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70-Jähriger verliert Berufung gegen 7,5-jährige Haftstrafe, Sohn reicht Beschwerde gegen Berufungsrichter ein

18. November 2024 |   Von einem Minghui-Korrespondenten in der Provinz Liaoning, China

(Minghui.org) Das Mittlere Gericht der Stadt Shenyang in der Provinz Liaoning entschied am 28. Oktober 2024, die 7,5-jährige Haftstrafe eines 70-jährigen Mannes zu bestätigen, der Videos auf Kuaishou, einer beliebten chinesischen Kurzvideoplattform, geteilt hatte.

Guan Chenglin

Guan Chenglin, ein Einwohner des Kreises Faku (der zur Verwaltung der Stadt Shenyang gehört), wurde am 29. August 2023 verhaftet. Während seiner Gerichtsverhandlung am 30. Juli 2024 sagte er, er wisse nicht, wie man selbst Videos erstellt oder bearbeitet und dass alle Videos, die er veröffentlicht habe, von Kuaishou empfohlen worden seien. Die meisten Videos handelten von Prophezeiungen, Reinkarnationsgeschichten, Legenden und Gedichten, die den Menschen rieten, gut zu sein. Die anderen Videos handelten von Falun Dafa.

Obwohl es in China kein Gesetz gibt, das Falun Dafa kriminalisiert, verurteilte das Stadtgericht Xinmin Guan am 22. August 2024 zu 7,5 Jahren Haft und einer Geldstrafe von 20.000 Yuan (etwa 2.840 Euro). Eine Woche später legte er Berufung ein und das Mittlere Gericht der Stadt Shenyang nahm seinen Fall am 23. September 2024 in die Akte. Wen Xiaoxia wurde zur Vorsitzenden Richterin ernannt, doch sie stand Guan und seinen Verteidigern nie zur Verfügung. Sie delegierte alles an ihren stellvertretenden Richter Kong Xianglai (+86-24-22763149).

Kong verweigerte Guans Sohn und Schwiegertochter, die als seine nichtanwaltlichen Verteidiger fungierten, eine Fotokopie oder einen Durchschlag von seiner Akte anzufertigen. Er lehnte es auch ab, wie beantragt eine Anhörung abzuhalten. Guans Sohn reichte am 28. Oktober 2024 einen Antrag ein, Kong aus dem Berufungsverfahren auszuschließen. Kong und sein Vorgesetzter Wen entschieden jedoch am selben Tag, Guans ursprüngliches Urteil aufrechtzuerhalten, das auch die Unterschriften von Richter Song Yongzheng, Jin Liang (Assistent der Richter) und dem Gerichtsschreiber Fu Di trug.

Guans Sohn reichte kürzlich eine Beschwerde gegen Kong ein und beschuldigte ihn, gegen das Rechtsverfahren verstoßen zu haben.

Gezwungen, Fotos und Fallakte vom Telefon zu entfernen

Guans Sohn und Schwiegertochter reichten am 26. September 2024 alle erforderlichen Unterlagen ein, um ihn in seinem Berufungsverfahren vertreten zu können. Außerdem vereinbarten sie am 30. September einen Termin zur Einsicht in seine Akte. Als sie an diesem Tag beim Mittleren Gericht der Stadt Shenyang ankamen, gingen weder Richter Kong noch sein Assistent Xu Mingxuan ans Telefon. Das Paar rief daraufhin das Büro des Gerichtspräsidenten an. Erst dann beauftragte Kong einen Kollegen, Guans Akte herauszubringen. Sein Sohn fragte, ob sie die Akte fotokopieren könnten, und der Richter sagte ja.

Etwa eine halbe Stunde später kam Xu und sagte, Kong habe ihnen nicht erlaubt, Guans Akte zu fotokopieren. Er verlangte, dass Guans Sohn die Fotos der Akte von seinem Telefon lösche. Nicht lange danach kam Kong selbst und wiederholte das Kopierverbot. Guans Sohn widersprach und erklärte, dass Verteidiger laut Gesetz Fallakten durchschreiben, fotokopieren oder scannen dürfen. Kong bestand darauf, dass zum Fotokopieren die Erlaubnis des Gerichts erforderlich sei, die er jedoch nicht erteilte. Dann zwang er Guans Sohn, die Fotos zu löschen, und sagte, er könne am 8. Oktober 2024 wiederkommen, um die Akte von Hand zu kopieren.

Guans Sohn und Schwiegertochter mussten sich schließlich vier Tage von der Arbeit freinehmen, um die Akte von Hand abzuschreiben.

Videos verboten, die während dem Prozess als Beweis des Staatsanwaltes benutzt wurden

Während des Prozesses gegen Guan wurden die Videos, die er Kuaishou vorlegte, nicht vor Gericht abgespielt und es gab auch kein Kreuzverhör anderer Beweise der Anklage. Der Staatsanwalt legte lediglich eine Tabelle vor, aus der hervorging, wie viele Videos er erneut veröffentlichte und wie viele Aufrufe jedes Video erhielt.

Guans Sohn verlangte, die Kuaishou-Videos sehen zu dürfen, doch Richter Kong behauptete, die Videos seien versiegelt. Er weigerte sich auch, einen USB-Stick mit Videos zu zeigen, die dokumentierten, wie die Polizei die Kuaishou-Videos von Guans Mobiltelefon extrahierte. Er weigerte sich erneut, als Guans Sohn darum bat, das Polizeiverhörvideo zu sehen, und behauptete, es gebe bereits schriftliche Verhörprotokolle zur Einsicht. Guans Sohn sagte, die schriftlichen Protokolle seien verändert worden, da er Unstimmigkeiten zwischen dem Inhalt des Falldokuments und dem während des Gerichtsverfahrens präsentierten Inhalt festgestellt habe. Kong weigerte sich, darauf einzugehen, forderte ihn jedoch auf, die Unstimmigkeiten in seiner Verteidigungserklärung einfach zur Kenntnis zu nehmen.

Offene Anhörung abgelehnt

Guans Sohn reichte am 21. Oktober 2024 drei Dokumente bei Kong ein und forderte: 1. Eine öffentliche Anhörung. 2. Eine Neubewertung der Beweise der Staatsanwaltschaft, die zur unrechtmäßigen Verurteilung geführt hatten. 3. Einen Ausschluss der von der Polizei illegal erbeuteten „Beweise“ aus dem Berufungsverfahren. Am nächsten Tag rief er Kong an, um zu erfahren, ob er die Dokumente erhalten habe. Kong bejahte, sagte aber, er habe sie verworfen, weil sie keine handschriftliche Unterschrift trugen.

Guans Sohn überarbeitete die Dokumente und unterschrieb sie handschriftlich. Er fügte außerdem ein viertes Dokument hinzu, in dem er um eine Erklärung der auf den Fall seines Vaters anwendbaren Gesetze bat. Darüber hinaus fügte er eine Notiz bei, in der er Kong bat, den Erhalt der vier Dokumente zu bestätigen. In der Notiz stand auch, dass er keine schriftliche Verteidigungserklärung einreichen würde, ohne eine öffentliche Anhörung oder ein Kreuzverhör der Beweise der Staatsanwaltschaft abgehalten zu haben. Er schickte alles am 23. Oktober 2024 ab und erhielt einige Tage später eine Zustellbestätigung von der Post.

Als er Kong erneut anrief, bestätigte dieser, dass er die Dokumente erhalten hatte, behauptete jedoch, dass es keine neuen Beweise gebe. Er bestand darauf, dass keine öffentliche Anhörung stattfinden sollte, und verlangte dennoch, dass Guans Sohn die Verteidigungserklärung an das Gericht schickte.

Das lehnte Guans Sohn ab, da er auch festgestellt hatte, dass die schriftlichen Gerichtsverhandlungen nicht mit dem übereinstimmten, was im Video des Prozesses zu sehen war. Er beabsichtigte, in der Berufungsverhandlung gegen die Verletzung der Verfahrensvorschriften durch den Prozessrichter auszusagen. Am 28. Oktober 2024 beantragte er die Abberufung Kongs, aber Kong und sein Vorgesetzter Wen entschieden an diesem Tag, das ursprüngliche Urteil seines Vaters aufrechtzuerhalten.

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