Shandong: Berufungsgericht weist Argumente gegen rechtswidriges Urteil zurück

(Minghui.org) Ende Mai 2023 wurde die Berufung von zwei Falun-Dafa-Praktizierenden, die zu Gefängnisstrafen verurteilt worden waren, zurückgewiesen. Das Gericht verwarf sämtliche Einwände, mit denen die Verteidiger das rechtswidrige Urteil angefochten hatten.

Guo Hongyan, eine 46-jährige Angestellte des Ölfeldes Shengli, und Chen Xiaohong, eine pensionierte Mittelschullehrerin für Chinesisch, wurden am 23. April 2021 festgenommen, weil sie Falun Dafa praktizieren. Obwohl die chinesische Verfassung das Recht auf Glaubensfreiheit garantiert, werden Falun-Dafa-Praktizierende in China seit dem Jahr 1999 gesetzwidrig verfolgt.

Am 14. Januar 2023 fand eine virtuelle Anhörung vor dem Bezirksgericht Dongying statt. Das Gericht hatte die Angeklagten zuvor nicht wie vom Gesetz gefordert auf ihr Recht hingewiesen, dass sie eine persönliche Anhörung beantragen können. Noch im selben Monat fällte der Richter sein Urteil. Guo und Chen wurden zu dreieinhalb Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe von 20.000 Yuan (etwa 2.500 Euro) verurteilt.

Die Praktizierenden legten Berufung beim Mittleren Gericht Dongyin ein. Ohne nochmalige Anhörung befand das Gericht das Urteil erster Instanz für rechtmäßig.

Als Guos über 70-jährige Mutter sich Ende Mai 2023 beim Gericht nach dem Sachstand der Berufung erkundigte, wurde sie mündlich über das Urteil informiert. Eine schriftliche Ausfertigung nebst Urteilsbegründung erhielt sie nicht. Die betagte Frau ist derart um das Wohl ihrer Tochter besorgt, dass sich ihr Zustand aufgrund einer Herzerkrankung verschlechtert hat. Nach Guos Festnahme war sie mehrfach bewusstlos geworden.

Chen verpasste aufgrund der Festnahme die Hochzeit ihrer Tochter.

Verhaftungswelle mit Verurteilungen

Guo und Chen waren nur zwei der über 20 Praktizierenden, die am 23. April 2021 festgenommen worden waren. Die Razzia bildete den Höhepunkt der bereits seit dem 6. April 2019 laufenden Ermittlungen. Damals hatte die Polizeibehörde Binhai herausgefunden, dass Praktizierende Briefe versandt hatten, in denen sie die Verfolgung von Falun Dafa anprangerten. Zwei Jahre lang ermittelte die Polizei verdeckt, überwachte die Praktizierenden und hörte ihre Telefone ab – dann schlugen die Beamten zu.

Neben den beiden erwähnten Frauen wurden mindestens acht weitere Personen, die am selben Tag verhaftet worden waren, zu Gefängnisstrafen verurteilt. Es handelt sich um sieben Praktizierende und einen Angehörigen:

Zhou Deyong, ein leitender Geologie-Ingenieur, dessen Tochter in den USA lebt, wurde zu acht Jahren und einer Geldstrafe von 100.000 Yuan (etwa 12.700 Euro) verurteilt.

Gegen die 74-jährige Liu Yanmei verhängte das Gericht sieben Jahre Haft und 50.000 Yuan (etwa 6.300 Euro).

Meng Yu wurde vom Gericht zu dreieinhalb Jahren und 30.000 Yuan (etwa 3.800 Euro) verurteilt.

Meng Fanyun und He Baiqing erhielten eine Haftstrafe von je zweieinhalb Jahren. Das Strafmaß von Han De, dem Mann von Meng, wurde auf 20 Monate und 10.000 Yuan (etwa 1.300 Euro) festgelegt. Er praktiziert kein Falun Dafa.

Li Xuerong wurde mit zwei Jahren Gefängnis und 20.000 Yuan (etwa 2.500 Euro) Geldstrafe belegt. Seine Frau Guo Yunfang wurde zu eineinhalb Jahren Haft und 10.000 Yuan (etwa 1.270 Euro) verurteilt, wobei zwei Jahre Bewährungsfrist eingeräumt wurden.

Argumente der Verteidigung

Alle Praktizierenden wurden wegen des Verstoßes gegen Artikel 300 Strafgesetz verurteilt. Darin heißt es, dass jeder, der mittels einer „Sekte die Strafverfolgung untergräbt“ in höchstmöglichem Umfang strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden muss. Die Verteidiger der Praktizierenden argumentierten, dass Chinas gesetzgebendes Organ, der Volkskongress, zu keiner Zeit ein Gesetz erlassen hat, dass Falun Dafa als Straftatbestand einstuft oder als Sekte bezeichnet. Es gebe daher keine rechtliche Grundlage für die Strafverfolgung.

Die Staatsanwälte beriefen sich hingegen auf eine rechtliche Auslegung des Gesetzes, die vom Obersten Volksgerichtshof und der Obersten Volksstaatsanwaltschaft im November 1999 herausgegeben worden war. Danach soll jeder, der Falun Dafa praktiziert oder fördert, mit allen Mitteln strafrechtlich verfolgt werden. Die Verteidiger entgegneten, dass eine am 1. Februar 2017 in Kraft getretene Fassung diese frühere Rechtsauslegung ersetzt hätte. In der neuen Regelung werde Falun Dafa gar nicht erwähnt. Zudem werde in dem Dokument untermauert, dass jede Anklage gegen den Anhänger einer Sekte auf einer soliden rechtlichen Grundlage zu erfolgen habe. Da es in China jedoch kein Gesetz gebe, das Falun Dafa als Sekte einstufe, entbehre eine Verurteilung der Praktizierenden anhand der früheren Gesetzesinterpretation jeglicher Grundlage.

Außerdem führten die Verteidiger an, dass das Presse- und Publikationsamt das Verbot von Falun-Dafa-Büchern und -Informationsmaterialien im Jahr 2011 aufgehoben habe. Damit sei es für ihre Mandantin völlig legitim, dass sie Falun-Dafa-Bücher besitzt und/oder Informationen über Falun Dafa verbreitet. Die von den Praktizierenden verschickten Briefe hätten daher niemals als Beweismittel für eine Strafverfolgung herangezogen werden dürfen.

Die Anwälte betonten auch, dass die Praktizierenden weder Einzelpersonen noch der Gesellschaft irgendwelchen Schaden zugefügt, geschweige denn die Strafverfolgung untergraben hätten.

Auch in den Berufungsverfahren brachten die Verteidiger von Guo und Chen diese Argumente an. Das Mittlere Gericht Donying verwehrte ihnen jedoch eine mündliche Anhörung. Stattdessen wurde die Berufung ohne Verhandlung zurückgewiesen.

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