Ehemalige Anwältin wegen ihres Glaubens vor Gericht

(Minghui.org) Eine 49-jährige, ehemalige Anwältin aus der Stadt Lanzhou in der Provinz Gansu, wird am 6. April 2023 vor dem Bezirksgericht Chengguan stehen, weil sie Falun Dafa praktiziert.

Am 7. Dezember 2011 war Jin Yijun verhaftet und zu eineinhalb Jahren Zwangsarbeit verurteilt worden. 2013 weigerte sich das Justizbüro der Stadt Lanzhou ihre rechtliche Anwaltslizenz zu verlängern, weshalb sie nicht mehr als Anwältin arbeiten kann.

Anfang 2021 begannen das Bezirks-Komitee für Politik und Recht Qilihe und das Büro 610 Jin zu schikanieren und befahlen ihr, Falun Dafa zu widerrufen. Sie hängten vor Jins Wohnung und in ihrer Nachbarschaft Plakate auf, die Falun Dafa verleumdeten. Auch brachten sie am Eingang ihres Wohngebäudes Kameras an und drohten Jin zu verhaften, falls sie den Widerruf nicht unterschreiben würde.

Weil Jin fest bei ihrem Glauben blieb, verhaftete die Polizei die Praktizierende am 24. September 2021 in ihrer Wohnung. Zuerst wurde sie in der Haftanstalt Qilihe eingesperrt und dann am 2. Oktober in die Haftanstalt Nr. 1 der Stadt Lanzhou gebracht. Seither befindet sie sich dort.

Die Polizisten gaben Jins Fall an die Bezirks-Staatsanwaltschaft Chengguan weiter mit der Anklage „Unterminierung der Staatsgewalt durch eine Sekte“. Diese Formulierung nach Paragraph 300 des chinesischen StGB wird von den Justizbehörden standardmäßig verwendet, um das Praktizieren von Falun Dafa als gesetzwidrig darzustellen. Ihre frühere Haft im Zwangsarbeitslager wurde als Beweis gegen sie verwendet, indem die Polizisten sie als „Wiederholungstäterin“ darstellten.

Die Bezirks-Staatsanwaltschaft Chengguan klagte Jin am 22. April 2022 an. Richter Jin Jiyong vom Bezirksgericht behandelte ihren Fall.

Vor kurzem informierte das Gericht ihre Familie, dass die Verhandlung am 6. April 2023 stattfinden wird.

Folter in der Haftanstalt Nr. 1 der Stadt Lanzhou

Weil Jin sich am 27. Dezember 2022 weigerte, beim Namensaufruf mitzumachen, begannen ihre Mitgefangenen aus Rache, sie zu schlagen. Als eine Wärterin kam, um nach dem Rechten zu sehen, ging sie, ohne ein Wort zu verlieren, wieder weg, als sie sah, dass es sich bei dem Opfer um eine Falun-Dafa-Praktizierende handelte.

Folterdarstellung: Die Hände hinter dem Rücken in Handschellen gelegt

Am 28. Dezember legten die Wärterinnen Jin die Hände hinter ihrem Rücken in Handschellen und ließen sie so 15 Tage gefesselt, wobei sie auch nicht schlafen durfte. Die Mitgefangenen bewachten sie abwechselnd. Sie durfte ihren Kopf nicht senken oder die Augen schließen, sonst packten die Mitgefangenen ihre Haare und traten auf sie ein. Jede Mitgefangene folterte Jin auf ihre eigene Weise, um sie am Einschlafen zu hindern.

Während dieser 15 Tage durfte Jin sich nicht die Zähne putzen und erhielt kein Wasser zu trinken. Vor lauter Durst versuchte sie, das Wasser für die Toilettenspülung zu trinken, doch die Mitgefangenen ließen sie nicht. Sie durfte auch nicht duschen oder die Kleidung wechseln, trotzdem beschimpfte man sie, dass sie schlecht roch.

Kontaktinformationen zu den Verantwortlichen:

Li Kui, Direktor der Haftanstalt Nr. 1 der Stadt Lanzhou: +86-13399311430Luo Tao, Parteisekretär und Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft des Bezirks ChengguanJin Jiyong: Richter des Bezirksgerichts Chengguan: +86-931-8522810

(Kontaktinformationen weiterer Verantwortlicher finden sich im chinesischen Originalbericht)

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