgezogen werden.“ (In China wird der Familie des verstorbenen Rentners ein einmaliger Zuschuss zu den Beerdigungskosten und Hinterbliebenenleistungen gewährt). Liang musste die Vereinbarung unterschreiben.

Wieder zuhause angekommen, bedauerte Liang, dass sie einen Kompromiss mit den Behörden eingegangen war. Sie schrieb einen Brief an das Sozialversicherungsamt und erklärte, dass die Rente ihr persönliches Vermögen sei, das sie durch jahrzehntelange harte Arbeit erworben habe. Das Sozialversicherungsamt verwalte den Fonds nur für sie und es gebe keine Rechtsgrundlage, um ihn willkürlich auszusetzen. Sie fügte hinzu, dass ihr Recht auf Rente geschützt sei und dass es kein chinesisches Arbeitsgesetz gebe, das es dem Sozialversicherungsamt erlaube, die Rente eines Rentners wegen seiner Haftstrafe auszusetzen.

In ihrem Schreiben listete Liang auch die Gesetze und Vorschriften auf, gegen die die Sozialversicherungsanstalt verstoßen hatte. Ihre Argumente ähnelten denen, die in diesem Artikel aufgeführt sind.

Sie schrieb auch, dass sie früher von Kopf bis Fuß an vielen Beschwerden gelitten habe. Sie habe auch empfindlich auf Antibiotika reagiert und der Arzt habe sie nicht behandeln können. Sie habe es in der Regel vermieden, allein auf die Straße zu gehen, da sie befürchtete, jederzeit in Ohnmacht fallen zu können. Ihre Angehörigen hätten unter einem enormen Druck gelebt, weil sie sich ständig um sie kümmern mussten. Aber nur zwei Wochen nachdem sie 1999 mit Falun Dafa begonnen hatte, seien alle ihre Beschwerden verschwunden und sie habe ein neues Leben gewonnen. Ihre Dankbarkeit für die Praxis sei unbeschreiblich. Doch weil sie an ihrem Glauben festhalte, sei sie mehrfach verhaftet und zweimal zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden.

Es ist nicht klar, ob die Sozialversicherungsanstalt auf ihren Brief geantwortet hat.

Frühere Berichte:

Frau zweimal für insgesamt neun Jahre wegen ihres Glaubens inhaftiert

„Strenge Disziplin“ im Frauengefängnis Nr. 2 in Yunnan