72-Jähriger sitzt dreijährige Haft wegen seiner schlechten Gesundheit außerhalb des Gefängnisses ab

(Minghui.org) Ein 72-jähriger Einwohner der Stadt Qinhuangdao in der Provinz Hebei wurde am 30. April 2024 wegen seines Glaubens an Falun Dafa zu drei Jahren Haft verurteilt.

Das Urteil gegen Liu Changjin wurde vom Bezirksgericht Funing gefällt und die Haftstrafe auf den Zeitraum vom 17. Mai 2024 bis zum 2. Mai 2027 festgelegt. Der Vorsitzende Richter Shi Wenjing, die Richter Zhang Dawei und Li Hui sowie der Gerichtsschreiber Zhong Jialin unterzeichnete das Urteil. Aufgrund seines schlechten Gesundheitszustands verbüßt Liu derzeit die Haftstrafe außerhalb des Gefängnisses.

Lius Verurteilung ging auf seine Verhaftung am 26. Mai 2023 zurück. An diesem Tag verteilte er Informationsmaterialien über Falun Dafa in einem Wohnkomplex in der Wirtschafts- und Technologieentwicklungszone Qinhuangdao und wurde von der Anwohnerin Lou Qinghai bei der Polizei angezeigt.

Die Polizei machte Liu bald ausfindig und verhaftete ihn zu Hause. Sie beschlagnahmten seine Falun-Dafa-Bücher und Informationsmaterialien sowie seinen Drucker. Dann brachten sie Liu in das Untersuchungsgefängnis der Stadt Qinhuangdao. Da er sich weigerte, Fragen zu beantworten, rief die Polizei noch in der Nacht seine Tochter an, die außerhalb der Stadt lebt. Sie und ihr Mann eilten zurück nach Qinhuangdao, um die Situation zu klären.

Gegen Liu wurde am 7. Juni 2023 ein offizieller Haftbefehl ausgestellt. Seine Tochter beauftragte für ihn einen Anwalt der Anwaltskanzlei Qianqi in Peking. Am 26. Juni 2023 brachte ihn die Polizei zu einer körperlichen Untersuchung und dabei wurde festgestellt, dass er für eine weitere Inhaftierung nicht geeignet sei. Es stellte sich heraus, dass er Komplikationen wegen eines Schlaganfalls hatte, den er Mitte Mai 2023 erlitt, als er nach dem Vorfall zwei Tage lang bettlägerig blieb.

Die Polizei ließ Liu nach der körperlichen Untersuchung unter Hausarrest frei. Am 12. Dezember 2023 reichten sie seinen Fall bei der Staatsanwaltschaft der Wirtschafts- und Technologieentwicklungszone Qinhuangdao ein, die den Fall wiederum am selben Tag an die Staatsanwaltschaft des Bezirks Funing übergab. Die letztgenannte Staatsanwaltschaft erhob Anklage gegen Liu und reichte seinen Fall am 5. Februar 2024 beim Bezirksgericht Funing ein.

Es ist unklar, wann Lius Verhandlung vor dem Bezirksgericht Funing stattfand. Nach seiner Verurteilung am 30. April 2024 ordnete das Gericht seine Unterbringung in der Haftanstalt der Stadt Qinhuangdao an. Bei der erforderlichen körperlichen Untersuchung wurde festgestellt, dass er immer noch an Komplikationen durch den Schlaganfall und anderen gesundheitlichen Problemen litt. Die Haftanstalt lehnte seine Aufnahme ab.

Anschließend wurde Liu nach Hause geschickt. Das Bezirksgericht Funing ordnete an, dass er die ersten sechs Monate seiner Haftstrafe außerhalb des Gefängnisses verbüßen müsse, und erlaubte ihm nicht, die Stadt zu verlassen. Er weigerte sich, die Unterlagen in Bezug auf die Gerichtsentscheidung zu unterzeichnen.