Nach zweiter Inhaftierung untergetaucht, um erneuter Festnahme oder Schikane zu entkommen

(Minghui.org) Eine 59-jährige Frau aus der Stadt Chengdu, Provinz Sichuan, musste untertauchen, um nicht wegen ihres Glaubens an Falun Dafa belästigt zu werden.

Zhong Fangqiong wurde am 26. September 2022 im Haus ihres Bruders in der Stadt Yunlong, Stadt Jianyang, Provinz Sichuan zum ersten Mal belästigt. Dort hielt sie sich vorübergehend auf. Es ist nicht bekannt, ob sie einen eigenen Wohnsitz hatte. Über 20 Polizisten, Regierungs- und Dorfbeamte durchsuchten die Wohnung ihres Bruders und beschlagnahmten ein Falun-Dafa-Buch und Zhongs Meditationsmatte.

Eine Regierungsbeamtin befahl Zhong, eine Erklärung zu unterschreiben, in der sie sich von Falun Dafa lossagen sollte. Als sie sich weigerte, verteilten zwei Beamte Tinte auf Zhongs Handrücken und benutzten sie, um die von ihnen vorbereitete Erklärung abzustempeln.

Die Beamtin befahl den örtlichen Polizisten, ein wachsames Auge auf Zhong zu haben und eine Überwachungskamera in der Nähe der Haustür von Zhongs Bruder zu installieren.

In den nächsten Tagen kamen die Dorfbeamten mehrmals wieder, um Fotos von Zhong zu machen. Nachdem die Überwachungskamera installiert war, verlangte der Dorfsekretär Zhang Hu von der Praktizierenden, sich jeden Morgen, Mittag und Abend auf die erste Stufe zu stellen und in die Kamera zu schauen, damit er die Aufnahmen an seine Vorgesetzten in der Stadt Chengdu (die für die Stadt Jianyang zuständig ist) senden konnte.

Zwischen dem 14. und 22. Oktober 2022 belästigten der Sekretär Zhang, drei Beamte der Gemeinde Yucha (Zhang Haocheng, Zhang Jingcheng und Hu Jianguo) sowie die Beamten des Büro 610 Yan Jun und Zhang Shuwen die Praktizierende fast täglich.

Die Schikanen setzten sich auch im Jahr 2023 fort. Am 26. April 2023 belästigten mehr als zehn Beamte der Lokalregierung, der Polizeistation und des Gemeindebüros in der Stadt Yunlong Zhong erneut im Haus ihres Bruders.

Zhang Hu und Hu Jianguo riefen am 2., 4. und 13. Juni 2023 Zhongs Bruder an und verlangten von ihm, Zhong aus dem Haus zu jagen und sie zu ihrem Sohn in eine andere Stadt ziehen zu lassen. Hu rief am 15. und 16. Juni Zhongs Sohn an und wollte sich mit ihm treffen. Liu Jia, Direktorin des Büro 610 der Stadt Yunlong, kontaktierte ihren Sohn ebenfalls und sagte, dass sie jeden Tag ein virtuelles Treffen mit seiner Mutter abhalten müsse (es ist nicht bekannt, ob Zhong zu ihrem Sohn gezogen ist).

Um einer Verhaftung zu entgehen, beschloss Zhong, weder bei ihrem Bruder noch bei ihrem Sohn zu bleiben. Sie ist nun untergetaucht und versteckt sich vor den Behörden.

Frühere Verfolgung

Zhong, eine Fachkraft in der Transportbranche, hatte ein angeborenes Angiom (abnormales Wachstum der Blutgefäße) und litt an einer schweren zerebralen Ischämie. Beide Zustände verschwanden zwei Monate, nachdem sie am 5. März 1999 begonnen hatte, Falun Dafa zu praktizieren.

Weil sie sich nach Beginn der Verfolgung weigerte, Falun Dafa aufzugeben, wurde Zhong viele Male inhaftiert und zweimal zu insgesamt elf Jahren Haft verurteilt.

Erste Freiheitsstrafe von sieben Jahren

Zwischen August und September 2007 waren Zhong und über 30 weitere Praktizierende verhaftet worden. Die Polizisten verhörten Zhong zehn Tage lang unter Folter, indem sie ihr eine 100-Watt-Glühbirne vor die Nase stellten, ihr den Schlaf entzogen, ihr Senf auf die Augen und die Nase schmierten und sie schlugen bis sie durch die Schläge ohnmächtig wurde.

Das Gericht in Wuhou verurteilte Zhong und acht weitere Praktizierende sowie zwei Familienangehörige der Praktizierenden am 27. Oktober 2008 zu Gefängnisstrafen. Zhong bekam eine Strafe von sieben Jahren Haft auferlegt. Alle elf Personen legten Berufung gegen die Urteile ein, aber nachdem das Mittlere Gericht der Stadt Chengdu ihren Anwälten untersagt hatte, sie zu vertreten, entschied es, ihre Urteile aufrechtzuerhalten,

Zhong wurde am 4. März 2009 in das Frauengefängnis Yangmahe in der Stadt Jianyang gebracht. Weil sie sich weigerte, Falun Dafa aufzugeben, steckten die Wärter sie im Dezember 2009 in Isolationshaft, nahmen ihr ihre Kleidung ab und gaben ihr nur eine dünne Häftlingsuniform, an der alle Knöpfe fehlten. Sie bekam ein Paar Plastikpantoffeln und eine dünne Bettdecke. In der Einzelzelle gab es kein Bett und so musste sie auf dem kalten Betonboden schlafen. Am Morgen bekam sie eine Schüssel mit kaltem Brei und ein gedämpftes Brötchen. Die Portionen zum Mittag- und Abendessen waren sehr klein. Oft zitterte Zhong vor Kälte. Manchmal zitterten ihre Hände beim Essen so stark, dass der Löffel immer wieder gegen die Schüssel schlug.

Nachdem sie im Winter frieren musste, folterten die Wärter sie im Sommer mit Hitze. Zwischen dem 8. August und dem 25. September 2010 musste Zhong von 7 Uhr morgens bis 22 Uhr abends im Freien stehen, besonders wenn es 40°C war. Sie durfte in dieser Zeit nicht auf die Toilette gehen, nachts nicht duschen oder ihre Kleidung waschen. Ihre Mitgefangenen konnten den Geruch kaum ertragen und beschimpften sie deshalb.

Zweite Freiheitsstrafe von vier Jahren

Beamte der Polizeistation Taoxi-Straße nahmen Zhong am 26. Oktober 2016 erneut fest. Die Staatsanwaltschaft von Chenghua genehmigte ihre Verhaftung im Dezember 2016 und das Bezirksgericht Chenghua verurteilte sie am 6. Juni 2018 zu vier Jahren Haft und einer Geldstrafe von 5.000 Yuan (etwa 650 Euro). Am 7. November 2018 wurde sie in das Frauengefängnis der Stadt Chengdu verlegt.

Weil sie standhaft in ihrem Glauben blieb, wurde sie erneut brutal gefoltert. Sechs Monate lang gaben ihr die Wärter nichts, womit sie essen konnte, sie musste daher ihre Hände benutzen. Zehn Tage lang bekam sie nur ein Viertel der normalen Essensportion, sie durfte keine Dinge des täglichen Bedarfs kaufen und sah sich gezwungen, das benutzte Toilettenpapier aus dem Mülleimer nehmen, um sich abzuwischen. Auch die Benutzung der Toilette war stark eingeschränkt, einmal sogar für zwei Tage untersagt.

Zhong durfte das Essen nicht selbst holen – die Insassen mussten es ihr bringen. Sie bekam keine Serviette. Da sie sich weder die Hände waschen noch duschen durfte, fing sie bald an zu riechen. Die einzigen Zeiten, in denen sie sich waschen und Wäsche waschen durfte, waren an Feiertagen, aber die Wärter weigerten sich, ihr Waschmittel zu geben.

Jeden Tag nach dem Aufstehen um 6 Uhr morgens musste sie bis 22 Uhr auf einem acht Zentimeter hohen und zwölf Zentimeter breiten Plastikhocker sitzen. Dabei mussten die Hände auf den Oberschenkeln liegen und die Fingerspitzen durften nicht über ihre Kniescheiben hinausragen. Ihr Rücken und Nacken mussten gerade bleiben, sie durfte nur nach vorne schauen und die Augen nicht schließen. Nach nur einem Tag dieses Sitzens hatte ihr Gesäß große Blasen. Als sie sich am nächsten Tag hinsetzte, waren die Schmerzen kaum zu ertragen. Nach weiterem Sitzen eiterte ihr Gesäß, so dass die Hose durch das getrocknete Blut und den Eiter an ihrer Haut klebte. Wenn sie die Hose auszog, um schlafen zu gehen, hatte sie unerträgliche Schmerzen.

Früherer Bericht:

Neue Schikanen: Frau muss sich dreimal täglich vor Überwachungskamera stellen