Sechs Praktizierende vor Gericht – wie die Verteidigung durch eine Richterin untergraben und unrechtmäßige Urteile gefällt wurden

(Minghui.org) Wie Minghui.org bereits berichtete, wurden sechs Frauen aus der Stadt Chengdu, Provinz Sichuan, zu Freiheitsstrafen verurteilt, weil sie Falun Dafa praktizieren. Dieser Bericht enthält zusätzliche Informationen aus dem Gerichtssaal und wie die Richterin Hu die Verteidigung der Praktizierenden behindert und zu ihrer unrechtmäßigen Verurteilung beigetragen hat.

Die Fälle der sechs Praktzierenden wurden am 25. Juli 2024 getrennt vor dem Bezirksgericht Wenjiang verhandelt. Wang Ying – einer der Vizepräsidenten des Gerichts – führte den Vorsitz in den Verfahren gegen Li Jun, Yu Chuanchen und Duan Qiongying, während der weitere Vizepräsident Dong Min für die Verfahren gegen die übrigen drei Praktizierenden zuständig war. Die Richterin Hu Weiwei sowie Ma Kexi, der dritte Vizepräsident, waren bei allen sechs Verfahren anwesend.

Es wurden folgende Haftstrafen verkündet:

Duan Qiongying und Li Tao – dreieinhalb JahreYu Chuancheng – drei JahreXu Yueqin und Luo Yi – zwei Jahre und acht MonateLi Jun – zwei Jahre und zwei Monate

Darüber hinaus wurde den Praktizierenden noch eine Geldstrafe zwischen 6.000 und 12.000 Yuan (760 bis 1.500 Euro) auferlegt. Sie haben allesamt gegen die Urteile Berufung eingelegt.

Keine Akteneinsicht und Verteidigung für Familienbeistand

Nach der Verhaftung der Praktizierenden am 24. Mai 2023 beantragten Li Juns Tochter, Xus Schwiegervater, Luos Tochter und Li Taos Mann als jeweiliger Familienbeistand zugelassen zu werden. Richterin Hu lehnte dies unter verschiedensten Vorwänden ab.

Bei Li Tao argumentierte sie, dass deren Mann von der Staatsanwaltschaft als Zeuge benannt worden sei. Er habe Fragen der Polizisten hinsichtlich des Fa -Lernens und des häuslichen Praktizierens der Übungen beantwortet, als er die persönlichen Gegenstände seiner Frau abgeholt habe.

Xus Schwiegervater wurde abgelehnt, weil er selbst Falun Dafa praktiziert. Er durfte auch nicht an der Anhörung teilnehmen.

Luos Tochter wurde zunächst zwar als Familienbeistand zugelassen, aber sie durfte nicht die Prozessunterlagen und Anklageschrift einsehen. Dies würde nur einem Anwalt erlaubt, hieß es. Aus diesem Grund beauftragte Luos Tochter einen Verteidiger. Als Luos Tochter mit dem Anwalt bei Gericht Akteneinsicht nehmen wollte, hob die Richterin ihre Zulassung als Familienbeistand unerwartet auf – mit der Begründung, dass sie schwanger sei.

Außerdem gestattete die Richterin Luos Anwalt lediglich, die Akte zu lesen und handschriftliche Notizen zu machen. Fotos oder Kopien wurden ihm verwehrt. Daraufhin reichte der Anwalt Beschwerde gegen die Richterin ein, die ihm schließlich doch erlaubte, Kopien anzufertigen. Außerdem ordnete die Richterin an, dass der Anwalt eine Verschwiegenheitsvereinbarung unterzeichnen musste.

Li Juns Tochter bat mehrfach um Akteneinsicht, wurde aber immer wieder von der Richterin vertröstet. Erst nachdem sie mehrere Beschwerden eingereicht hatte, durfte sie Akteneinsicht nehmen. Kopien oder Fotos waren jedoch weiterhin untersagt. Später willigte die Richterin ein, sie als Familienbeistand zuzulassen.

Auf die mehrmalige Bitte von Lis Tochter, ihre Mutter besuchen zu dürfen, ging die Richterin jedoch nicht ein. Erst nach beharrlichen Bemühungen wurde ihr ein virtuelles Treffen im Gericht ermöglicht. Die Justizbeamtin Chen Luyao überwachte das gesamte Gespräch zwischen Mutter und Tochter – es war das einzige Mal, dass die beiden vor der Anhörung am 25. Juli miteinander sprechen konnten.

Angehörige von Verhandlung ausgeschlossen

Am Tag der Anhörung waren mehrere bewaffnete Justizbeamte vor dem Eingang des Gerichts postiert. Besucher, die an der Anhörung der Praktizierenden teilnehmen wollten, mussten zwei Sicherheitskontrollen durchlaufen und Ausweise sowie Mobiltelefone abgeben. Die Justizbeamten prüften zudem, ob ihre Namen auf der Liste der Falun-Dafa-Praktizierenden standen, die nicht an der Verhandlung teilnehmen durften. Mehrere Besucher, darunter auch Angehörige der Angeklagten, wurden am Eingang aufgehalten. Wie Anwesende später berichteten, waren unter den Besuchern hauptsächlich Gemeindemitarbeiter und Referendare.

Gerichtsverhandlungen von Li Jun, Yu und Duan

In der ersten Verhandlung um 10.00 Uhr morgens stand Li Jun vor Gericht. Sie erschien in Häftlingsuniform. Als ihre Tochter beantragte, dass ihre Mutter normale Kleidung anziehen darf, willigte das Gericht ein.

Li betonte, dass sie gegen kein Gesetz verstoßen habe, bloß weil sie Falun Dafa praktiziere. Gemeinsam mit ihrer Tochter beantragte sie Freispruch. Ihre Tochter argumentierte, dass es keine rechtliche Grundlage für die Verfolgung gebe und auch keine Beweise dafür, dass ihre Mutter jemandem in irgendeiner Art und Weise Schaden zugefügt habe. Die Anhörung endete um 12.00 Uhr.

Im Eiltempo fanden am Nachmittag sodann die Anhörungen von Yu und Duan statt, die beide über 60 Jahre alt sind. Anschließend verkündete das Gericht die Urteile gegen die drei Frauen

Gerichtsverhandlungen von Xu, Luo und Li Tao

Die Anhörungen von Xu, Luo und Li Tao fanden an diesem Tag voneinander getrennt statt.

Die drei Frauen wurden von ihren Anwälten verteidigt. Xus Schwiegervater war als Familienbeistand abgelehnt worden, weil er selbst Falun Dafa praktiziert. Er und sein Sohn Sun Hao durften nicht an der Anhörung teilnehmen. Auch Li wurde nicht wie angedacht von ihrem Mann vertreten. Die Polizei hatte ihn mit einem Trick dazu gebracht, Fragen über das Praktizieren seiner Frau zu beantworten, sodass er als Zeuge aufgeführt wurde. Hingegen wurde der Antrag von Lis Schwester zugelassen, die sich ein paar Tage vor der Anhörung als Familienbeistand gemeldet hatte.

Als der Vorsitzende Richter Dong bemerkte, dass Luos Tochter mit dem Anwalt zusammensaß, verwies er sie zunächst des Gerichtssaals. Zur Begründung führte er die Entscheidung der Richterin Hu an, die sie wegen ihrer Schwangerschaft nicht als Familienbeistand zugelassen hatte.

Luos Tochter forderte daraufhin vom Gericht die Vorlage der entsprechenden Rechtsgrundlage. Da sie darauf beharrte, ihre Mutter zu verteidigen, unterbrach das Gericht die Sitzung. Schließlich willigten die Richter ein, dass die Tochter ihre Mutter vertreten könne. Gleichzeitig forderten sie von ihr eine Haftungsfreistellung, falls ihr während der Verteidigung etwas zustoßen sollte.

Die Tochter und der Anwalt beantragten Freispruch. Auch sie führten an, dass es kein Gesetz in China gebe, das Falun Dafa jemals als Straftatbestand eingestuft habe. Außerdem mangele es an Beweisen für den von der Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwurf, dass Luo „die Strafverfolgung durch eine Sekte untergraben“ habe – der üblichen Anklage, mit dem Praktizierende vor Gericht gestellt werden. Immer wieder wurde die Verteidigung durch Richter Dong unterbrochen. Die Regierung habe „schon vor langer Zeit entschieden, wie Falun-Gong-Praktizierende zu verurteilen seien“, so der Richter. „Das brauchen wir hier nicht diskutieren.“ Er weigerte sich auch, die entsprechende Rechtsgrundlage vorzulegen, als Luos Tochter diese vehement einforderte.

Während Lis Anhörung wies ihr Anwalt daraufhin, dass Richterin Hu sich stets als zuständige Richterin präsentiert hatte. Das Gericht habe es versäumt, ihn im Voraus darüber zu informieren, dass Dong Vorsitzender Richter sei, wie es das Gesetz vorschreibe, kritisierte er weiter. Insoweit wurde seinem Antrag zugestimmt, dass Hu und Dong die Positionen tauschen würden.

Der Anwalt befragte während der Verhandlung zudem den Staatsanwalt, warum er die Praktizierenden zunächst gemeinschaftlich wegen „Anstiftung zum Umsturz der Staatsmacht“ angeklagt, dann aber die Fälle getrennt und Anklage wegen „Untergrabung der Strafverfolgung durch eine Sekte“ erhoben habe. Eine Antwort erhielt er jedoch nicht.

Während Lis Schwester ihre Aussage vor Gericht machte, wurde sie ständig von Richter Dong unterbrochen.

Die Anhörung endete gegen 22.00 Uhr mit einem Urteil gegen alle drei Praktizierenden.

Neben den sechs Frauen standen auch die beiden Männer Sun Hao und Wang Wentao am selben Tag wegen ihres Glaubens an Falun Dafa vor dem Bezirksgericht Wenjiang. Sun wurde auf Bewährung freigelassen, während Wang unter Hausarrest gestellt wurde.

Frühere Berichte:

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