Nach zweijähriger Haftstrafe: 57-Jährige muss sich erneut wegen ihres Glaubens vor Gericht verantworten

(Minghui.org) Hu Hui, eine 57-jährige ehemalige Lehrerin und Einwohnerin der Stadt Xingtai, Provinz Hebei, hatte am 27. August 2022 eine zweijährige Haftstrafe abgesessen, wurde aber am 17. Juli 2023 erneut verhaftet. Nun steht ihr erneut eine Gerichtsverhandlung bevor.

Hu wurde wiederholt allein wegen ihres Glaubens an Falun Dafa verfolgt. Ihrer früheren Gefängnisstrafe und ihrer jüngsten Verfolgung gingen mehrere Festnahmen und Inhaftierungen in verschiedenen Einrichtungen voraus, darunter mehr als ein Jahr in einem Arbeitslager. Einzelheiten über ihre frühere Verfolgung sind in dem entsprechenden Bericht zu finden.

Hu wird derzeit im Untersuchungsgefängnis der Stadt Xingtai festgehalten, nachdem sie zuletzt im Haus ihrer Schwiegermutter in Nangong ( auch in der Provinz Hebei) festgenommen worden war. Die Beamten der Staatssicherheitsabteilung in Nangong durchsuchten ihr Haus in Xingtai und übergaben ihren Fall am 16. August 2023 der Staatsanwaltschaft des Kreises Ningjin. Die Stadt Nangong und der Kreis Ningjin stehen unter der Verwaltung der Stadt Xingtai.

Hus Anwalt aus Peking übermittelte der Staatsanwaltschaft Ningjin ein Rechtsgutachten an dem Tag, an dem ihr Fall dort vorgelegt wurde. Er beantragte, dass gegen seine Mandantin kein förmlicher Haftbefehl ausgestellt wird und dass gegen die Beamten, die sie festgenommen hatten, wegen Verletzung der rechtlichen Verfahren ermittelt wird.

Staatsanwalt Du Xichen erließ dennoch am 24. August 2023 einen förmlichen Haftbefehl gegen Hu, gab den Fall aber später zweimal mit der Begründung unzureichender Beweise an die Polizei zurück. Du erhob jedoch Anklage gegen Hu, nachdem die Polizei ihren Fall ein drittes Mal vorgelegt hatte. Sie muss sich nun vor dem Bezirksgericht Ningjin verantworten. Die Richter Zhao Lizhuo und Li Hanfei (+86-319-8300536) sind mit ihrem Fall betraut.

Früherer Bericht:

Frau wegen ihres Glaubens zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt (Provinz Hebei)