Pekinger Ehepaar zu eineinhalb Jahren Haft und Geldstrafe verurteilt

(Minghui.org) Am 24. Mai 2023 wurde ein Falun Dafa praktizierendes Ehepaar zu eineinhalb Jahren Haft und einer Geldstrafe von 4.000 Yuan (etwa 500 Euro) verurteilt, obwohl die chinesische Verfassung Glaubensfreiheit gewährleistet.

Tang Pingshun lebt mit seiner Frau Ma Xiuyun, beide über 60 Jahre alt, im Pekinger Bezirk Chaoyang. Sie wurden am 9. Juni 2022 zu Hause verhaftet, weil sie Falun Dafa praktizieren. Die Polizei beschlagnahmte Computer, Drucker, Falun-Dafa-Bücher sowie alte Kalender mit Informationen über Falun Dafa.

Nach der Festnahme weigerte sich die örtliche Haftanstalt mit Verweis auf die aktuelle Corona-Lage, das Ehepaar aufzunehmen, sodass die beiden auf Kaution freigelassen wurden. Am 6. Oktober 2022 wurden sie von Polizisten schikaniert. Es hieß, sie dürften nicht auf die Straße gehen und mit anderen über Falun Dafa sprechen. Kurze Zeit später stellte das Paar fest, dass zwei Personen vor ihrem Wohnhaus postiert wurden, um sie zu überwachen.

Am 12. Oktober wurde das Paar im Rahmen einer Razzia von über 20 Beamten festgenommen und in die örtliche Haftanstalt gebracht. Noch am selben Tag wurde die Verhaftung genehmigt.

Die Tochter des Paares, die sich zu dieser Zeit im Ausland aufhielt, rief am 17. Oktober bei der Polizeiwache Taiyanggong an und wollte wissen, warum ihre Eltern verhaftet worden waren. Die Beamten gab vor, dass dies der „Aufrechterhaltung der Stabilität“ im Rahmen des 20. Parteitags der Kommunistischen Partei diene, der vom 16. bis 20. Oktober stattfand.

Aber auch nach dem Parteitag blieb das Paar in Gewahrsam. Am 8. Dezember 2022 wurde ihr Fall bei der Staatsanwaltschaft des Bezirks Chaoyang vorgelegt, wobei sich die Ermittler auf die frühere Festnahme vom 9. Juni 2022 beriefen. Am 6. Januar 2023 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage und leitete die Akten an das Bezirksgericht Chaoyang weiter.

Am 15. März 2023 fand eine Anhörung vor dem Gericht Wenyuhe im Bezirk Changyang statt. Die beiden Verteidiger des Paares wiesen die Anschuldigungen zurück und forderten Freispruch. Die beiden Praktizierenden sagten auch selbst zu ihrer Verteidigung aus. Ma erwähnte, dass sie mit ihrem Mann weder wie vorgeworfen die Strafverfolgung untergraben noch der Gesellschaft irgendwelchen Schaden zugefügt habe, indem sie Falun Dafa praktizieren. Vielmehr seien die beiden bemüht, bessere und rücksichtsvollere Menschen zu sein und die Dafa-Prinzipien Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht zu befolgen. Dies käme auch der Gesellschaft zugute. Der Staatsanwaltschaft ging auf die Argumente nicht ein und hielt an den erhobenen Vorwürfen fest.

Richter und Staatsanwalt setzten das Paar unter Druck, um weitere Informationen zu bekommen. Sie wollten wissen, von wem sie die Falun-Dafa-Bücher hatten und ob sie diese selbst gedruckt hätten. Die beiden weigerten sich zu antworten.

Am 24. Mai verurteilte das Gericht das Paar zu eineinhalb Jahren Haft und 4.000 Yuan Geldstrafe.

Schon früher waren Tang und Ma wiederholt ins Visier der Ermittler geraten, weil sie das Praktizieren von Falun Dafa nicht aufgeben wollten. Ma wurde dreimal zu Zwangsarbeit verpflichtet und befand sich insgesamt 6,5 Jahre in Haft.

Zwei Festnahmen im Jahr 2000

Als Ma im August 2000 auf dem Platz des Himmlischen Friedens ihr Recht einforderte, Falun Dafa praktizieren zu dürfen, wurde sie verhaftet und sieben Tage in der Haftanstalt Chaoyang festgehalten. Als sie am 1. Oktober 2000 erneut den Platz des Himmlischen Friedens aufsuchte, nahmen Beamte sie erneut in Gewahrsam. Diesmal blieb sie fünf Tage in derselben Haftanstalt.

Erste Zwangsarbeitsstrafe

Im März 2001 wurde Ma zu einer Anhörung auf die Polizeiwache Taiyanggong vorgeladen. Als sie dort ankam, nahmen die Beamten sie fest. Sie wurde direkt in die Haftanstalt Chaoyang gebracht, wo sie 28 Tage festgehalten wurde. Zur Begründung verwies die Polizei auf die bevorstehenden zwei Sitzungen (den Nationalen Volkskongress sowie die Politische Konsultationskonferenz des chinesischen Volkes). Mit der Verhaftung sollte Ma daran gehindert werden, in diesen sensiblen Tagen mit anderen über Falun Dafa zu informieren.

Im Mai 2001 klopften zwei Frauen an Mas Tür. Sie gaben vor, die Erdgasleitungen zu prüfen. Als sie öffnete, stürmten plötzlich vier Männer herein. Sie packten Ma und brachten sie in ein Haus in eine ländliche Gegend im Bezirk Huairou. Während ihrer zehntägigen Haft trat Ma aus Protest gegen die Verfolgung in einen Hungerstreik.

Tage nach ihrer Freilassung wurde sie erneut festgenommen und in eine als Rechtserziehungsanstalt getarnte Gehirnwäsche-Einrichtung gebracht. Auch viele andere Praktizierende aus Peking waren zu dieser Zeit dort inhaftiert.

Als Ma am 1. Oktober 2001 erneut zum Platz des Himmlischen Friedens ging, folgte ihr ein Zivilbeamter. Er nahm sie fest und fuhr mit ihr zur örtlichen Polizeiwache. Später brachte man die Praktizierende zur Polizeiwache Tuanjiehu, wo sie von einem Polizisten mehrfach geohrfeigt wurde.

In der Folgezeit kamen Beamte der Polizeiwache Taiyanggong dazu und sperrten Ma in einen feuchten Keller im Bezirk Chaoyang. Li Renshun, ein Agent des Büro 610, und ein Polizist bewachten sie rund um die Uhr. Da beide Männer erkältet waren und Fieber hatten, konnten sie die Überwachung nach zwei Wochen nicht mehr gewährleisten. Sie brachten Ma in ein Altersheim, wo sie mehr als einen halben Monat ausharren musste. Dann erfolgte ihre Verlegung in die Haftanstalt Chaoyang. Einen Monat später sperrten die Behörden Ma für eineinhalb Jahre in ein Zwangsarbeitslager.

Da Ma dort nicht mit den Wärtern kooperierte, hängten diese die Praktizierende sieben Tage lang an den Handgelenken auf und prügelten auf sie ein. Sie gaben ihr weder Nahrung noch Wasser. Auch der Gang zur Toilette wurde Ma verweigert, sodass sie ihre Kleidung beschmutzen musste. Nach acht Tagen Folter zogen die Wärter sie im Beisein mehrerer Personen aus und zerrten sie in die Waschküche.

Zweite Zwangsarbeitsstrafe

Am 30. März 2005 wurde Ma abermals zu Hause festgenommen und direkt in die Haftanstalt Chaoyang gebracht, bevor sie zu zweieinhalb Jahren Zwangsarbeit verpflichtet wurde. Als sie im Frauenzwangsarbeitslager Peking bei den Falun-Dafa-Übungen erwischt wurde, musste sie am Folgetag von 5:30 Uhr bis 2:00 Uhr nachts auf einem hohen Stuhl sitzen, was mit großen Strapazen verbunden war. Drei Monate lang bekam sie nur spärliche Kost. Sie durfte sich weder duschen noch umkleiden. Auch Familienkontakte wurden verboten. Im Anschluss sperrten die Wärter Ma in das dritte Team, wo sie unbezahlte Arbeit verrichten musste. Sie war für das Ausmisten der Kühe, die Zubereitung von Schweinefutter und das Bewässern von Pflanzen zuständig.

Dritte Zwangsarbeitsstrafe

Am 23. Mai 2008, während der Olympischen Spiele, wurde Ma erneut festgenommen und ihre Wohnung durchsucht. Am 19. Juni verhängten die Behörden zweieinhalb Jahre Zwangsarbeit gegen die Praktizierende. Ein Arbeitslager in Peking vermittelte sie an das Frauenzwangsarbeitslager der Provinz Hubei, wo sie unentgeltlich arbeiten musste. Da Ma an ihrem Glauben an Falun Dafa festhielt, musste sie zur Strafe stundenlang in der prallen Sonne stehen.

Überwachung rund um die Uhr

Im Jahr 2017 wurde Mas Mann für 30 Tage in einer Pekinger Haftanstalt festgehalten, weil er Informationsmaterialien über Falun Dafa verteilt hatte. Dem folgte ein Aufenthalt in einer Gehirnwäsche-Einrichtung. Auch nach seiner Freilassung wurde das Paar streng überwacht, insbesondere wenn sensible Tage bevorstanden.

Am 8. Mai 2017 bemerkte das Paar zwei über 20-jährige Männer, die vor ihrem Haus warteten. Sobald die Praktizierenden das Haus verließen, folgten ihnen die Männer. Auch die Mitarbeiter des Nachbarschaftskomitees kamen bei der Wohnung des Paares vorbei, um sie zu schikanieren. Erst nach über einer Woche, am 16. Mai, zogen sich die Männer zurück.

Am 1. Oktober 2017 fiel dem Paar auf, dass erneut rund um die Uhr Personen vor ihrem Haus postiert waren. So war es auch als die „Zwei Sitzungen“ im März 2018 stattfanden. Ein Jahr später, um den 25. April 2019 (dem 20. Jahrestag des friedlichen Appells in Peking), stand das Paar erneut unter Überwachung.

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