Von fairem Prozess keine Spur: 70-Jähriger wegen seines Glaubens vor Gericht
(Minghui.org) Am 30. Juli 2024 stand ein 70-Jähriger vor Gericht, weil er Falun Dafa praktiziert. Der Prozess entsprach nicht dem geltenden Recht; immer wieder wurde die Verteidigung unterbrochen. Befangenheitsanträge gegen die Richterin und den Staatsanwalt wurden ohne Begründung zurückgewiesen. Nun steht eine Haftstrafe von sieben bis acht Jahren im Raum. Ein Urteil liegt jedoch noch nicht vor.
Videos in sozialen Medien führen zu Festnahme
Guan Chenglin lebt im Kreis Faku in der Provinz Liaoning. Seine Verhaftung erfolgte im Zuge von Ermittlungen gegen Song Hongman (Geschlecht unbekannt), der/die ebenfalls Falun Dafa praktiziert. Song wurde beschuldigt, Videos über Falun Dafa in den chinesischen Social-Media-Plattformen Douyin und Kuaishou veröffentlicht zu haben. An den Ermittlungen waren die Polizeibehörden der Städte Shenyang (Provinz Liaoning), Zhengzhou (Provinz Henan) und Xianyang (Provinz Shaanxi) beteiligt.
Als die Polizei Songs Konto prüfte, stießen die Beamten auf Guans Einträge, der einige Videos auf der Plattform Kuaishou erneut eingestellt hatte. Daraufhin informierte die Polizeibehörde Shenyang die ihr unterstellte Polizeibehörde in Faku, die wiederum Guans Festnahme durch die Polizeiwache Xiushuihe am 29. August 2023 veranlasste. Der Praktizierende wurde in der Haftanstalt Faku in Strafhaft genommen.
Am 28. September 2023 teilte die Staatsanwaltschaft des Bezirks Liaozhong der Stadt Shenyang mit, dass sie keinen förmlichen Haftbefehl gegen Guan erlassen werde. Stattdessen wurde er noch am selben Tag unter Hausarrest gestellt und freigelassen.
Am 25. Dezember 2023 und 26. Februar 2024 suchten die Beamten Ma Tianlong und Guo Xiaoliang den Praktizierenden getrennt voneinander auf. Sie verlangten, dass er mit ihnen kooperiert, um seine beiden Mobiltelefone und das Kuaishou-Konto zu prüfen, über das die Videos veröffentlicht worden waren.
Am 27. März 2024 reichte die Polizeibehörde Faku den Fall bei der Staatsanwaltschaft Xinmin ein. Am 3. Juni erhobt der Staatsanwalt Wang Hao Anklage. Er warf Guan vor, in den Jahren 2022 und 2023 Videos über Falun Dafa veröffentlicht zu haben. Der Staatsanwalt fordert neben einer Geldstrafe in unbekannter Höhe eine Freiheitsstrafe von sieben bis acht Jahren.
Am 10. Juli wurde Guan erneut abgeführt und in die Haftanstalt Xinmin gebracht, wo er seither inhaftiert ist. Am 30. Juli stand er vor dem Gericht Xinmin.
Einzelheiten des Prozesses
Im Prozess wurde Guan von zwei nicht-anwaltlichen Verteidigern vertreten, die für ihren Mandanten Freispruch forderten. Zum Auftakt des Prozesses beantragten sie, sowohl der Vorsitzenden Richterin Lin Shujing als auch Staatsanwalt Wang dem Fall zu entziehen. Beide seien als atheistische Mitglieder der Kommunistischen Partei Chinas befangen – zumal es in dem Prozess um eine Glaubensfrage ging.
Daraufhin berieten sich Lin und Wang mit ihren jeweiligen Vorgesetzten, dem Gerichtspräsidenten sowie dem Generalstaatsanwalt von Xinmin. Diese äußerten ohne nähere Begründung, dass der Befangenheitsantrag nicht den rechtlichen Anforderungen genüge.
Die Vorsitzende Richterin führte den Prozess fort. Der Staatsanwalt beschuldigte Guan, „die Strafverfolgung durch eine Sekte untergraben zu haben“ – ein üblicher Vorwand, mit dem Falun-Dafa-Praktizierende kriminalisiert werden.
Sowohl Guan als auch seine Verteidiger entgegneten, dass es in China kein einziges Gesetz gebe, das Falun Dafa als Straftatbestand oder Sekte ausweise. Um diese Aussage zu untermauern, legten die Verteidiger eine Liste mit 14 Organisationen vor, die im Jahr 2000 gemeinsam von der Staatssicherheit. dem Generalbüro des Zentralkomitees der KPCh und dem Generalbüro des Staatsrats herausgegeben worden war. Falun Dafa war nicht als Sekte aufgeführt. Darüber hinaus reichten sie die Bekanntmachung 50 zu den Akten, die am 1. März 2011 vom Presseamt herausgegeben wurde. Darin wurde das frühere Verbot von Publikationen über Falun Dafa aufgehoben.
Während die Verteidiger über die Beweisstücke sprachen, wurden sie immer wieder von der Richterin unterbrochen. Diese wandte ein, dass alles, was sich gegen das Land, die KPCh oder die Gesellschaft richte, nicht vor Gericht präsentiert werden dürfe. Sobald die Verteidiger oder ihr Mandant Falun Dafa erwähnten, wurden sie unterbrochen.
Als Beweis der Anklage legte der Staatsanwalt sodann Fotos von Guans Kuaishou-Konto und eine Tabelle vor. Daraus war lediglich die Anzahl der veröffentlichten Videos sowie ihre Klickzahl ersichtlich.
Guan und seine Verteidiger forderten den Staatsanwalt auf, die Videos vor Gericht abzuspielen. Es müsse geprüft werden, ob damit tatsächlich der vorgeworfene Straftatbestand erfüllt und inwieweit jemandem Schaden entstanden sei. Sowohl Richterin als auch der Staatsanwalt lehnten diese Forderung ab.
Daraufhin äußerte Guan Zweifel an der genannten Anzahl der angeblich veröffentlichten Videos, da die Polizei seine Mobiltelefone beschlagnahmt hatte und die von der Staatsanwaltschaft vorgebrachten Beweise nicht eingehend geprüft worden waren.
Guan fügte hinzu, dass er nicht einmal wisse, wie man selbst Videos erstellt oder bearbeitet. Alle von ihm eingestellten Videos seien von der Plattform Kuaishou selbst empfohlen worden. Die meisten der Videos hatten nichts mit Falun Dafa zu tun, sondern beinhalteten Prophezeiungen, Geschichten über Reinkarnation, Legenden und Gedichte, die den Menschen empfahlen, gutherzig zu sein. Selbst die wenigen Falun-Dafa-Videos, die er eingestellt habe, seien völlig legal, da Falun Dafa nicht unter Strafe gestellt worden sei, hieß es.
Als nächstes legte der Staatsanwalt einen Authentifizierungsbericht der Polizeibehörde Shenyang vor. Guan widersprach. Beweise dürften nur durch eine unabhängige, dritte Stelle geprüft werden. Es sei unzulässig, dass die Polizei die von der Staatsanwaltschaft erhobenen Beweise begutachte. Insoweit dürfe der Polizeibericht nicht als Beweis zugelassen werden.
Die Richterin ignorierte sämtliche Anträge und Argumentationen des Angeklagten und seiner Verteidiger, auch bezüglich einer Zeugenanhörung von Sachverständigen. Zudem wies die Richterin den Justizbeamten rechtswidrig an, die Aussagen des Angeklagten und seiner Vertreter nicht ins Protokoll aufzunehmen. Nach etwa eineinhalb Stunden wurde die Sitzung vertagt. Ein neuer Termin ist nicht bekannt.
Im August 2024 veröffentlichte Guans Sohn einen offenen Brief. Darin wiederholte er die wichtigsten Aussagen der Verteidiger und bat um wohlwollende Unterstützung, um eine Freilassung seines Vaters zu erwirken.
Beteiligt an der Verfolgung:
Lin Shujing, Vorsitzende Richterin des Gerichts Xinmin: +86-24-27509727; +86-13478132100Wang Hao, Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Xinmin: +86-24-81590025
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