50-Jährige wegen ihres Glaubens an Falun Dafa zu weiteren vier Jahren Haft verurteilt
(Minghui.org) Am 7. November 2024 wurde eine 50-Jährige zu vier Jahren Haft und einer Geldstrafe von 20.000 Yuan (etwa 2.600 Euro) verurteilt, weil sie FalunDafa praktiziert.
Huang Shaobo lebt in der Stadt Jiamusi in der Provinz Heilongjiang. Im Rahmen einer Razzia wurde sie am 15. September 2023 festgenommen. Am 11. Oktober 2024 stand sie vor dem Bezirksgericht Xiangyang, das sie am 7. November verurteilte. Huang hat Berufung eingelegt und wartet derzeit in der Haftanstalt Jiamusi auf die Entscheidung.
Schon früher stand Huang wegen ihres Glaubens im Visier der Behörden und musste bereits eine dreijährige Haftstrafe verbüßen. Nach ihrer Entlassung im Jahr 2004 verlor sie ihre Arbeit, auch ihre Haushaltsregistrierung wurde annulliert. Die Polizei weigerte sich zudem, ihr einen neuen Ausweis auszustellen, der im selben Jahr in Umlauf gebracht wurde. Trotz mehrfacher Anträge in den Folgejahren wurde sie immer wieder abgewiesen. Ohne eine Haushaltsregistrierung und einen Ausweis konnte sie in den vergangenen zwei Jahrzehnten keine Vollzeitbeschäftigung ausüben. Ein normales Leben war ihr so nicht möglich.
Nach ihrer jüngsten Verhaftung im September 2023 konnte die Polizei Huang nicht in ihrer Datenbank finden und stellte daraufhin ihre Haushaltsregistrierung am nächsten Tag im Geheimen wieder her. Ein stellvertretender Polizeichef behauptete, Huang habe es versäumt, den neuen Ausweis rechtzeitig zu beantragen, als dieser 2004 eingeführt worden sei. Ihre Familie legte deshalb ein Antragsformular aus dem Jahr 2012 vor, das mit dem Vermerk „abgelehnt“ versehen war. Der Polizeichef äußerte sich nicht dazu. Noch immer ist Huang ohne Ausweis.
Festnahme
Als Huang am 15. September 2023 nach 6.00 Uhr morgens Lebensmittel einkaufte, wurde sie festgenommen. Die Beamten der Polizeiwache Baowei und der Staatssicherheitsabteilung des Bezirks Xiangyang brachten sie nach Hause, wo sie ihren Computer und ihr Bargeld beschlagnahmten. Huang wurde in der Haftanstalt Jiamusi in Strafhaft genommen. Sie weigerte sich, die entsprechenden Papiere zu unterschreiben.
Später an diesem Tag nahm die Polizei auch Huangs Mann Wang Shiyong fest, der ebenfalls Falun Dafa praktiziert, sowie ihren Bruder und dessen Frau. Wang wurde nach einem Verhör gegen Kaution freigelassen.
Polizei gibt beschlagnahmte Gegenstände zurück
Mitte Oktober reichte Huangs Mann einen Antrag ein, in dem er darum bat, die beschlagnahmten Gegenstände zurückzubekommen und keinen Haftbefehl gegen sie zu erlassen. Am 22. Dezember 2023 erkundigte er sich bei der Staatsanwaltschaft des Bezirks Xiangyang nach dem Stand ihres Falles.
Der Pförtner weigerte sich, direkt auf die Frage zu antworten. Stattdessen äußerte er, Falun Dafa sei eine Sekte. Dabei gibt es in China kein Gesetz, das das Praktizieren von Falun Dafa als Straftatbestand einordnet. Er meinte, er würde nur mit Huangs Anwalt sprechen. Als der Anwalt anrief, sagte man ihm, dass der Fall bei der Staatsanwaltschaft eingegangen und Staatsanwältin Li Lifeng zuständig sei.
Huangs Eltern, beide fast 80 Jahre alt, reichten einen Antrag auf Akteneinsicht sowie einen auf Besuch in der Haftanstalt ein. Die Staatsanwältin Li verlangte von ihnen einen Nachweis, dass sie nicht vorbestraft sind, obwohl gesetzlich jede Person einen Inhaftierten besuchen darf. Die Polizeiwache Baowei weigerte sich, einen solchen Nachweis auszustellen, und verwies die betagten Rentner an den örtlichen Gemeindedirektor, der sie wiederum an die Staatsanwaltschaft verwies. Nach tagelangem Hin und Her wurde dem Paar schließlich eine Bescheinigung ausgestellt, dass sie nicht vorbestraft sind.
Staatsanwältin Li verlangte daraufhin von dem Paar noch die Unterzeichnung einer Vertraulichkeitserklärung, bevor sie ihnen Einsicht in die Akte ihrer Tochter gewährte. Als sie dem nachgekommen waren, mussten sie noch einige Tage warten, bevor sie Einsicht in die Akte erhielten. Nachdem Huangs Eltern sämtliche Unterlagen durchgesehen hatten, beantragten sie die Freilassung ihrer Tochter gegen Kaution. Doch Staatsanwältin Li reagierte nicht.
Später reichten Huangs Eltern weitere Anträge bei Li ein, in denen sie darauf drängten, das Verfahren gegen ihre Tochter einzustellen und die von der Polizei rechtswidrig gesammelten Beweise zu verwerfen. Li weigerte sich jedoch, die Unterlagen zu akzeptieren und in die Akte aufzunehmen.
Am 17. Januar 2024 begab sich Huangs Familienbeistand in die Haftanstalt, um die Praktizierende zu besuchen. Es ist nicht bekannt, ob es sich um ihren Mann, ihre Eltern oder einen anderen Angehörigen handelte. Obwohl der Familienbeistand die Genehmigung der Staatsanwaltschaft hatte, Huang zu vertreten, wurde er von den Wärtern zunächst aufgefordert, draußen zu warten. Erst nachdem sich der Leiter der Haftanstalt, Liu Hongwei, eingeschaltet hatte, wurde ein Besuch bei Huang erlaubt.
Huang berichtete, dass die Vernehmungsprotokolle von der Polizei gefälscht worden seien. Sie habe nie zugegeben, ein Verbrechen begangen zu haben. Sie sagte auch, dass sie nie Geldscheine mit Informationen über Falun Dafa in ihrer Wohnung gehabt habe. Die Polizei habe die Banknoten anderswo gefunden und zu den in ihrer Wohnung beschlagnahmten Gegenstände gelegt, um diese als Beweismittel gegen sie zu verwenden.
Der Familienbeistand wandte sich daraufhin an Staatsanwältin Li und schilderte die Rechtsverstöße der Polizei. Auf seine Anregung hin gab die Staatsanwältin den Fall am 19. Januar 2024 zurück an die Polizeiwache Baowei.
Beschwerden gegen zwei Polizeibehörden wegen Untätigkeit
Huangs Familie reichte Ende November 2024 zwei Anträge ein, einen bei der Polizeibehörde des Bezirks Xiangyang und einen bei der dieser unterstellten Polizeibehörde der Stadt Jiamusi. Darin forderten sie eine Erklärung von der Bezirkspolizeibehörde, warum die ihr unterstellte Polizeiwache Baowei Huangs Haushaltsregistrierung im Jahr 2004 aufgehoben und ihre Anträge auf Ausstellung eines neuen Personalausweises wiederholt abgelehnt hatte.
Die offene Informationsanfrage an die Polizeibehörde der Stadt sollte Aufschluss darüber geben, auf welcher Rechtsgrundlage die Behörde die von der Polizei vorgelegten Beweise für die Strafverfolgung validieren und beglaubigen durfte, obwohl laut Gesetz nur eine dritte, unabhängige Stelle dazu befugt ist.
Doch auch nach Ablauf der gesetzlichen Frist von 20 Tagen reagierte keine der beiden Polizeidienststellen. Huangs Familie reichte daraufhin am 30. Januar 2024 eine Verwaltungsklage gegen die Polizeibehörde der Stadt Jiamusi ein. Außerdem legten sie bei verschiedenen Regierungsbehörden Beschwerde ein, darunter die Staatsanwaltschaft Jiamusi, die Kommunalverwaltung Jiamusi sowie weitere zuständige Stellen auf allen Ebenen. Sie verlangten, dass diese Behörden die Ermittlungen gegen die städtische Polizei wegen Untätigkeit aufnehmen.
Einige Tage später, am 2. Februar 2024, beantragte die Familie bei der Bezirksregierung Xiangyang eine Überprüfung durch die Verwaltung und strebte ein Disziplinarverfahren gegen die Bezirkspolizeibehörde Xiangyang an, weil sie auf ihre Anfrage nicht reagiert hatte. Außerdem reichten sie bei verschiedenen Behörden Beschwerden gegen die Kreispolizeibehörde ein.
Am 6. Februar 2024 rief jemand von der Polizeiwache Baowei die Familie an und lud sie zu einem Gespräch ein. Bei ihrer Ankunft wurden Huangs Angehörige von dem stellvertretenden Leiter Yan Baiming herzlich empfangen. Statt auf ihr Anliegen einzugehen, versuchte Yan jedoch, sie zur Antragsrücknahme zu bewegen. Es sei sinnlos, die Beamten zu bestrafen, die Huangs Haushaltsregistrierung im Jahr 2004 aufgehoben hatten, argumentierte er. Außerdem behauptete er, dass Huang nie einen neuen Ausweis beantragt habe. Ihre Familie legte umgehend das Formular vor, das sie im Jahr 2012 für einen neuen Ausweis ausgefüllt hatte. Dem hatte Yan nichts entgegenzusetzen.
Verhandlung nach Wiederaufnahme des Verfahrens
Die Polizisten fanden nichts Illegales auf Huangs Computer. Ihre Familie drängte daraufhin, das Verfahren einzustellen. Am 31. Januar 2024 reichten sie einen formellen Antrag ein, aber der Hauptmann der Staatssicherheit des Bezirks Xiangyang, Men Maosheng, verhöhnte sie: „Glauben Sie, wir lassen den Fall einfach fallen, wenn Sie das sagen?“ Am 29. Februar 2024 reichte die Polizei den Fall erneut bei der Staatsanwaltschaft ein.
Zu einem unbekannten Zeitpunkt wurde Anklage erhoben. Am 11. Oktober 2024 stand Huang vor dem Bezirksgericht Xiangyang. Nur ihre Mutter durfte der Anhörung beiwohnen. Ein Sicherheitsbeamter belog die anderen Angehörigen, indem er behauptete, der Gerichtssaal sei überfüllt.
Huangs Familienbeistand beantragte die Ablehnung von Richter Zhang Weining und Staatsanwältin Li. Zhang übergab den Antrag sofort an Li, die einen Blick darauf warf und äußerte: „Antrag abgelehnt“.
Während des Prozesses wurden keine Beweismittel der Anklage überprüft. Es wurden auch keine Zeugen der Anklage vernommen. Li konnte keine rechtliche Grundlage vorlegen, um ihre Anschuldigungen gegen Huang zu untermauern. Sie behauptete, Huang habe in einem Park und in einem Lebensmittelgeschäft Geldscheine mit Informationen über Falun Dafa verwendet, obwohl dies nicht der Fall war. Tatsächlich war Huang nie im Besitz von derartigen Banknoten. Die Polizei hatte sich die Geldscheine anderweitig beschafft und zu den Sachen gelegt, die sie in Huangs Wohnung beschlagnahmt hatte.
Es wurde deutlich, dass Li die Fragen von Huang, ihrem Anwalt und ihrem Familienbeistand nicht beantworten konnte. Sie wollten unter anderem wissen, welche Beweise den behaupteten Gesetzverstoß gegen Huang belegen würden. An einer Stelle äußerte Li, sie könne ihre Zeugen nicht finden. Richter Zhang war sichtlich verärgert und wies sie zurecht: „Was reden Sie da für einen Unsinn? Haben Sie Beweise für die Anklage oder nicht?“
Huang erzählte im Rahmen ihrer Verteidigung, dass sie seit 1997 Falun Dafa praktiziert und immer wieder wegen ihres Glaubens verfolgt worden sei. Im Oktober 1999 reiste sie nach Peking, um sich für Falun Dafa Falun einzusetzen, und wurde verhaftet. Gemeinsam mit über 20 anderen Personen wurde sie in einer überfüllten Zelle festgehalten. Auf engstem Raum mussten sie essen, schlafen und sich erleichtern. Nach mehr als 100 Tagen wurde Huang freigelassen. Zuvor musste ihre Familie jedoch 5.000 Yuan (etwa 660 Euro) zahlen.
Nach einer weiteren Festnahme zu einem unbekannten Zeitpunkt wurde Huang im Januar 2001, nur sechs Monate nach ihrer Heirat, zu drei Jahren Haft verurteilt. Im Jahr 2002 wurde sie in das Frauengefängnis der Provinz Heilongjiang überführt, wo sie brutal gefoltert wurde. Nach ihrer Freilassung im Jahr 2004 untersagte ihr Arbeitgeber ihr die Wiederaufnahme der Arbeit und drohte, sie erneut verhaften zu lassen. Die örtliche Polizeiwache Baowei weigerte sich, ihren Antrag auf einen neuen Ausweis zu bearbeiten, und meldete ihren Haushalt ab.
Huang sagte auch, dass die Polizei ihre Haushaltsregistrierung am Tag nach ihrer letzten Verhaftung am 15. September 2023 wiederhergestellt habe. Ihr älterer Bruder sei auf die Polizeiwache gerufen worden, um die alte Haushaltsregistrierung einzureichen. Diese sei von der Polizei benutzt worden, um Huangs Haushaltsregistrierung anzupassen.
Trotz Huangs Schilderungen über ihre Verfolgung beantragte die Staatsanwältin Li eine Haftstrafe von vier bis fünf Jahren und eine Geldstrafe von 20.000 Yuan. Richter Zhang kündigte an, sich mit Kollegen zu beraten und das Strafmaß später festzulegen.
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