70-Jähriger zu 7,5 Jahren Haft verurteilt, weil er Videos in sozialen Medien geteilt hat
(Minghui.org) Ein 70-jähriger Mann aus dem Kreis Faku in der Provinz Liaoning wurde am 22. August 2024 zu 7,5 Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe von 20.000 Yuan (etwa 2.600 Euro) verurteilt, weil er Videos auf Kuaishou, einer beliebten Kurzvideoplattform in China, geteilt hatte.
Guan Chenglins Verhaftung erfolgte im Zuge von Ermittlungen gegen Song Hongman (Geschlecht unbekannt), der/die ebenfalls Falun Dafa praktiziert. Song wurde beschuldigt, Videos über Falun Dafa in den chinesischen Social-Media-Plattformen Douyin (chinesische Version von TikTok) und Kuaishou veröffentlicht zu haben. An den Ermittlungen waren die Polizeibehörden der Städte Shenyang (Provinz Liaoning), Zhengzhou (Provinz Henan) und Xianyang (Provinz Shaanxi) beteiligt.
Als die Polizeibeamten Songs Konto prüfte, stießen sie auf Guans Einträge, der Videos auf der Plattform Kuaishou erneut eingestellt hatte. Daraufhin informierte die Polizeibehörde Shenyang die ihr unterstellte Polizeibehörde in Faku, die am 29. August 2023 wiederum Guans Festnahme durch die Polizeiwache Xiushuihe veranlasste. Der Praktizierende wurde in der Haftanstalt Faku in Strafhaft genommen.
Am 28. September 2023 teilte die Staatsanwaltschaft des Bezirks Liaozhong in der Stadt Shenyang mit, dass sie keinen förmlichen Haftbefehl gegen Guan erlassen werde. Stattdessen wurde er noch am selben Tag unter Hausarrest gestellt und freigelassen.
Am 25. Dezember 2023 und 26. Februar 2024 suchten die Beamten Ma Tianlong und Guo Xiaoliang den Praktizierenden getrennt voneinander auf. Sie wollten seine beiden Mobiltelefone und das Kuaishou-Konto prüfen, über das die Videos veröffentlicht worden waren und verlangten, dass er dabei mit ihnen kooperiere.
Am 27. März 2024 reichte die Polizeibehörde Faku den Fall bei der Staatsanwaltschaft Xinmin ein. Am 3. Juni erhobt Staatsanwalt Wang Hao Anklage. Er warf Guan vor, in den Jahren 2022 und 2023 Videos über Falun Dafa veröffentlicht zu haben. Der Staatsanwalt forderte neben einer Geldstrafe in unbekannter Höhe eine Freiheitsstrafe von sieben bis acht Jahren.
Am 10. Juli wurde Guan erneut abgeführt und in das Untersuchungsgefängnis der Stadt Xinmin gebracht. Am 30. Juli stand er in Xinmin vor Gericht.
Als Beweis der Anklage legte Staatsanwalt Wang lediglich Fotos von Guans Kuaishou-Konto und eine Tabelle vor. Daraus waren lediglich die Anzahl der veröffentlichten Videos sowie ihre Klickzahl ersichtlich. Guan und seine beiden nicht-anwaltlichen Verteidiger forderten Staatsanwalt Wang auf, die Videos vor Gericht abzuspielen. Es müsse geprüft werden, ob damit tatsächlich der vorgeworfene Straftatbestand erfüllt und inwieweit jemandem Schaden entstanden sei. Sowohl Wang als auch die Vorsitzende Richterin Lin Shujing lehnten diese Forderung ab.
Daraufhin äußerte Guan Zweifel an der genannten Anzahl der angeblich veröffentlichten Videos, da die Polizei seine Mobiltelefone beschlagnahmt hatte und die von der Staatsanwaltschaft vorgebrachten Beweise nicht eingehend geprüft worden waren.
Guan fügte hinzu, dass er nicht einmal wisse, wie man selbst Videos erstellt oder bearbeitet. Alle von ihm eingestellten Videos seien von der Plattform Kuaishou selbst empfohlen worden. Die meisten der Videos hatten nichts mit Falun Dafa zu tun, sondern beinhalteten Prophezeiungen, Geschichten über Reinkarnation, Legenden und Gedichte, die den Menschen empfahlen, gutherzig zu sein. Selbst die wenigen Falun-Dafa-Videos, die er eingestellt habe, seien völlig legal, da Falun Dafa nicht unter Strafe gestellt worden sei, hieß es.
Die Richterin verkündete am 22. August das Urteil: Guan wurde zu 7,5 Jahren Haft und einer Geldstrafe von 20.000 Yuan verurteilt. Nachdem sein nicht-anwaltlicher Verteidiger ihm geholfen hatte, die Berufung zu verfassen, lehnten die Wärter des Untersuchungsgefängnisses seinen Besuchsantrag zunächst ab. Als die Wärter den Besuch später genehmigten, verlangten sie, dass das gesamte Gespräch zwischen Guan und dem Verteidiger überwacht werde und dass Guan die Berufung während des Treffens nicht unterschreiben dürfe.
Um besser Gerechtigkeit für Guan zu erlangen, beauftragte die Familie einen Rechtsanwalt, ihn zu besuchen. Laut dem Anwalt, der Guan fast zwei Wochen später, Mitte September, besuchen durfte, ist er jetzt guter Dinge. Er konnte die Berufung unterschreiben, aber der Wärter Chen Jun erlaubte ihm nicht, eine Kopie zu behalten, geschweige denn, sie zu lesen. Der Anwalt teilte ihm mit, dass die Berufung vom Mittleren Gericht angenommen und Richter Kong Xianglai damit beauftragt worden sei.
Guan sagte dem Anwalt, dass die Behörden versucht hätten, ihn mit dem Versprechen einer milderen Strafe dazu zu drängen, Falun Dafa aufzugeben; das werde er aber unter keinen Umständen akzeptieren. Er dankte seiner Familie für alles, was sie für ihn getan hatte. Er glaube, dass die Dunkelheit irgendwann verschwinden werde und er in naher Zukunft frei Falun Dafa werde praktizieren können.
Guan hat 1997 mit Falun Dafa begonnen und sich bald von seinen zahlreichen Leiden erholt. Als die Verfolgung 1999 begann, wurde er von Beamten der Polizeibehörde des Kreises Faku verhaftet und drei Monate lang in einer Gehirnwäsche-Einrichtung festgehalten.
Früherer Bericht:
Von fairem Prozess keine Spur: 70-Jähriger wegen seines Glaubens vor Gericht
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