Fünf Frauen aus Guizhou wegen ihres Glaubens an Falun Dafa vor Gericht
(Minghui.org) Fünf Frauen aus der Stadt Duyun in der Provinz Guizhou standen Ende 2024 wegen ihres Glaubens an Falun Dafa vor Gericht.
Die zwischen 40 und 50 Jahre alte Fu Youyan, die um die 80 Jahre alte Chen Lian, Yang Zaiqiong, Wen Yin und Huang Yuqing (die letzten drei alle über 60) wurden Ende Dezember 2024 gemeinsam verhaftet und von Staatsanwältin Zhang Shijuan von der Staatsanwaltschaft der Stadt Duyun angeklagt. Die Richter Ran Qiwu und Liu Hongying vom Stadtgericht Duyun leiteten den gemeinsamen Prozess, der vier Anhörungen in insgesamt acht Tagen im August, Oktober und Dezember 2024 umfasste.
Die fünf Praktizierenden werden derzeit im Untersuchungsgefängnis der Autonomen Präfektur Qiannan Buyei und Miao festgehalten und warten auf ihr Urteil. Duyun ist die Hauptstadt dieser Präfektur.
Während des Prozesses sagten die Praktizierenden gegen die Polizei und den Staatsanwalt aus, weil diese gegen das Rechtsverfahren verstoßen und sie ohne Rechtsgrundlage verfolgt hätten.
Rechtswidrige Festnahmen
Die Festnahmen der fünf Praktizierenden wurden durch einen Hinweisgeber gegen Yang ausgelöst. Sie hatte im Jahr 2023 mit einem 20-Yuan-Schein Obst gekauft und der Obstverkäufer meldete sie bei der Polizei, als er bemerkte, dass auf dem Schein die Worte „Stein mit geheimnisvollen Schriftzeichen im Kreis Pingtang, Guizhou, China“ standen [ein im Juni 2002 entdeckter Stein mit den Worten „Die Kommunistische Partei Chinas wird untergehen].
Die Staatssicherheit der Stadt Duyun identifizierte Yang, nachdem die Beamten Überwachungsvideos durchforstet hatten. Anstatt sie sofort festzunehmen, wurde sie streng überwacht, um herauszufinden, mit welchen anderen Falun-Dafa-Praktizierenden sie Kontakt hatte. Sie fanden heraus, dass sie jede Woche zur gleichen Zeit zusammen mit derselben Gruppe anderer Praktizierender Fus Schönheitssalon besuchte.
Hauptmann Wu Dejun brach mit seinen Beamten am 27. Dezember 2023 in den Schönheitssalon von Fu ein, als die Frauen Fu, Yang, Chen, Huang, Wen und vier weitere Praktizierende gerade begonnen hatten, gemeinsam die Lehre von Falun Dafa zu lesen.
Die Polizei verhörte alle neun Praktizierenden und ließ sie noch am selben Abend frei, mit Ausnahme der Frauen Fu und Chen. Chen erkrankte bald daran und wurde ins Krankenhaus gebracht. Man stellte fest, dass sie hohen Blutdruck hatte, und ließ sie um Mitternacht frei.
Nur wenige Tage später nahm die Polizei Chen, Yang, Huang und Wen wieder in Gewahrsam und brachte sie in das Untersuchungsgefängnis der Autonomen Präfektur Qiannan Buyei und Miao, wo Fu bereits festgehalten wurde.
Während des Prozesses erklärte Yang, dass ihre Verwendung dieses bestimmten 20-Yuan-Scheins völlig rechtmäßig gewesen sei, da es in China kein Gesetz gebe, das Falun Dafa kriminalisiere. Daher entbehre es der rechtlichen Grundlage, dass die Polizei Ermittlungen gegen sie eingeleitet und verhaftet habe. Darüber hinaus war die Behauptung der Polizei, sie sei eine Wiederholungstäterin, nicht haltbar, aus demselben Grund, aus dem Falun Dafa seit seiner öffentlichen Einführung im Jahr 1992 legal ist. Sie war bereits 2016 verhaftet und damals zu eineinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden.
Die Frauen Chen, Fu, Huang und Wen brachten vor, dass die Polizei vor den Verhaftungen keine Anklage gegen sie erhoben habe, wie es das Gesetz vorschreibe. Die Richter luden Hauptmann Wu zum Kreuzverhör vor Gericht. Wu behauptete, in der Anklage, die er gegen Yang erhoben hatte, stehe, dass „die Polizei einen mutmaßlichen Grund hatte, Yang und andere festzunehmen“. Das „und andere“ reichte aus, damit die Polizei andere Personen festnehmen konnte, mit denen Yang Kontakt hatte. Laut Gesetz müsste jedoch gegen jeden einzelnen Verdächtigen eine separate Anklage erhoben werden, deren Name klar ausgeschrieben sein muss.
Rechtswidrige Hausdurchsuchung
Wen berichtete, wie die Polizei ihre Wohnung ohne Durchsuchungsbefehl durchsucht hatte. Nachdem sie in Fus Schönheitssalon verhaftet worden war, wurde sie zunächst zur Vernehmung in die Staatssicherheit gebracht. Die Polizei ließ sie dann gegen Kaution frei. Drei Beamte begleiteten sie nach Hause. Als sie ankamen, verlangten sie, ihre Wohnung zu durchsuchen. Sie weigerte sich, dem nachzukommen, und die Polizei drohte, sie wieder in Gewahrsam zu nehmen. Sie gab nach und öffnete die Tür. So durchsuchten sie ihre Wohnung ohne Durchsuchungsbefehl.
Die Richter luden die drei Beamten, darunter Duan Qilu, Wei Haihua und Tang Zhaorong, einen nach dem anderen vor Gericht. Alle drei behaupteten, Wen habe ihre Falun-Dafa-Bücher von sich aus abgegeben, während sie die Gegenstände tatsächlich während der Hausdurchsuchung konfisziert hatten.
Zhang beantragte eine Vertagung der Sitzung, damit sie dies bei der Polizei überprüfen könne. Nach Wiederaufnahme des Prozesses gab Zhang zu, dass die drei Beamten, die Wens Wohnung durchsucht hatten, tatsächlich gelogen hatten und disziplinarisch bestraft wurden.
Die drei Beamten hatten keine Polizeikameraaufnahmen, die sie von ihrer ersten Vorladung vor Gericht hätten zeigen können, weil sie „vergessen hatten, ihre Polizeikamera bei sich zu tragen, als sie Wen am 27. Dezember 2023 nach Hause begleiteten“. Aber die Polizeikameraaufnahmen, die sie während der Gerichtsverhandlung vorlegten, stammten von diesem Tag.
Die Richter forderten sie auf, die Aufnahmen abzuspielen, und es war klar, dass die drei Beamten Wens Falun-Dafa-Bücher konfisziert hatten und dass sie die Bücher nicht selbst abgegeben hatte.
Anklage ohne Rechtsgrundlage
Bei der Hausdurchsuchung wurde auch Wens USB-Stick beschlagnahmt. Staatsanwältin Zhang legte den USB-Stick ebenfalls als Beweismittel gegen sie bei. Wens Anwalt fragte Zhang, ob sie jede der Hunderten von Audiodateien auf dem USB-Stick überprüft habe, und sie gab zu, dass sie nur einige davon angeklickt und geöffnet hatte.
Der Anwalt argumentierte, dass ein Staatsanwalt, um einen Verdächtigen anzuklagen, jedes Beweismittel sorgfältig prüfen müsse, um sicherzustellen, dass es eine ausreichende Rechtsgrundlage gebe. Zhang habe jedoch ihre Hausaufgaben nicht gemacht, wie es das Gesetz verlangt. Der Anwalt holte sich dann die Erlaubnis des Richters, eine der Audiodateien auf dem USB-Stick abzuspielen. Es war ein Instrumentalstück ohne Text.
Zhang konnte nicht erklären, wie Musik wie diese verwendet werden konnte, um zu beweisen, dass Wen das Gesetz gebrochen hatte. Dennoch zählte sie jede Minute jeder Audiodatei als ein Beweisstück für die Anklage und behauptete, dass allein die gesamte Musikzeit auf dem USB-Stick ausreiche, um Wen mindestens drei Jahre Gefängnis zu bescheren.
Zhang konnte auch nicht auf die Fragen anderer Praktizierender eingehen, welches Gesetz sie gebrochen hätten, indem sie gemeinsam die Lehre von Falun Dafa studierten. Sie beharrte darauf, dass die fünf Praktizierenden vor Gericht alle „den Gesetzesvollzug untergraben“ hätten, indem sie „eine Sektenorganisation benutzten“, eine standardmäßig vorgebrachte Anklage, um Falun-Dafa-Praktizierende zu verurteilen. Als Rechtsgrundlage zitierte sie „Artikel 300 des Strafgesetzes“, der vorsieht, dass jeder, der eine Sektenorganisation benutzt, um den Gesetzesvollzug zu untergraben, im vollen Umfang des Gesetzes strafrechtlich verfolgt werden muss. Der Volkskongress, Chinas gesetzgebendes Organ, hat jedoch nie ein Gesetz erlassen, das Falun Dafa als Sekte bezeichnet.
Die fünf Praktizierenden forderten Freispruch und warten derzeit nach der vierten Anhörung im Dezember 2024 auf ihre Urteile.
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