Zu vier Jahren Haft verurteilt, weil sie Freunden über Falun Dafa geschrieben hatte

(Minghui.org) Eine 58-jährige Einwohnerin der Stadt Dongying in der Provinz Shandong wurde am 28. Juni 2023 zu vier Jahren Haft und einer Geldstrafe von 5.000 Yuan (etwa 625 Euro) verurteilt, weil sie Briefe an ihre Freunde in ihrer Heimatstadt Yucheng in derselben Provinz geschickt hatte.

Wang Ying beschrieb in den Briefen, wie sie durch Falun Dafa gesund geworden war. Sie hatte alle möglichen Beschwerden wie starke Hautschuppen, Augendegeneration, rheumatoide Arthritis, Kopfschmerzen, Verdauungsprobleme und niedrigen Blutdruck. Alle Symptome verschwanden nur zwei Monate, nachdem sie 1996 begonnen hatte, Falun Dafa zu praktizieren.

Aufgrund ihrer positiven Erfahrungen mit Falun Dafa hat sie nie in ihrem Glauben geschwankt, seit die Kommunistische Partei Chinas (KPCh) im Juli 1999 eine landesweite Kampagne gegen die Praxis startete. Sie nutzte auch jede sich bietende Gelegenheit, um die Lügen der KPCh über Falun Dafa zu entlarven. So ermahnte sie auch ihre Freunde, nicht der verleumderischen Propaganda der KPCh zum Opfer zu fallen.

Die Staatssicherheit der Stadt Yucheng verhaftete Wang am 27. September 2022 und reichte ihren Fall am 21. Oktober 2022 bei der Staatsanwaltschaft der Stadt Yucheng ein. Seit ihrer Verhaftung wird sie in der Haftanstalt der Stadt Dezhou festgehalten.

Das Gericht der Stadt Yucheng hatte ursprünglich eine virtuelle Anhörung für den 15. März 2023 angesetzt. Daran sollten Wang aus der Haftanstalt und die Gerichtsmitarbeiter aus dem Innenhof der Polizeistation der Stadt Yucheng (von dem sie behaupteten, dass er ein mit der Polizei geteilter Raum sei) teilnehmen. Wang und ihr Anwalt widersprachen und bestanden auf einer offenen, persönlichen Anhörung. Das Gericht gab nach und sie erschien am 30. Mai 2023 vor dem Gericht der Stadt Yucheng.

Beweismittel der Staatsanwaltschaft unzulässig

Die Staatsanwälte Liu Huirong und Qi Zhicheng beschuldigten Wang, eine Sektenorganisation benutzt zu haben, um die Strafverfolgung zu untergraben. Ihr Anwalt argumentierte, dass Chinas gesetzgebendes Organ, der Volkskongress, niemals ein Gesetz erlassen habe, um Falun Dafa zu kriminalisieren oder als Sekte zu bezeichnen.

Die Staatsanwaltschaft bestand darauf, dass die vorgelegten Beweise ausreichen würden, um zu beweisen, dass Wang die Strafverfolgung untergraben habe. Ihr Anwalt argumentierte, dass keines der Beweise zulässig sei, da sie gegen Artikel 47 der Strafprozessordnung verstoßen würden. Dort heißt es, dass zulässige Beweise vor Gericht vorgelegt, von beiden Seiten des Verfahrens (dem Kläger und dem Angeklagten und ihren jeweiligen Anwälten) ins Kreuzverhör genommen und von einer dritten, unabhängigen forensischen Stelle beglaubigt werden müssen.

Ein Überwachungsvideo

Die Polizei behauptete, dass Wang auf einem Überwachungsvideo zu sehen sei, wie sie ihre Briefe in einem bestimmten Postamt abgebe. Die Staatsanwaltschaft benutzte das Video als Beweis gegen sie, ohne den Clip vor Gericht abzuspielen.

Ihr Anwalt beantragte vor der Anhörung bei Richter Han Mengmeng, das Video von einer unabhängigen dritten Partei forensisch untersuchen und verifizieren zu lassen, aber Han lehnte das ab.

Der Anwalt sagte bei der Anhörung, dass ohne den Videoclip oder dessen Beglaubigung abzuwarten bleibe, ob die Frau in dem Video tatsächlich seine Mandantin sei. Und selbst wenn dies der Fall sei, sei es noch fraglich, ob die Anzahl der in dem Video aufgegebenen Briefe mit der in der Anklageschrift angegebenen übereinstimme.

Ein Artikel von Minghui.org

Die Staatsanwälte verbrachten viel Zeit damit, zu „beweisen“, dass Wang tatsächlich Briefe an ihre Freunde verschickt hatte. Ein Beweisstück, das sie zitierten, war ein Artikel, der auf Minghui.org veröffentlicht wurde und in dem stand: „Wang Yings Heimatstadt ist in Yucheng. Aus ihrer Freundlichkeit und Sorge um die Bewohner ihrer Stadt schickte sie Briefe über Falun Dafa an ihre Freunde in Yucheng.“

Der Anwalt wies darauf hin, dass alles, was seine Mandantin in ihren Briefen beschrieb, den Tatsachen entsprach, von der Art und Weise, wie sie vom Praktizieren von Falun Dafa profitiert hatte, bis hin zu den Lügen des kommunistischen Regimes, um damit Falun Dafa zu verleumden. Er forderte die Staatsanwälte auf, die Briefe laut vorzulesen, um zu sehen, ob sie irgendetwas enthielten, das die „Strafverfolgung untergräbt“. Doch die Staatsanwälte weigerten sich, die Briefe vor Gericht zu verlesen.

Wangs Freunde und ihr jüngerer Bruder

Die Staatsanwaltschaft listete Wangs Freunde, an die sie Briefe geschrieben hatte, sowie ihren jüngeren Bruder als Zeugen der Anklage auf. Keiner der Zeugen war anwesend, um ihre Zeugenaussagen zu verlesen, geschweige denn für ein Kreuzverhör zur Verfügung zu stehen. Der Anwalt sagte, es sei unklar, ob die Freunde und der Bruder überhaupt gewusst hätten, dass sie als Zeugen aufgeführt worden waren.

Gegenstände, die aus Wangs Wohnung beschlagnahmt wurden

Die Staatsanwaltschaft legte auch die Gegenstände, die während Wangs Verhaftung in ihrer Wohnung beschlagnahmt wurden, als Beweismittel gegen sie vor. Wang sagte [als Zeuge] gegen die Polizei aus. Die Polizisten waren in ihre Wohnung eingebrochen, hatten keine Uniformen getragen, keine Ausweise vorgezeigt und waren nicht in einem Polizeifahrzeug vorgefahren, so wie es das Gesetz vorschreibt. Die Polizei hatte auch nicht verlangt, die Liste der beschlagnahmten Gegenstände zu unterschreiben, wie es das Gesetz vorschreibt.

Ihr Anwalt fügte hinzu, dass die beschlagnahmten Gegenstände nie von einer unabhängigen, dritten forensischen Stelle untersucht wurden. Die Behauptung der Polizei, dass diese Gegenstände ein Beweis dafür seien, dass Wang die Strafverfolgung untergraben habe, habe also keinen Bestand. Tatsächlich seien alle Falun-Dafa-Bücher und Informationsmaterialien, die in ihrer Wohnung beschlagnahmt wurden, ihr rechtmäßiges Eigentum.

Eine frühere Zwangsarbeitsstrafe

Im Juli 2009 hatte ein Gericht Wang zu einem Jahr und neun Monaten Zwangsarbeit verurteilt, weil sie an ihrem Glauben an Falun Dafa festhielt. Die Staatsanwaltschaft führte die Zwangsarbeitsstrafe als Beweis dafür an, dass sie eine Wiederholungstäterin sei und dieses Mal mit einer höheren Strafe rechnen müsse.

Ihr Anwalt betonte, dass Wang niemals wegen der Ausübung ihres verfassungsmäßigen Rechts auf Glaubensfreiheit hätte strafrechtlich verfolgt werden dürfen. Die frühere Zwangsarbeitsstrafe sei daher verfassungswidrig gewesen. Darüberhinaus sei das System der Zwangsarbeitslager in China seit 2013 abgeschafft.

Als Wang zu ihrer eigenen Verteidigung aussagte, forderte sie Freispruch. Richter Han verurteilte sie am 28. Juni dennoch, woraufhin sie Berufung einlegte.

Sohn erneut verhaftet, weil er sie unterstützt hat

Wangs Sohn Li Long, der nicht Falun Gong praktiziert, wurde am 30. Mai 2023 verhaftet, als er versuchte, an ihrer Verhandlung teilzunehmen. Es ist nicht bekannt, ob er zum Zeitpunkt der Anhörung auf freiem Fuß war.

Es ist auch nicht das erste Mal, dass Wangs Sohn ins Visier genommen wurde, weil er seine Mutter unterstützt hat. Die Polizei hatte Wang vor ihrer letzten Verhaftung am 15. Juli 2021 verdächtigt, zwei Monate zuvor ein Banner zu Falun Dafa aufgehängt zu haben. Damals wurde auch Li festgenommen. Obwohl Mutter und Sohn bald darauf freikamen, verhaftete die Polizei Li am 27. August und am 6. November 2021 nochmals. Während sie ihn schlugen und ihn zwangen, sich nach seiner Festnahme im November 2021 einer umfassenden körperlichen Untersuchung zu unterziehen, ging sein Handy kaputt.

Frühere Berichte:

Grandmother Faces Prosecution for Mailing a Letter to a Friend about Falun Gong

30-Jähriger widersetzt sich den Schikanen der Polizei – und wird von Dafa gesegnet

Mother Arrested for Displaying a Banner, Son Detained for Supporting Her