82-Jährige wegen ihres Glaubens ins Gefängnis überführt

(Minghui.org) Die 82-jährige Zheng Jinzhi aus Peking wurde kürzlich wegen ihres Glaubens an Falun Dafa verurteilt.

Xu Xiu, Richter am Bezirksgericht Xicheng, ordnete ihre Einweisung ins Pekinger Frauengefängnis an, obwohl sie gesundheitlich beeinträchtigt war. Sie hatte Schwierigkeiten, für sich selbst zu sorgen.

Wann Zheng verhaftet, angeklagt, angehört und verurteilt wurde, ist unbekannt. Auch die genaue Haftzeit muss noch ermittelt werden.

Krankheitsfrei nach dem Praktizieren von Falun Dafa

Schon in jungen Jahren litt Zheng an niedrigem Blutdruck, nachdem ihr Arbeitgeber sie trotz ihres schlechten Gesundheitszustands zum Blutspenden gezwungen hatte. Einmal wurde sie ohnmächtig und erlitt eine Gehirnerschütterung. Seither wurde sie von chronischer Migräne geplagt. Später entwickelte sie Schultersteife, Entzündungen am Dickdarm sowie Eierstöcken, Herzrasen, Zahnfleischentzündung sowie Schmerzen im unteren Rücken. Manchmal konnte sie sich vor Schmerzen nicht drehen.

Nachdem Zheng im Jahr 1994 angefangen hatte, Falun Dafa zu praktizieren, verschwanden all ihre Krankheiten. Sie lernte auch, nachsichtiger zu sein. Selbst als ein Autofahrer sie anfuhr, verzichtete sie auf Schmerzensgeld. Schließlich hatte er es nicht mit Absicht getan.

Wiederholt verfolgt

Auch als das kommunistische Regime begann, Falun Dafa zu verfolgen, hielt sie an ihrem Glauben fest. Im März 2000 schrieb sie unter Angabe ihres richtigen Namens einen Brief an den Volkskongress und forderte die Volksvertreter auf, die Verfolgung zu beenden und die Veröffentlichung von Falun-Dafa-Büchern zu erlauben. Etwa zwei Monate später standen etwa fünf Beamte der Polizeiwache Fuwai vor ihrer Tür, um sie in Gewahrsam zu nehmen. Nachdem sie sich weigerte mitzugehen, zogen die Polizisten nach einem einstündigen Hin und Her schließlich ab.

Während des 16. Nationalkongresses im November 2002 durchsuchten etwa sieben Beamte der Polizeiwachen Fuwai sowie der Bezirke Xicheng und Fengtai die Wohnung der Praktizierenden. Sie beschlagnahmten ihre Falun-Dafa-Bücher und andere Wertgegenstände. Zheng wurde zur Polizeiwache gebracht und noch während der Nacht in die Haftanstalt Xicheng überführt.

Die Haftanstalt weigerte sich zunächst, sie wegen ihres hohen Blutdrucks aufzunehmen. Als Polizisten darauf bestanden, sie bis zum Abschluss des 16. Nationalkongresses einzusperren, wurde sie schließlich inhaftiert.

Die Wärter zwangen Zheng, täglich Medikamente gegen ihren Bluthochdruck einzunehmen. Nach Abschluss des Nationalkongresses am 14. November 2002 verhängten die Behörden gegen sie zwei Jahre Zwangsarbeitslager. Auf dem Bescheid standen jedoch zwei unterschiedliche Namen: oben stand der Name Liu und unten der vollständige Name Zheng Jinzhi.

Polizisten legten Zheng Handschellen und Fußfesseln an. Dann brachten sie die Praktizierende zu einer ärztlichen Untersuchung, wo sie für haftuntauglich befunden wurde. Daraufhin veranlasste die Polizei eine weitere ärztliche Untersuchung; erneut wurden ihr Hände und Füße gefesselt. Nachdem beide Untersuchungen der Praktizierenden einen schlechten Gesundheitszustand bescheinigten, lehnte das Arbeitslager ihre Aufnahme ab. Am 19. März 2003 gelang es Zhengs Familie dank ihrer Beziehungen, ihre Freilassung auf Kaution zu erreichen. Drei Monate später erfuhr Zheng, dass die Polizei sie erneut in Gewahrsam nehmen wollte. Daraufhin tauchte sie unter und blieb die nächsten Jahre ihrer Heimat fern.

Im Jahr 2006 kehrte Zheng nach Hause zurück, wo sie weiterhin auf die Verfolgung von Falun Dafa aufmerksam machte. Nachdem sie wegen des Verteilens von Informationsmaterialien angezeigt worden war, wurde sie kurze Zeit später verhaftet. Die Polizei brachte sie zunächst in die Haftanstalt des Bezirks Xuanwu. Am Folgetag wurde sie unter Hausarrest gestellt und freigelassen, weil bei ihr Bluthochdruck festgestellt worden war. Im November 2006 wurde sie erneut verhaftet und zur Polizeiwache in der Baiguangstraße gebracht. Aufgrund ihres Bluthochdrucks nahm die Haftanstalt Xuanwu sie nicht auf. Nach einer Nacht auf der Polizeiwache wurde sie wieder nach Hause gefahren.

Vor den Olympischen Sommerspielen versuchte die Polizei im März 2008 erneut, Zheng festzunehmen. Sie flüchtete in die Innere Mongolei und wurde daraufhin auf die Fahndungsliste gesetzt. Die Polizei durchsuchte sowohl die Wohnung ihrer Eltern als auch die ihrer zweiten Tochter.

Später kehrte Zheng zwar nach Peking zurück, mietete aber eine neue Wohnung an. Im November 2001 wurde sie von zwei Beamten der Polizeiwache Fuwai festgenommen. Die beiden Polizisten versuchten, Zheng in die örtliche Haftanstalt unterzubringen. Als dies misslang, brachten sie die Praktizierende in ein Polizeikrankenhaus, wo gegen ihren Willen gewaltsam eine Blutprobe entnommen wurde. Im Anschluss konnte Zheng nicht mehr allein gehen. Die Krankenschwestern rollten sie herum, um ihr Injektionen zu geben. Zwei Tage später konnte Zheng nicht mehr essen und bekam eine Infusion. Am achten Tag brachte man sie auf die Intensivstation des Polizeikrankenhauses. Zweimal wurde sie ohnmächtig. Sie erinnerte sich nicht daran, was passiert war. Eine andere Patientin erzählte ihr schließlich, dass der behandelnde Arzt sie den ganzen Tag lang überwacht hatte, bis sie das Bewusstsein wieder erlangt hatte.

15 Tage später wurde Zheng freigelassen. Ein Arzt und zwei Personen halfen ihr, das Krankenhaus zu verlassen, und brachten sie zu den wartenden Angehörigen. Nach ihrer Heimkehr wurde sie weiterhin von Polizisten schikaniert, so auch im August 2012. Zhengs Mann lebte in ständiger Angst und wurde krank. Zweimal musste er zur Notfallbehandlung ins Krankenhaus gebracht werden. Er leidet unter Neuropathie an seinen Gliedmaßen und ist inzwischen erblindet und invalide.