Staatsanwaltschaft verstößt gegen Sorgfaltspflicht – Praktizierender wehrt sich gegen mangelhafte und gefälschte Beweise
(Minghui.org) Vor kurzem stand ein Mann vor Gericht. Ihm wurde vorgeworfen, Informationsmaterialien über Falun Dafa verteilt zu haben. Sowohl der Angeklagte als auch sein Anwalt wiesen die Anschuldigungen zurück und widerlegten die vorgelegten Beweise.
Wang Lin lebt in der Stadt Jinzhou in der Provinz Liaoning. Er wurde am 22. März 2023 von Agenten der Staatssicherheit in der High-Tech-Industrieentwicklungszone Jinzhou festgenommen. Am 8. Mai erhob die Staatsanwaltschaft Linghai Anklage gegen ihn. Am 5. Juni stand Wang vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft und das Gericht Linghai sind für die Bearbeitung von Fällen, die Falun-Dafa-Praktizierende betreffen, in der Region zuständig.
Die Anhörung begann mit einer Verspätung von fast eineinhalb Stunden. Einen Grund dafür gab der Vorsitzende Richter Huang Yanchun nicht an, obwohl dies im chinesischen Prozessrecht vorgeschrieben ist.
Schwager nicht als Beistand zugelassen
Am 31. Mai wollte Wangs Schwager seine Zulassung als Familienbeistand bei Gericht einreichen. Der Richter Huang richtete ihm telefonisch aus, er solle den Antrag einfach zu Beginn der Verhandlung einreichen.
Als der Schwager den Antrag am 5. Juni vor der Anhörung vorlegte, sah sich der Richter diesen kurz an. Dann lehnte er ihn ab mit der Begründung, dass der Schwager nicht direkt mit Wang verwandt sei.
Das Gesetz hingegen sieht vor, dass sich ein Angeklagter sogar von Freunden vor Gericht vertreten lassen kann.
Fälschung der Beweise offengelegt
Im Rahmen der Anhörung brachte Wang Argumente ein, wonach die Beweise von der Polizei gefälscht worden waren. Er beschuldigte auch die Staatsanwaltschaft Linghai, die vorgelegten Beweise nicht überprüft zu haben, wie das Gesetz es vorschreibt.
Bei dem ersten Beweisstück handelte es sich um Videoaufnahmen des Sicherheitsteams der Yulan Villa vom 20. März, die in einem Wohnkomplex in der Stadt Jinzhou, gemacht worden waren. Darauf war ein Mann zu sehen, der in der Nähe der Villa in einem Auto fuhr. Die Polizei sah dies als Beweis, dass Wang in dem Wohnkomplex Informationsmaterialien über Falun Dafa verteilt habe. Marke und Modell des Autos stimmten mit dem von Wang überein und auch der Mann auf dem Video sehe ihm sehr ähnlich, so die Polizei. Zwei Tage später nahmen mehr als zehn Beamte Wang fest, als er das Bürogebäude nach seiner Arbeit verließ. Anschließend durchsuchten sie seine Wohnung, ohne dass Zeugen zugegen waren.
Wang stellte sich auf den Standpunkt, dass nicht erwiesen sei, dass er der Mann aus dem Video war. Das Video zeige auch nicht, dass der Mann irgendwelche Materialien verteilte.
Das zweite Beweisstück war ein Überwachungsvideo, das Hao, ein Bewohner der Yulan Villa, übermittelt hatte. Darauf war ein Mann mit einer Tasche zu sehen, der vor Haos Wohnung war. Die Polizei behauptete, dies sei der Beweis, dass Wang Materialien über Falun Dafa an dem Türgriff von Haos Wohnung angebracht hätte. Wang entgegnete, dass auf dem Video nicht zu sehen sei, dass der Mann irgendetwas aus der Tasche genommen oder in die Tasche gesteckt hätte. Außerdem sei der Mann auf dem Video nicht klar identifizierbar.
Das dritte Beweisstück war ein Foto von Wang. Es zeigte ihn an der Tür einer Wohnung in der Villa. Wang erklärte, die Polizei habe ihn einen Tag nach der Festnahme zu dieser Wohnung gebracht. Dort hätten die Beamten eine Tasche an die Türklinke gehängt und Wang damit fotografiert. Weder wurde die Aufnahme in dem Haus gemacht, wo sich Haos Wohnung befindet, noch wisse Wang, was in der Tasche war, erklärte er weiter.
Als vierten Beweis diente der Polizei das Anhörungsprotokoll. Dieses hatte auch der Staatsanwaltschaft Linghai vorgelegen – Wang hingegen war das Dokument unbekannt. Die Polizei habe ihm einige Schriftstücke gezeigt, erklärte er, allerdings war dort der Inhalt der Vernehmung wiedergegeben. Das Beweisstück hingegen enthielt Informationen, die Wang belasteten. Er vermutet, dass die Polizei ein völlig anderes Schriftstück als Beweis eingereicht hatte, das er nicht gelesen hatte.
Als der Staatsanwalt Li Feng den Praktizierenden in der örtlichen Haftanstalt aufsuchte, bat Wang darum, dass die Staatsanwaltschaft die Beweise vor einer Anklage prüft, so wie das Gesetz es vorschreibt. Er schilderte auch, wie die Polizei Beweise gefälscht hatte, um ihn zu belasten. Li ignorierte jedoch Wangs Worte und ging nach wenigen Minuten. Der Staatsanwalt sei sehr unhöflich zu ihm gewesen, sagte Wang.
Verteidiger fordert Freispruch
Wangs Anwalt unterstrich die Aussage seines Mandanten zu den Beweisvideos. Er wies auch darauf hin, dass der Zeuge Hao nicht als Zeuge zur Verfügung stünde. Zudem gebe es keine unabhängigen forensischen Gutachten hinsichtlich der Überwachungsvideos vor Haos Wohnung und den Videoaufnahmen des Sicherheitsteams, wie sie vom Gesetz gefordert werden.
Der Verteidiger wies weiter darauf hin, dass ihm etwas Ungewöhnliches an dem Fall aufgefallen sei: Die Polizei reichte am 8. Mai den Fall an die Staatsanwaltschaft weiter. Noch am selben Tag erhob diese die Anklage und leitete die Akten nur Stunden später an das Gericht weiter.
Nach dem Gesetz habe jedoch in jeder Phase der Strafverfolgung eine gründliche Überprüfung der Sachlage zu erfolgen, argumentierte der Anwalt. Insoweit könne man davon ausgehen, dass die Staatsanwaltschaft der ihr obliegenden Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen sei.
Der Staatsanwalt Li Feng beschuldigte Wang „mittels einer Sekte die Strafverfolgung zu untergraben“ – ein üblicher Vorwand, mit dem Falun-Dafa-Praktizierende strafrechtlich verfolgt werden. Wangs Anwalt entgegnete, dass der Volkskongress Chinas als gesetzgebendes Organ zu keiner Zeit das Praktizieren von Falun Dafa als Straftatbestand eingestuft habe. Wang habe weder die Strafverfolgung untergraben noch einer Person oder der Gesellschaft Schaden zugefügt. Vielmehr sei es so, dass er sein Leben nach den Dafa-Prinzipien Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht ausrichte, um ein guter Mensch zu sein. Die Anschuldigungen würden jeglicher rechtlichen Grundlage entbehren. Daher beantragte der Verteidiger Freispruch für seinen Mandanten.
Wangs Schlussplädoyer
Am Ende der Sitzung fragte Richter Huang den Praktizierenden, ob er noch etwas zu sagen habe. Daraufhin erklärte Wang, dass er dank Falun Dafa ein viel besserer Mensch geworden sei und viele schlechte Angewohnheiten aufgegeben hatte.
Wang erinnerte den Richter daran, dass das kommunistische Regime vor der Verfolgung Falun Dafa ausdrücklich befürwortet habe. Der damalige Vorsitzende des Ständigen Ausschusses des Nationalen Volkskongresses, Qiao Shi, sei nach Untersuchungen im Jahr 1998 zu dem Ergebnis gekommen, dass Falun Dafa der ganzen Gesellschaft zugutekomme, indem es das körperliche und geistige Wohlbefinden der Menschen verbessere.
Am Ende fragte Wang den Richter: „Falun Gong lehrt seine Schüler, den Prinzipien Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht zu folgen, um gute Menschen zu sein. Ist es nicht besser, wenn wir mehr gute Menschen in der Gesellschaft haben?“
Der Richter erklärte daraufhin, dass er später ein Urteil fällen würde. Er beendete die Sitzung gegen 11:30 Uhr. Ein Urteil ist bislang nicht bekannt.
Beteiligt an der Verfolgung
Wang Lijun, Leiter der Staatssicherheit der High-Tech-IndustrieentwicklungszoneLi Feng, Staatsanwalt: +86-13314160001, +86-416-8107161Huang Yanchun, Richter: +86-18941603418
Früherer Bericht:
Fünf Bewohner aus Jinzhou wegen ihres Glaubens festgenommen
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