49-Jährige zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt – Berufung eingelegt

(Minghui.org) Nach über einem Jahr Haft verurteilte ein Gericht eine 49-Jährige zu viereinhalb Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe von 8.000 Yuan (etwa 1.100 Euro). Es war die zweite Verurteilung innerhalb von vier Jahren aufgrund ihres Glaubens an Falun Dafa.

Zhao Yongxiu lebt in der Stadt Luzhou in der Provinz Sichuan. Sie war am 2. April 2021 zum Kreisgericht Heijiang gegangen, um dort an einem Prozess gegen vier Falun-Dafa-Praktizierenden teilzunehmen. Polizisten nahmen sie noch auf der Straße fest und brachten sie zur Polizeiwache. Bei einer Durchsuchung der Handtasche stellten die Beamten mehrere Informationsmaterialien über Falun Dafa sicher, die als Beweismittel dienen sollten. Zum Verhör fesselten die Polizisten die Praktizierende auf einen eisernen Stuhl. Die Benutzung der Toilette wurde ihr verweigert.

Nach ihrer Freilassung zeigte die Praktizierende wegen ihrer Festnahme und des Verhörs zwei Mitarbeiter der Staatssicherheit des Kreises Hejiang an: Wang Zhonghe und Ren Wei. Infolgedessen nahmen Polizisten die Praktizierende am 18. August 2021 in ihrer Wohnung erneut fest.

Später reichte die Polizei Zhaos Fall samt Beweisen weiter an die Staatsanwaltschaft des Kreises Hejiang. Dazu gehörten auch 26 Briefe, mit denen sie Beschwerden gegen die Polizei erstattet hatte. Sie wurden als „Werbematerialien für Falun Dafa“ aufgeführt. Da jede Seite des Briefes als einzelnes Beweisstück gewertet wurde, ergaben sich insgesamt 422 einzelne Beweise.

Zhaos Anwalt drängte die Staatsanwaltschaft, das Verfahren einzustellen. Diese erhob jedoch am 29. November 2021 Anklage. Am 15. August 2022 fand eine Anhörung vor dem Kreisgericht Hejiang statt. Zhaos Anwalt beantragte Freispruch. Am 2. Februar 2023 verhängte das Gericht gegen sie viereinhalb Jahre Haft sowie 8.000 Yuan Geldstrafe.

Die Praktizierende legte Berufung beim Mittleren Gericht Luzhou ein. Zur Begründung führte sie an, dass das Praktizieren von Falun Dafa zu keiner Zeit als Straftat eingestuft worden sei. Falsch sei auch, dass das kommunistische Regime Falun Dafa als „Sekte“ bezeichne und Praktizierende verfolge.

Zhao befindet sich noch immer in der Haftanstalt Luzhou. Als sie in ihrer Zelle die Falun-Dafa-Übungen praktizierte, wurde sie von anderen Häftlingen geschlagen und beschimpft. Die Wärter drohten ihr mit Geldstrafe.

Die Praktizierende war bereits am 4. Juni 2019 von Wang Zhonghe und Ren Wei verhaftet worden. Sie warfen ihr vor, Materialien über Falun Dafa in ihrer Heimatstadt Rongshan verteilt zu haben. Die Beamten durchsuchten Zhaos beiden Wohnungen in Luzhou und Rongshan. Später verurteilte das Kreisgericht Hejiang die Praktizierende zu einem Jahr Gefängnis.

Beteiligt an der Verfolgung:

Ren Wei, Beamter, Staatssicherheit des Kreises Hejiang: +86-13982484833Wang Zhonghe, Beamter, Staatssicherheit des Kreises Hejiang: +86-15183045667Shi Wei, Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft des Kreises Hejiang: +86-15298288808Ding Jian, Vorsitzender Richter am Kreisgerichts HejiangFeng Chunyan, Richter am Kreisgericht Hejiang

(Weitere Kontaktinformationen zu den Tätern sind im chinesischen Originalartikel aufgeführt)

Früherer Bericht:

Provinz Sichuan: 16 Falun-Dafa-Praktizierende weiter in Haft