Trotz Krebsdiagnose verweigert Frauengefängnis der Provinz Hebei 73-Jähriger Haftverschonung und jegliche Besuche der Familie
(Minghui.org) Am 18. April 2023 wurde eine 73-Jährige in das Frauengefängnis der Provinz Hebei eingewiesen. Seither werden ihr jegliche Familienbesuche verweigert, nur weil sie Falun Dafa praktiziert.
Han Liping lebt in der Stadt Chengde, Provinz Hebei. Kurz vor ihrer Verlegung in das Gefängnis wurde bei ihr Lungenkrebs im Endstadium diagnostiziert. Trotzdem verweigert das Gefängnis eine Haftverschonung.
Han war am 22. Juli 2022 zu Hause festgenommen und am 19. Januar 2023 zu fünf Jahren Haft und 5.000 Yuan (etwa 620 Euro) Geldstrafe verurteilt worden. Ihre Berufung wies das Gericht am 18. April zurück. Noch am selben Tag erfolgte ihre Verlegung in die Abteilung 14 des Frauengefängnisses der Provinz Hebei.
Bereits während ihres Aufenthalts in der Haftanstalt Chengde litt Han unter Hustenanfällen und Bluthochdruck. Eines Nachts verlor sie sogar das Bewusstsein. Am nächsten Morgen brachten die Wärter Han in ein Krankenhaus, wo sie eine Woche behandelt wurde.
Trotz ihres Zustands erfolgte später eine Aufnahme im Gefängnis. Am 11. Mai rief ein Wärter bei Hans Familie an und teilte mit, dass bei der Praktizierenden Lungenkrebs im Endstadium diagnostiziert worden sei. Ihre Angehörigen riefen bei den zuständigen Behörden an und forderten eine Haftverschonung. Ihnen wurde mitgeteilt, dass die Voraussetzungen dafür zwar gegeben seien, aber das Gefängnis eine Freilassung verweigere. Auch Besuchsanträge wurden zurückgewiesen.
Am 21. Mai wurde Han in die 17. Abteilung des Gefängnisses verlegt. Die Wärter brachten sie ins Krankenhaus zu einer Untersuchung. Im Anschluss teilten sie der Familie mit, dass die Diagnose sich nur noch auf eine Lungenentzündung beschränke. Das Krankenhaus hätte eine Behandlung der Entzündung für zwei Wochen und eine weitere Computertomographie im Anschluss empfohlen. Laut einer früheren Untersuchung in der Haftanstalt hatte sich hingegen bei Han ein Tumor an der Lungenwurzel gebildet. Die Wärter schilderten, dass – sollte die nächste CT-Untersuchung nach der zweiwöchigen Behandlung keine Besserung zeigen – eine Punktion der Lunge nebst Gewebeuntersuchung in Betracht komme.
Am 25. Juni riefen die Wärter erneut bei der Familie an. Die neueste CT-Untersuchung habe gezeigt, dass trotz medikamentöser Behandlung noch immer ein Schatten auf der Lunge erkennbar sei. Am nächsten Tag sollten die Angehörigen im Gefängnis eine Einverständniserklärung unterschreiben, mit der sie eine Punktion der Lunge bewilligen. Anhand der Untersuchung sollte überprüft werden, ob eine Krebserkrankung vorliegt oder nicht.
In der Nacht erhielten die Angehörigen dann einen weiteren Anruf vom Gefängnis. Sie müssten am nächsten Tag doch nicht vorbeikommen, hieß es. Dem zuständigen Gefängnisarzt sei etwas dazwischengekommen. Er habe keine Zeit, sich mit der Familie zu treffen, um die Einverständniserklärung auszufüllen und die aktuelle Lage zu besprechen.
Als das Telefon am nächsten Morgen, dem 26. Juni, erneut klingelte, teilte ein Wärter den Angehörigen mit, dass in der Nacht eine erneute CT-Untersuchung durchgeführt worden sei. Noch immer sei der Schatten auf der Lunge erkennbar. Abermals hoben die Wärter die Notwendigkeit einer Gewebeuntersuchung hervor. Hans Familie jedoch beharrte auf einen Besuchstermin. Dies wurde jedoch abgelehnt, mit der Begründung, dass Han noch immer an Falun Dafa festhalte. Dieses Mal verlangte das Gefängnis keine Zustimmung zur Biopsie.
Seit ihrer Festnahme durfte die Angehörigen Han nur einmal sehen. Damals befand sie sich noch in der Haftanstalt. Ob das Gefängnis die Biopsie ohne das Einverständnis der Familie veranlasst hat, ist nicht bekannt. Besonders die Tochter von Han ist darüber erschüttert, dass ihre Mutter trotz Krebsdiagnose weiter inhaftiert bleibt.
Frühere Berichte:
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Drei Frauen zu Haftstrafen verurteilt - eine leidet an Lungenkrebs im Spätstadium
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